Berufsunfähigkeitsversicherung

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Jochen Verbeet BerufsunfähigkeitsversicherungDEVK Jochen Verbeet Berufunsfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Jeder von uns verfügt über Fähigkeiten. Einige sind angeboren, andere haben wir bereits im Kindesalter erlernt und viele Fähigkeiten wurden uns durch ein Studium oder eine Ausbildung beigebracht. Nur wenn wir diese erlernten Fähigkeiten einem Arbeitgeber langfristig zur Verfügung stellen können, wird dieser uns mit Geld entlohnen.
Gehen diese Fähigkeiten verloren, leidet hierdurch unsere Lebensqualität enorm. Denn nur wer die erlernten Fähigkeiten dauerhaft zur Verfügung stellen kann, wird auch entlohnt und kann sich somit Wohnung, Urlaub, Auto usw. leisten.

Wichtig:

Grundsätzlich ist erstmal nicht wichtig, wodurch diese Fähigkeiten verloren gehen. Dies kann ein Unfall oder eine schwere Erkrankung sein. Auch Herz- und Kreislauferkrankungen sowie psychische Leiden können jeden treffen und somit eben auch jeden Beruf beeinträchtigen. Somit ist die Arbeitskraft eines unserer wichtigsten Güter. Denn geht die Arbeitskraft verloren ist auch meist mit einem sozialen Abstieg zu rechnen.

Warum ist das Thema der Arbeitskraftabsicherung so wichtig?

Arbeitsunfähigkeits-Klausel

Die beiden Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden oft als Synonym verwendet. Doch besteht bei beiden ein wesentlicher Unterschied. Während wir durch die Arbeitsunfähigkeit unseren Beruf vorübergehend nicht ausüben können und die Ausübung unserer Tätigkeit den Genesungsprozess beeinflussen kann, ist die Berufsunfähigkeit eine Beeinträchtigung des Körpers oder des Geistes, die dauerhaft bestehen bleibt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren, da die Leistung bereits deutlich früher ausgezahlt werden kann. Das heißt, der „gelbe Schein“ kann in diesem Fall bereits ausreichen.

Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, in der wir als versicherte Person voraussichtlich berufsunfähig sein müssen, um eine Leistung zu erhalten. Hier ist zu beachten, was in den Bedingungen niedergeschrieben ist. Denn der Prognosezeitraum kann von 6 Monaten bis hin zu 3 Jahren sein. Dementsprechend bekomme ich bei Versicherer A bereits die Leistung nach 6 Monaten ausgezahlt und bei Versicherer B kann es erst nach bis zu 3 Jahren der Fall sein.

Endalter

Das Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist einer der wichtigsten Faktoren. Zu unterscheiden ist das Versicherungsendalter und das Leistungsendalter.
Das Versicherungsendalter bestimmt das Alter, in dem die Versicherung endet.
Dahingegen legt das Leistungsendalter das Alter fest, bis zu dem die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt wird, sofern die Berufsunfähigkeit in dem versicherten Zeitraum eingetreten ist. Auch hier gibt es also eine Menge Spielraum zur richtigen Ausgestaltung eines Vertrages.
Meistens ist es sinnvoll, das Endalter so zu wählen, dass dieses auf das Renteneintrittsalter fällt. Wie jedoch immer: Es gibt Ausnahmen, die professionell besprochen sein sollen.

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie sichert uns die Möglichkeit, bei bestimmten Ereignissen in unserem Leben, unsere vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Hierzu zählen zum Beispiel der Abschluss einer Ausbildung bzw. eines Studiums, der Kauf einer Immobilie, die Geburt eines Kindes oder auch eine Gehaltserhöhung. Die Erhöhung darf in einem bestimmten Rahmen erfolgen. Die monatliche Rentenleistung muss immer um einen in den Bedingungen niedergeschriebenen Betrag erhöht werden. Oft liegt dieser Betrag zwischen 50 und 100 Euro, damit die Kosten seitens des Versicherers nicht den Nutzen des Kunden überschreiten.

Dynamik

Anders als bei der Nachversicherungsgarantie steigt durch die Dynamik unsere vereinbarte Rente jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Diese Steigerung dient dem Ausgleich unseres ansteigenden Lohns und der Inflation. Der Versicherer teilt uns jedes Jahr diese Erhöhung mit. Anschließend haben wir die Möglichkeit der Dynamik zu widersprechen und unseren aktuellen Vertragsstand beizubehalten. Widersprechen wir drei Jahre in Folge, so wird die Dynamik gänzlich aus unserem Vertrag ausgeschlossen. Es ist wichtig, im Laufe der Jahre zusammen mit dem Berater/der Beraterin über den Vertrag zu schauen, um jederzeit bedarfsgerecht abgesichert zu sein.

Leistungssteigerung

In manchen Vertragsgestaltungen haben wir die Möglichkeit eine Leistungssteigerung zu vereinbaren. Tritt der Leistungsfall ein und wir sind berufsunfähig geworden, steigert sich in diesem Fall unsere monatliche Rente jedes Jahr um einen vorher festgelegten Prozentsatz.

Überschusssystem

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die wir langfristig abschließen und somit unsere Beiträge an den Versicherer entrichten.
Solange der Versicherer nicht mehr Aufwendungen als Einnahmen hat, bildet er Rücklagen und legt diese gewinnbringend an.
Durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind die Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer an den Gewinnen zu beteiligen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen.

Bonusrente:
Bei diesem System wird die vereinbarte Rente um den Betrag der erwirtschafteten Überschüsse bei der Auszahlung erhöht.

Beitragsverrechnung oder auch Vorwegabzug genannt:
Durch eine Beitragsverrechnung erhalten wir eine Reduzierung unseres zu zahlenden Beitrags. Die kalkulierten Überschüsse werden mit der eigentlichen Prämie verrechnet und wir zahlen einen geringeren Beitrag.

Schlussüberschuss:
Die gesamte Summe, die der Versicherer im Laufe der Vertragsdauer erwirtschaftet, wird mit Erreichen des Endalters an uns ausgezahlt.

Da die Überschüsse nur prognostiziert sind und abhängig von der jeweiligen Zinssituation ist, sind diese nicht garantiert und können schwanken. Dies kann sich sowohl negativ als auch positiv, also zu Gunsten für die Versicherungsnehmer entwickeln. Erhöhen sich die Zinsen, so erhalten wir mehr Überschüsse vom Versicherer.

Risikoklassen

Generell ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden eine sinnvolle und wichtige Absicherung. Das Einkommen spielt hierbei natürlich keine Rolle. Entscheidend zur Risikoanalyse sind Alter, Versicherungssumme, Laufzeit und der derzeit ausgeübte Beruf.
Der Versicherer teilt Berufe in Risikoklassen ein. So ist der klassische Kaufmann in einer geringeren Risikoklasse als ein Handwerker. Dies liegt daran, dass der Versicherer das „Risiko“ bewertet. Bei einem Handwerker ist das Risiko berufsunfähig zu werden, durch die körperlich anstrengende Tätigkeit und den damit verbundenen Gefahren für den Körper, deutlich höher. Ein kaufmännischer Beruf kann hingegen eventuell auch noch im Rollstuhl weiter ausgeübt werden.
Je höher die Risikoklasse, desto höher ist folglich auch der zu zahlende Beitrag.
Deswegen lohnt sich gerade bei hohen Risikoklassen der Blick auf eine alternative Grundfähigkeitsversicherung.

Gesundheitsprüfung

Durch die Gesundheitsprüfung bewertet der Versicherer das Risiko, dass durch Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlicher wird. Diese Gesundheitsprüfung wird anhand der Angaben der Kunden durchgeführt. Deshalb besteht hier die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Diese besagt im Groben, dass alle Angaben vollständig sein müssen und die Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Diese Gesundheitsprüfung erfolgt im Normalfall zusammen mit der Antragstellung. Sofern eine Vorerkrankung besteht, wird der Versicherer zunächst prüfen, ob die Vorerkrankung Auswirkungen auf die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit haben kann.
Der Versicherer kann nach der Prüfung Ausschlüsse oder Risikozuschläge verlangen, wodurch sich u. a. der Beitrag erhöhen kann.

Gesundheitsfragen als K.O.-Kriterium?

Bestehende Krankheiten können den Ausschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeuten. Doch deshalb solltest du das Kapitel "Vorsorge und Absicherung" nicht schließen! Es gibt gute Alternativen, z.B. eine Unfallversicherung.

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