In der Regel fallen beim Kauf fünf Nebenkosten an: Die Notarkosten, Amtskosten, Gerichtskosten und die Grunderwerbsteuer. Wenn ein Immobilienmakler beteiligt ist, fallen selbstverständlich auch hierfür die Gebühren an.
Der Nominalzinssatz ist der zu bezahlende Zinsanteil in der monatlichen Rate.
Der Effektivzinssatz enthält alle Kosten, also Zinsen und weitere Kosten, die mit der Finanzierung zusammenhängen und dient meist auch als Anhaltspunkt, um verschiedene Angebote vergleichen zu können.
Die Darlehenssumme gibt den Betrag an, der bei Beginn der Finanzierung komplett ausgezahlt wird und dann über die vereinbarte Laufzeit zurückgezahlt wird.
Die monatliche Rate setzt sich aus den Zinszahlungen und dem Tilgungsanteil zusammen. Ist der Zinssatz zum Beispiel 1,5% und der anfängliche Tilgungsanteil 2,5% so beträgt die Rate 4% der Darlehenssumme.
Die Zinsbindung gibt an, für wie viele Jahre der Zinssatz gesichert ist. In dieser Zeit kann sich die Rate nicht ändern. Sollte der Zinssatz länger als 10 Jahre festgelegt worden sein, so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (§489 BGB) nach 10 Jahren der Vollauszahlung, welches mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist ausgeführt werden kann. Beträgt also die Zinsbindung 20 Jahre, kann der Kunde nach 10 Jahren trotzdem kündigen und sich eine andere Finanzierung suchen. Für die Bank oder Versicherung besteht dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Die Laufzeit gibt an, wie lange der Kredit insgesamt laufen würde, wenn sich die Parameter wie Tilgung und Zinssatz, nicht ändern.
Die Restschuld gibt die Summe an, die noch bei Ablauf der Zinsbindung offen ist. Diese Summe muss dann, wenn man sie nicht aus Ersparnissen bedienen kann, über ein neues Darlehen verlängert werden. Für die Verlängerung, auch Prolongation genannt, können dann neue Bedingungen vereinbart werden. Die Restschuld muss nicht zwingend bei der finanzierenden Bank verlängert werden, sondern kann auch durch jede andere Bank oder Versicherung abgelöst werden.
Unter einer Sondertilgung versteht man eine zusätzliche Einzahlung auf das Darlehen, sodass sich die Restschuld entsprechend sofort reduziert. Vereinbart man eine Sondertilgung, hat man üblicherweise jährlich die Option, neben der monatlichen Tilgung noch eine Einmalzahlung zu leisten, um so die Restschuld zu senken.
Im Tilgungsplan werden die monatlichen oder jährlichen Zinsleistungen, Tilgungsleistungen sowie die bestehende Restschuld ausgewiesen, sodass man sehen kann, wie sich der Kredit von Monat zu Monat (Jahr zu Jahr) entwickelt.