Gebäudeversicherung

Optimaler Schutz durch die Gebäudeversicherung der DEVK
Schutz vor Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
Rabatte für Neubauten und Komplettsanierungen
Optionaler Schutz vor weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)
Kostenfreie Beratung
professionelle Beratung
langfristiger Ansprechpartner
Gebäudeversicherung von Jochen VerbeetDEVK Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung

Unabhängig davon, ob wir über ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, einen alten Bauernhof oder eine Gewerbeimmobilie reden, wichtig ist wie immer der richtige Schutz. Gebäude bieten uns Schutz vor Regen, Wind, Eis und Schnee und sind dabei immer wieder vielen Gefahren ausgesetzt. Die versicherten Gefahren ähneln sich zwar, aber anders als die Hausratversicherung schützt die Gebäudeversicherung das Haus selbst, also die Bausubstanz wie Wände, Boden, Wasser- oder Heizungsleitungen. Pflicht ist die Gebäudeversicherung in Deutschland nicht, im Schadensfall ist aber auch nichts gesetzlich abgesichert. Schäden an oder in deinem Zuhause können schnell ins Geld gehen und zur finanziellen und emotionalen Katastrophe werden. Eine gute und vor allem passende Versicherung ist also für Haus und seinen Besitzer wichtig.

Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?

Versichert ist dein Gebäude mit allen Grund- und Kellermauern, An- und Zubauten (z.B.: Garagen, Carports, Wintergärten), sowie alle Bestandteile, wie z.B.:
Türen und Fenster
Dach
Terrasse/Balkon
sanitäre Installationen
Treppenlift
elektrische Anlagen
fest verlegte Fußböden
Sowie weitere Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück, wie z.B.:
Antennen, Masten
Grundstückseinfriedungen, Trennwände und Sichtzäune
Hof- und Gehwegbefestigungen
Wege- und Gartenbeleuchtungen
Dauerhaft und fest mit dem Grundstück verbundene Pergolen, Pavillons, Markisen

Wogegen ist mein Gebäude versichert?

Jede Gebäudeversicherung bietet einen Grundschutz. Mit diesem sind Schäden versichert, die entstanden sind durch:

Feuer

Dazu zählt auch:
Brand
Blitzschlag
Explosion
Implosion
Anprall von Luft-, Schienen- und Straßenfahrzeugen
Ein Dachstuhlbrand durch einen Blitzeinschlag oder Feuer, das durch einen Kurzschluss entsteht und das komplette Haus verwüstet. Die Schäden durch diese Gefahren können klein ausfallen, aber auch schnell das gesamte Gebäude vernichten. Bei der Auswahl der richtigen Versicherung muss also darauf geachtet werden, dass diese sinnvoll gestaltet ist, zum verfügbaren Budget passt und eine ausreichende Deckung aufweist.
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Leitungswasser und Rohrbruch

Kommt es zu einem Rohrbruch und Wasser, tritt aus, sind schnell Wände und Böden beschädigt und die Gebäudeversicherung zahlt den entsprechenden Schaden. Doch auch die Reparatur des beschädigten Rohrs geht schnell ins Geld und kann über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Außerdem kann es, je nachdem wie lange das Wasser sich bereits still und heimlich ausbreitet, zu einem Nässeschaden in der Wand mit Schimmelbildung kommen. So werden auch diese Kosten übernommen.

Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel

Kommt es durch einen Sturm oder durch Hagel zu einem Schaden am Gebäude, beispielsweise am Dach, so zahlt auch hier unsere Wohngebäudeversicherung diesen Schaden.

Tipp:

Übrigens: Auch Gartenhäuser, Garagen und Carports sind über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Ist noch etwas unklar?

Gerne helfen wir dir dabei, bei dem Thema Versicherungen kühlen Kopf zu bewahren und klären all deine offenen Fragen.
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Erweiterter Schutz in der Gebäudeversicherung

Über den Basisschutz hinaus bieten viele Versicherer einen erweiterten Schutz an. Dazu zählen z.B. Schäden durch:
Mutwillige Gebäudebeschädigungen
durch unbefugte Dritte, wie z.B.
Graffitischäden oder
Schäden durch Mietnomaden
Grobe Fahrlässigkeit
Vernachlässigung der gebotenen Sorgepflicht und Leichtfertigem handeln, wie z.B.
Brandschaden durch Anlassen des Herds
Wasserschaden durch das Auflassen des Fensters
Rohbauversicherung
Bis das Gebäude bezugsfertig ist, ist der Rohbau in erster Linie gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie Auf- und Anprall versichert. Je nach Vertrag sind auch folgende Gefahren mitversichert:
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Ableitungsrohre
Außerhalb des versicherten Gebäudes, wenn du durch Frost oder andere Ursachen Bruchschäden hast
Wasserzuleitungen und Heizungsrohre
Außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die zur Versorgung des eigenen Gebäudes dienen, sind ebenfalls gegen Bruchschäden versichert, auch durch Frost.

Optionaler Versicherungsschutz

Um dein Gebäude gegen weitere Gefahren zu schützen, ist es möglich, diese mit in die Gebäudeversicherung einzuschließen. Auch wenn die Einschlüsse meist zu einem höheren Beitrag führen, lohnt sich der noch bessere Schutz in jedem Fall. Denn ist dein Haus erste einmal beschädigt, können die Kosten enorm sein.

Elementargefahren

Überschwemmungen

Durch anhaltenden Regen oder Starkregen wird dein Grundstück überflutet. Der kleine Bach verwandelt sich in einen reißenden Strom und überflutet die Straßen und deinen Keller. Wenn Regenwasser in das Haus eindringt, sind Schäden kaum abzuwenden. Böden und Wände müssen getrocknet oder sogar erneuert werden.

Rückstau

Starkregen überfordert das Abwassersystem und es kommt zu einem sogenannten Rückstau. Das Abwassersystem kann die Wassermengen nicht mehr aufnehmen und das Kanal- bzw. Abwasser staut sich durch Toiletten und Waschbecken zurück ins Haus. Eine riesige Sauerei.

Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch

Wenn sich die Erdplatten verschieben und die Erde anfängt zu beben, ist dein Gebäude in Gefahr. Mauerrisse, Abfall von Putz, herabfallende Schornsteinteile oder Dachziegel, bis hin zum Einsturz von Wänden und Gebäuden.
Deine Gebäudeversicherung schützt dich gegen die anfallenden Kosten.

Schneedruck, Lawinen

Schwerer Schneefall führt zu einem hohen Gewicht auf deinem Dach. Dieser Schneedruck kann dem Dach schon einmal zum Verhängnis werden und es beschädigen oder sogar eindrücken.
Eine Absicherung gegen Elementarschäden wird immer wichtiger. Es muss nicht immer direkt eine Naturkatastrophe sein, aber Unwetter und Wetterextreme sind bei uns keine Seltenheit mehr.
Das zeigen auch Statistiken der letzten Jahre. Anhand dieser werden die Gefahrenzonen für Starkregen, Erdbeben und Hochwasser festgelegt und dienen unter anderem zur Beitragsberechnung.

Glasschäden

Über eine zusätzliche Glasversicherung besteht die Möglichkeit, Bruchschäden an deiner Gebäudeverglasung wie Glasscheiben an Fenstern, Türen, Balkonen oder Wintergärten mit abzusichern. Auch Scheiben an Möbeln, Aquarien, die Terrassenüberdachung oder die Scheiben in Wintergärten sind mitversichert.
Eine häufige Fehleinschätzung zur Glasversicherung:
Entgegen vielen Meinungen macht dieser Vertrag eine Menge Sinn und es handelt sich nicht, wie häufig angenommen um doppelte Absicherung. Häufig hören wir in unserer Versicherungsagentur, dass Scheiben doch über die Gebäudeversicherung bereits versichert sind. Grundsätzlich ist das absolut richtig. Bei Versicherungen sprechen wir immer von versicherten Gefahren. Eine Gebäudeversicherung sichert die Gefahren Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer ab. Gibt es also einen Brandschaden und werden dabei Scheiben beschädigt, so sind diese selbstverständlich über die Gebäudeversicherung mitversichert. Aber was ist, wenn nicht klar zu erkennen ist, woher der Riss im Fenster kommt, oder wenn dir ein Missgeschick passiert und nun die Verglasung in der Balkontüre kaputt ist? 

Die Glasversicherung kommt für Bruchschäden auf, unabhängig der Ursache des Bruchs. Dazu zählt auch deine eigene Unachtsamkeit.

Photovoltaik und Solaranlagen

Aber auch Geothermie-, sonstige Wärmepumpenanlagen, hybride Solarkollektoren sowie Mini-Blockheizkraftwerke.
Alle Anlagen können optional mitversichert werden. Üblicherweise sind hierbei dann die Grundgefahren, die auch generell für die Gebäudeversicherung gelten, mitversichert.
Demnach: Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel
Darüber hinaus kann auch der Ertragsausfall mitversichert werden. Ist die Anlage beschädigt, kann kein Strom produziert werden und so entgeht uns entweder der Ertrag aus dem Verkauf dieses Storms, oder aber wir müssen selbst auf Strom des Netzversorgers zurückgreifen und diesen einkaufen. Für die Zeit des Ausfalls ist es deshalb sinnvoll, auch den Ertragsausfall durch einen Schaden mitzuversichern.

Smart Home

Jochen Verbeet Gebäudeversicherung Smart Home
Unsere Häuser werden immer intelligenter und die damit verbauten technischen Gebäudebestanteile immer umfangreicher. Auch deine Smart Home-Anlage kann über die Gebäudeversicherung mitversichert werden.
Damit sind zusätzlich zu den Grundgefahren auch Schäden durch Bedienfehler, Feuchtigkeit, Frost, Kurzschluss u. v. m. mitversichert.
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Was ist nicht in der Gebäudeversicherung enthalten?

Grundsätzlich ausgeschlossen sind Schäden:
die vorsätzlich herbeigeführt wurden
durch Sturmflut
durch Grundwasser (soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von Flüssen, Seen etc.)
durch Krieg und Kernenergie
Außerdem sind Sachen, die nachträglich von einem Mieter eingefügt wurden, nicht mit über die Gebäudeversicherung abgedeckt.

Was zahlt die Gebäudeversicherung, wenn ich einen Schaden habe?

Versichert ist dein Gebäude bis zu der vereinbarten Versicherungssumme bzw. dem Wert deines Hauses. Der Wert des Hauses ist also entscheidend für die Gebäudeversicherung.
Bei dem gleitenden Neuwert wird der Wert des Hauses anhand der Größe, Ausstattung und Ausbau ermittelt.
Um dabei eine einheitliche Basis zu haben, richtet man sich nach dem sogenannten Wert 1914.
Der Wert 1914 ist ein fiktiver Rechenwert, der angibt, wieviel das Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte.
Das Jahr 1914 wurde dabei gewählt, weil es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil waren.
Liegt dieser Wert nicht vor, kann er problemlos durch einen Wertermittlungsbogen bestimmt werden.
Dabei werden unter anderem berücksichtigt:
Die Art der Bedachung,
Der Standort,
Die Nutzung,
Die Ausstattung,
Die Bauweise,
Die Größe des Hauses
Alternativ kann auch ein Neuwert aus einem anderen Jahr angegeben werden, der dann umgerechnet wird oder aber ein Wertgutachten vorgelegt werden.
Um die Werte in die Gegenwart zu holen und an die aktuellen Lohn-, Material- und Energiekosten anzupassen,
wird der ermittelte Wert 1914 mit dem Baupreisindex multipliziert.
Der Baupreisindex wird jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und spiegelt die Entwicklung der steigenden Baupreise wider. Dadurch wird auch der Wert deines Hauses und damit die Gebäudeversicherung angepasst.
Den meisten fällt das vor allem durch die Erhöhung des Versicherungsbeitrags auf.
Aber damit können wir sicherstellen, dass wir dir im Schadensfalle den ortsüblichen Neubauwert deines Gebäudes zum Tag des Schadens zahlen können. Auch eine Unterversicherung wird damit automatisch vermieden.
Das bedeutet, wird das Haus komplett zerstört, zahlen wir einen Neuaufbau. Hierzu gehören auch Architekturgebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Ist das Gebäude beschädigt worden, zahlt deine Gebäudeversicherung die notwendigen Reparaturen, um es wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen.
Wurde kein gleitender, sondern ein fester Neuwert vereinbart, ist die Versicherungssumme auf diesen begrenzt und passt sich während der Vertragslaufzeit nicht an die steigenden Baukosten an.
Ist also der Wert deines Hauses am Tag des Schadens höher als die vereinbarte Versicherungssumme, bleibst du auf einem Teil der Kosten sitzen.
Aufräum- und Abbruchkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um defekte Gebäudebestandteile aufzuräumen und/oder abzubrechen.
Gab es z.B. einen Brand, muss der Schutt und sonstige Reste weggeräumt und abtransportiert werden. Die Kosten dafür übernimmt deine Gebäudeversicherung.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um defekte Gebäudebestandteile aufzuräumen und/oder abzubrechen.
Gab es z.B. einen Brand, muss der Schutt und sonstige Reste weggeräumt und abtransportiert werden. Die Kosten dafür übernimmt deine Gebäudeversicherung.
Schadenabwendungs- und minderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um einen Schaden zu mindern oder einen Folgeschaden abzuwenden. Hat ein Sturm dein Dach abgedeckt, zahlt die Gebäudeversicherung z.B. auch eine provisorische Abdeckung des Dachs mit Folie, damit keine Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen kann.
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
Dein Gebäude muss nach einem Schaden komplett neu aufgebaut werden. Du darfst aber durch behördliche Auflagen z.B. nicht an der Stelle oder mit denselben Materialien wie zuvor bauen. Dann übernimmt die Gebäudeversicherung die Mehrkosten.

Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe?

Gebäudeversicherung DEVK in Aachen
Egal ob du dich vergrößern, verkleinern oder einfach in einen anderen Ort ziehen willst. Das Haus zu verkaufen kann schon eine Herausforderung sein. Gut, dass es mit der Versicherung ganz anders ist.
Sobald du als Besitzer aus dem Grundbuch ausgetragen wurdest, geht die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über. Wir benötigen von dir nur die Grundbucheintragung, um alles Weitere kümmern wir uns für dich.

Und wenn ich selber ein Haus kaufe?

Andersherum ist es genauso. Kaufst du ein Haus mit einer bestehenden Gebäudeversicherung, geht der laufende Vertrag erst einmal auf dich über, sobald du im Grundbuch eingetragen bist. Allerdings besteht ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von einem Monat kannst du den laufenden Vertrag kündigen und damit zu dem Versicherer deines Vertrauens wechseln.

Solltest du in die Situation kommen und ein Gebäude Erben, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Der laufende Vertrag wird weitergeführt.

Besonderheiten bei der Gebäudeversicherung

Nicht jeder nennt seine Immobilie auch sein zu Hause.
Auch wenn du dein Gebäude vermietest oder privat, gewerblich oder als Feriendomizil nutzt, sollte es gut versichert sein.
Ist ein Haus seltener bewohnt, wie es bei einem Wochenend- oder Ferienhaus ist, bleiben Schäden meistens länger unbemerkt und können dadurch noch höher ausfallen.
Gibt es z.B. einen Rohrbruch, kann das Wasser ungestört, über längere Zeit, in die Wohnräume fließen und einen hohen Schaden anrichten.
Bei vermieteten Häuser ist es wichtig, neben dem Basisschutz auch gegen Schäden durch Mietausfall versichert zu sein. Denn wenn ein Schaden eintrifft und das Haus oder die Wohnung über einen Zeitraum nicht bewohnbar ist, fällt auch die Mieteinnahme weg.
Gerade Mehrfamilienhäuser haben ein höheres Schadensrisiko.
Vermietest du mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude, erhöht sich auch die Bewohnerzahl und damit die Gefahr eines Schadens.

Fazit

Die Gebäudeversicherung ist so umfangreich und individuell wie dein Haus und seine Bewohner.
Ein Sturm kann dir ein paar Dachpfannen vom Dach wehen und ein Brand das komplette Eigenheim zerstören.
Neubau oder Altbau, gekauft oder gebaut, vermietet oder Eigenheim. In deinem Haus steckt viel Zeit und Geld.
Wie alle Versicherungen sollte auch die Gebäudeversicherung genau auf dich und deine Bedürfnisse angepasst sein.
Mit dir zusammen finden wir die richtige Lösung damit du bei Wind und Wetter beruhigt schlafen kannst.

Du hast noch Fragen?

Versicherungen können kompliziert sein - das wissen wir. Wir helfen dir dabei, im Versicherungsdschungel durchzublicken und beantworten dir all deine offenen Fragen.
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