Unsere sogenannten Grundfähigkeiten bringen uns entspannt durchs Leben und Ermöglichen uns den Alltag zu meistern. Zu diesen Grundfähigkeiten gehören bspw. Gehen, Sitzen, Sehen, Arme und Hände gebrauchen, aber auch das eigenverantwortliche Handeln. Fällt eine (oder mehrere) dieser Fähigkeiten weg, kommen meist hohe Kosten auf uns zu. Natürlich müssen auch weiterhin unsere laufenden Kosten gedeckt werden. Hierfür tritt die Grundfähigkeitsversicherung ein.
Die Grundfähigkeitsversicherung der DEVK unterteilt sich in drei Bausteine. Den Grundstein legt der „Basis-Schutz“, der wahlweise um die Bausteine „Grundfähigkeit Plus“ und „Schwere Krankheiten“ ergänzt werden kann, um rundum bestens abgesichert zu sein.
Basis-Schutz
Der Basis Schutz der Grundfähigkeitsversicherung deckt bereits das größte Feld unserer Fähigkeiten ab. Hierzu zählen unsere körperlichen und sensorischen Fähigkeiten. Körperliche Fähigkeiten sind unter anderem das Gehen, Sitzen und Stehen, aber auch das Gebrauchen der Arme, Knie und das Bücken sowie das Gebrauchen der Hände. Unter sensorische Fähigkeiten versteht man das Sehen, Sprechen und Hören.
Grundfähigkeit-Plus
Durch diesen Baustein erweitern wir die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung auf die intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Durch diesen Schutz sichern wir Orientierung, den Gleichgewichtssinn und das Autofahren ab. Ergänzt wird das ganze durch den Schutz vor dem nicht selbstständigen Handeln. Fällt eine dieser Fähigkeiten aus, erhalten wir die vereinbarte Leistung aus dem Vertrag.
Schwere Krankheiten
Durch diesen Baustein ist die bereits in den anderen Formen der Grundfähigkeitsversicherungen zusätzlich zu der monatlichen Rente auch eine Einmalzahlung enthalten, sollten wir an einer schweren Krankheit erkranken. Zu diesen Krankheiten zählen Krebs, Schlaganfall oder auch der Herzinfarkt. Wir erhalten bei dem Tarif der DEVK das 24-fache der vereinbarten Monatsrente. Haben wir also eine monatliche Rente von 2.000€ vereinbart, erhalten wir als Einmalauszahlung 48.000€.
Warum ist eine Grundfähigkeitsversicherung so wichtig?
Prognosezeitraum
Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, in der wir als versicherte Person voraussichtlich an einer unserer Grundfähigkeit gehindert sein müssen, um eine Leistung der Grundfähigkeitsversicherung zu erhalten. Hier ist zu beachten, was in den Bedingungen niedergeschrieben ist. Denn der Prognosezeitraum kann von 6 Monaten bis hin zu 3 Jahren sein. Dementsprechend bekomme ich bei Versicherer A bereits die Leistung nach 6 Monaten ausgezahlt und bei Versicherer B kann es erst nach bis zu 3 Jahren der Fall sein.
Endalter
Das Endalter in der Grundfähigkeitsversicherung ist einer der wichtigsten Faktoren. Zu unterscheiden ist das Versicherungsendalter und das Leistungsendalter. Das Versicherungsendalter bestimmt das Alter, in dem die Versicherung endet. Dahingegen legt das Leistungsendalter das Alter fest, bis zu dem die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt wird, sofern die Beeinträchtigung in dem versicherten Zeitraum eingetreten ist. Auch hier gibt es also eine Menge Spielraum zur richtigen Ausgestaltung eines Vertrages. Meistens ist es sinnvoll, das Endalter so zu wählen, dass dieses auf das Renteneintrittsalter fällt. Wie jedoch immer: Es gibt Ausnahmen, die professionell besprochen sein sollen.
Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie einer Grundfähigkeitsversicherung sichert uns die Möglichkeit, bei bestimmten Ereignissen in unserem Leben, unsere vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Hierzu zählen zum Beispiel der Abschluss einer Ausbildung bzw. eines Studiums, der Kauf einer Immobilie, die Geburt eines Kindes oder auch eine Gehaltserhöhung. Die Erhöhung darf in einem bestimmten Rahmen erfolgen. Die monatliche Rentenleistung muss immer um einen in den Bedingungen niedergeschriebenen Betrag erhöht werden. Oft liegt dieser Betrag zwischen 50 und 100 Euro, damit die Kosten seitens des Versicherers nicht den Nutzen des Kunden überschreiten.
Dynamik
Anders als bei der Nachversicherungsgarantie steigt durch die Dynamik unsere vereinbarte Rente jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Diese Steigerung dient dem Ausgleich unseres ansteigenden Lohns und der Inflation. Der Versicherer teilt uns jedes Jahr diese Erhöhung mit. Anschließend haben wir die Möglichkeit der Dynamik zu widersprechen und unseren aktuellen Vertragsstand beizubehalten. Widersprechen wir drei Jahre in Folge, so wird die Dynamik gänzlich aus unserem Vertrag ausgeschlossen. Es ist wichtig, im Laufe der Jahre zusammen mit dem Berater/der Beraterin über den Vertrag zu schauen, um jederzeit bedarfsgerecht abgesichert zu sein.
Leistungssteigerung
In manchen Vertragsgestaltungen haben wir die Möglichkeit eine Leistungssteigerung zu vereinbaren. Tritt der Leistungsfall ein und wir haben Anspruch auf die Leistung, steigert sich in diesem Fall unsere monatliche Rente jedes Jahr um einen vorher festgelegten Prozentsatz.
Überschusssystem
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die wir langfristig abschließen und somit unsere Beiträge an den Versicherer entrichten. So lange der Versicherer nicht mehr Aufwendungen als Einnahmen hat, bildet er Rücklagen und legt diese gewinnbringend an. Durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind die Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer an den Gewinnen zu beteiligen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen.
Bonusrente: Bei diesem System wird die vereinbarte Rente um den Betrag der erwirtschafteten Überschüsse bei der Auszahlung erhöht.
Beitragsverrechnung oder auch Vorwegabzug genannt:Durch eine Beitragsverrechnung erhalten wir eine Reduzierung unseres zu zahlenden Beitrags. Die kalkulierten Überschüsse werden mit der eigentlichen Prämie verrechnet und wir zahlen einen geringeren Beitrag.
Schlussüberschuss: Die gesamte Summe, die der Versicherer im Laufe der Vertragsdauer erwirtschaftet, wird mit Erreichen des Endalters an uns ausgezahlt. Da die Überschüsse nur prognostiziert sind und abhängig von der jeweiligen Zinssituation ist, sind diese nicht garantiert und können schwanken. Dies kann sich sowohl negativ als auch positiv, also zu Gunsten für die Versicherungsnehmer entwickeln. Erhöhen sich die Zinsen, so erhalten wir mehr Überschüsse vom Versicherer.
Risikoklassen
Ähnlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung teilt der Versicherer uns anhand unseres Berufes in eine Risikoklasse ein. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es hier jedoch nur zwei Risikoklassen. Alle Berufe, die normalerweise in die Risikoklasse 1-8 (Analog: A-C) fallen bei der Grundfähigkeitsversicherung in die Risikoklasse 1. Alle anderen Berufe fallen in die zweite Risikoklasse.
Gesundheitsprüfung
Ebenso wie bei der Berufsunfähigkeit analysiert der Versicherer das Risiko und somit uns als Kunden. Allerdings gelten bei der Gesundheitsprüfung der Grundfähigkeitsversicherung andere Kriterien, als bei der Gesundheitsprüfung in der BU. Dies liegt an den unterschiedlichen Leistungsauslösern.
Es lohnt sich also immer ein Vergleich zur Grundfähigkeitsversicherung, sollte es bei der Berufsunfähigkeit einen Ausschluss oder Risikozuschlag seitens des Versicherers geben.
Geringes Eintrittsalter
Auch für nicht Berufstätige, Umtauschrecht in Berufsunfähigkeit für Schüler und Studenten Da wir durch die Grundfähigkeitsversicherung unseren Körper und somit unsere mentalen und handwerklichen Fähigkeiten versichern, ist es möglich, den Vertrag auch schon vor dem Berufsleben zu schließen. Bereits ab dem 15. Lebensjahr der versicherten Person ist eine Antragsaufnahme möglich. Durch die frühe Antragsaufnahme sichern wir uns zusätzlich ein besonderes Umtauschrecht, sobald wir unsere erste berufliche Tätigkeit ausüben. Ein zusätzlicher positiver Aspekt ist, dass wir keine erneute Gesundheitsprüfung vollziehen müssen und wir somit unseren Gesundheitszustand in den jungen Jahren einfrieren. Dieses Umtauschrecht gilt für alle, die bei der Beantragung Schüler, Azubi oder Student waren.
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