Riester-Vertrag übertragen oder behalten? Der Garantiezins entscheidet

Von Jochen Verbeet am 28. Oktober 2026
Wer einen Riester-Vertrag hat, muss ab 2027 entscheiden: übertragen oder behalten. Die Antwort hängt an einer einzigen Zahl, dem Garantiezins Ihres Altvertrags. Bei alten Verträgen mit vier Prozent ist ein Wechsel fast immer falsch, bei neueren fast immer richtig. Wo genau die Grenze liegt und wie Sie Ihren Garantiezins in zwei Minuten finden.

Ab 2027 dürfen Sie Ihr Riester-Guthaben ohne Zulagenverlust in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Ob Sie das tun sollten, entscheidet in den meisten Fällen eine einzige Zahl: der Garantiezins Ihres Vertrags. Und den finden Sie heraus, ohne eine Zeile Ihrer Vertragsunterlagen zu lesen. Es genügt das Abschlussjahr.

Warum die Zulagenfrage die falsche erste Frage ist

Die meisten Beiträge zur Altersvorsorgereform rechnen vor, dass die neue Grundzulage mit bis zu 540 Euro deutlich über der alten Riester-Zulage von 175 Euro liegt. Das stimmt. Es ist trotzdem nicht der entscheidende Punkt, wenn Sie einen alten Vertrag besitzen.

Der Grund: Eine höhere Zulage wirkt auf Ihre künftigen Beiträge. Ein Garantiezins wirkt auf Ihr gesamtes bereits angespartes Kapital bis zum Rentenbeginn. Bei einem Vertrag aus 2003, in dem 30.000 Euro liegen, bringt ein Prozentpunkt Zinsdifferenz über zwanzig Jahre mehr als jede Zulagendifferenz, die Sie in derselben Zeit erwirtschaften können.

Deshalb lautet die richtige Reihenfolge: erst den Garantiezins klären, dann die Zulagen vergleichen. Nicht umgekehrt.

Die Garantiezins-Tabelle nach Abschlussjahr

Der Höchstrechnungszins für klassische Lebens- und Rentenversicherungen ist gesetzlich festgelegt und galt für den gesamten Vertrag ab Abschluss. Suchen Sie Ihr Abschlussjahr:

VertragsabschlussGarantiezins p. a.Einordnung
2002 bis 20033,25 %sehr wertvoll, in der Regel behalten
2004 bis 20062,75 %wertvoll, in der Regel behalten
2007 bis 20112,25 %solide, Einzelfallprüfung
2012 bis 20141,75 %Grenzbereich
2015 bis 20161,25 %Wechsel oft vorteilhaft
2017 bis 20210,90 %Wechsel meist vorteilhaft
2022 bis 20240,25 %Wechsel fast immer vorteilhaft

Die Prozentzahl bezieht sich auf den Sparanteil Ihres Beitrags, nicht auf den vollen Beitrag. Ein Vertrag mit 3,25 Prozent Garantiezins verzinst also nicht Ihre komplette Einzahlung mit 3,25 Prozent. Trotzdem gilt: Diese Zusage gilt lebenslang und ist am Markt heute nicht mehr zu bekommen.

Die wichtige Ausnahme: Fondsriester hat keinen Garantiezins

Die Tabelle gilt für klassische Riester-Rentenversicherungen und für Verträge mit klassischem Deckungsstock. Sie gilt nicht für Riester-Fondssparpläne und auch nicht für fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen ohne garantierte Verzinsung.

Bei diesen Verträgen gibt es nur die gesetzliche Beitragsgarantie, also die Zusage, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Das ist keine Verzinsung, das ist eine Nullrendite-Untergrenze. Entsprechend wenig geben Sie bei einem Wechsel auf.

So erkennen Sie, welchen Typ Sie haben:

  • Klassisch: In Ihrer jährlichen Standmitteilung steht eine garantierte Rente und ein garantiertes Kapital zum Rentenbeginn, beide Werte stehen seit Vertragsbeginn fest.
  • Fondsgebunden: Die Standmitteilung nennt Fondsanteile, einen Vertragswert, der sich jährlich ändert sowie oft mehrere Hochrechnungsszenarien.

Haben Sie einen fondsgebundenen Riester-Vertrag, dann ist die Garantiezins-Frage für Sie erledigt und es entscheiden Kostenquote und Zulagenhöhe. Genau dort ist das neue Recht deutlich besser, weil es die Effektivkosten deckelt und die Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit verteilt, statt sie in den ersten fünf Jahren abzuziehen.

Die zweite Zahl: Ihre Zulagenquote heute

Die alte Riester-Förderung verlangt für die volle Zulage vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos, abzüglich der Zulagen selbst. Die neue Förderung verlangt schlicht 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, unabhängig vom Einkommen.

Daraus ergibt sich ein klares Muster:

Ihre SituationWirkung
Bruttoeinkommen unter 45.000 Euro, Sie zahlen trotzdem 150 Euro im MonatDie neue Förderung bringt Ihnen deutlich mehr, weil die alte Zulage bei 175 Euro gedeckelt war
Bruttoeinkommen über 45.000 Euro, Sie zahlen die geforderten vier ProzentSie schöpfen die alte Förderung bereits aus, der Vorteil schrumpft
Kinder, geboren vor 2008Klarer Pluspunkt für das neue Recht: 300 statt 185 Euro je Kind
Teilzeit, Elternzeit oder längere ErwerbsunterbrechungDeutlicher Pluspunkt für das neue Recht, weil die Zulage nicht mehr am Einkommen hängt

Die Entscheidungsmatrix

Beide Zahlen zusammengenommen ergeben vier Fälle:

Zulagenvorteil neu geringZulagenvorteil neu hoch
Garantiezins 2,25 % und höherAltvertrag behaltenAltvertrag behalten, neuen Vertrag zusätzlich besparen
Garantiezins 1,75 % und niedriger oder fondsgebundenBeitragsfrei stellen, neu abschließenGuthaben übertragen

Das rechte obere Feld ist der Fall, den viele übersehen. Sie müssen sich nicht entscheiden. Sie dürfen neben dem alten Riester-Vertrag bis zu zwei geförderte Verträge nach neuem Modell besparen. Der Altvertrag behält seinen Garantiezins, die neuen Beiträge laufen in die neue Förderung.

Ein Haken ist dabei zu beachten: Sobald ein neuer geförderter Vertrag dazukommt, gilt auch für den Altvertrag automatisch die neue Förderlogik. Eine Mischung aus altem und neuem Fördersystem ist ausgeschlossen. Der Garantiezins bleibt davon unberührt, die Zulagenberechnung ändert sich.

Was eine Übertragung konkret kostet

Die Übertragung des Guthabens in ein neues gefördertes Produkt ist förderunschädlich. Sie verlieren keine bereits erhaltenen Zulagen und keine Steuervorteile. Trotzdem ist sie nicht kostenlos:

  • Stornoabschlag: In den ersten fünf Vertragsjahren des neuen Vertrags darf ein Abschlag von maximal 150 Euro erhoben werden. Bei älteren Verträgen entfällt das.
  • Abschlusskosten des Altvertrags: Die sind bezahlt und kommen nicht zurück. Bei einem zwanzig Jahre alten Vertrag ist dieser Posten abgeschrieben, der Wechsel kostet Sie insofern nichts mehr. Bei einem Vertrag aus 2023 haben Sie die Abschlusskosten gerade erst bezahlt und verlieren sie.
  • Marktzeitpunkt: Bei fondsgebundenen Verträgen wird zur Übertragung verkauft. Ein Wechsel nach einem Kurseinbruch realisiert den Verlust.

Der dritte Punkt wird regelmäßig unterschätzt. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie wechseln müssen. Der Bestandsschutz gilt unbefristet. Ein Wechselwunsch kann jederzeit erklärt werden, jeweils wirksam für das Beitragsjahr der Erklärung.

Was auf keinen Fall passieren darf

Kündigen. Die Kündigung eines Riester-Vertrags gilt steuerlich als schädliche Verwendung. Sämtliche Zulagen und geltend gemachten Steuervorteile werden zurückgefordert, die im Vertrag erzielten Erträge sind im Kündigungsjahr voll zu versteuern und die gezahlten Abschluss- und Verwaltungskosten bekommen Sie nicht erstattet.

Wenn Sie nicht weiter einzahlen möchten, ist die Beitragsfreistellung der richtige Weg. Guthaben und Förderung bleiben erhalten, der Vertrag lässt sich später wieder aktivieren. Eine Sache ist dabei wichtig: Stellen Sie den Altvertrag erst beitragsfrei, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist. Sonst entsteht eine Förderlücke für das laufende Beitragsjahr.

Und: Der Wechsel in die neue Förderlogik ist einmalig und unwiderruflich. Es gibt keine Rückkehr in das alte System.

Ihr Vertrag, Ihre Zahlen

Die Tabellen oben geben Ihnen eine belastbare Richtung. Sie ersetzen nicht den Blick in Ihre Standmitteilung, denn dort stehen drei Dinge, die keine allgemeine Tabelle kennt: Ihre tatsächliche Kostenquote, Ihre garantierte Rente und der Rentenfaktor, mit dem aus Ihrem Kapital später eine monatliche Zahlung wird.

Schicken Sie uns Ihre aktuelle Standmitteilung, wir rechnen Ihren Fall schriftlich durch. Sie bekommen eine Gegenüberstellung alter und neuer Förderung für Ihre Zahlen und eine klare Empfehlung, in welches der vier Felder der Entscheidungsmatrix Sie gehören. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Wir betreuen DEVK-Kundinnen und -Kunden bundesweit per Telefon und Video. Wenn Sie einen festen Ansprechpartner bei der DEVK haben, bei dem alles läuft, rufen Sie dort an, das ist der kürzeste Weg. Wenn Sie keinen haben oder seit Jahren nichts gehört haben: Wir übernehmen das.

Termin buchen oder schreiben Sie an info@jochen-versichert.de.

Einen Gesamtüberblick über die neue Förderung, die drei DepotRente-Varianten und den Zeitplan bis 2027 finden Sie im Hauptbeitrag DEVK Altersvorsorgedepot 2027.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, welchen Garantiezins mein Riester-Vertrag hat?

Das Abschlussjahr bestimmt den Garantiezins, weil der Höchstrechnungszins gesetzlich festgelegt ist und über die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen und Riester-Fondssparplänen gibt es keinen Garantiezins, sondern nur die gesetzliche Beitragsgarantie.

Verliere ich bei der Übertragung meine bisherigen Zulagen?

Nein. Die Übertragung des Guthabens in ein neues gefördertes Altersvorsorgeprodukt ist förderunschädlich. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Es gibt keine Frist. Der Bestandsschutz für Riester-Verträge gilt unbefristet. Ein Wechsel in die neue Förderlogik wirkt jeweils ab dem Beitragsjahr der Erklärung. Für das Beitragsjahr 2027 muss die Erklärung spätestens mit dem Zulagenantrag Anfang 2028 vorliegen.

Kann ich den alten Vertrag behalten und trotzdem neu abschließen?

Ja. Neben bestehenden Riester-Verträgen dürfen maximal zwei Verträge nach neuem Fördermodell bestehen. Sobald ein neuer Vertrag dazukommt, gilt auch für den Altvertrag die neue Förderlogik.

Lohnt sich die Übertragung bei einem Vertrag aus 2003?

In aller Regel nicht. Ein Garantiezins von 3,25 Prozent auf das gesamte angesparte Kapital ist am Markt nicht mehr zu bekommen und schlägt in den meisten Konstellationen die höhere Zulage des neuen Rechts. Sinnvoller ist dann ein zusätzlicher neuer Vertrag für künftige Beiträge.

Was ist, wenn ich meinen Vertrag nicht mehr finde?

Ihre Zulagenstelle und Ihr Anbieter haben die Daten. Bei einem DEVK-Vertrag genügt ein Anruf, wir ziehen die Vertragsdaten und die Standmitteilung für Sie.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt den Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die zum Abschluss gültigen Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen.

Geschrieben von Jochen Verbeet
Jochen Verbeet ist seit 2009 für die DEVK tätig und führt eine Versicherungsagentur in Heinsberg. Mit seinem Team betreut er Privat- und Gewerbekunden regional vor Ort und bundesweit per Telefon und Video. Seine Schwerpunkte sind Altersvorsorge, die Absicherung historischer und denkmalgeschützter Gebäude sowie die betriebliche Altersvorsorge im Schienensektor.

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