Haftpflichtversicherung

Günstige Haftpflichtversicherung ab 3,80€ im Monat
Privathaftpflicht ohne Selbstbeteiligung
Inklusive Forderungsausfalldeckung, wenn beim Schädiger nichts zu holen ist
Versicherungsschutz individuell auf dich angepasst
Attraktive Konditionen bei weiteren Haftpflichtversicherungen (z.B. Hund, Beruf, Bauherr)
Kostenfreie Beratung
professionelle Beratung
langfristiger Ansprechpartner
DEVK: Joc hen Verbeet über die HaftpflichtversicherungJochen Verbeet Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung

Es ist schnell passiert – ein Missgeschick im Alltag.

Die heruntergefallene Vase, das zerstörte Handy-Display, aber auch ein verursachter Unfall als Fußgänger oder Fahrradfahrer kann schlimme finanzielle Folgen mit sich ziehen.
Jeder, der einer anderen Person einen Schaden zufügt, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit, ist nach dem Gesetz verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Und dabei haften wir mit unserem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Die Haftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die wir einem Dritten zufügen. Hierzu zählen Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Versicherungsberatung im Kreis Heinsberg

Die Haftpflichtversicherung tritt aber nicht nur ein, um einen entstandenen Schaden wieder gut zu machen. Sie ist vor allem dafür da, um uns vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen zu schützen.
Das heißt, wir:
prüfen die Frage, ob und in welcher Höhe für dich eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
kümmern uns um die Zahlung, falls diese Ansprüche begründet sind
wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und sollte es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit kommen, führen wir den Prozess und tragen die Kosten
Die Haftpflichtversicherung bietet uns somit Schutz in allen Lebenslagen und wir finden für jeden die richtige Variante – ob als Familie, Vermieter, Hundebesitzer, Bauherr oder auch als Arbeitnehmer.
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Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Egal ob Familien, Singles oder Senioren. Für jeden ist sie wichtig und jeder kann sich mit der Privathaftpflicht absichern. Über die Familienversicherung sind nicht nur Eltern und ihre minderjährigen (deliktunfähigen) Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder versichert. Volljährige Kinder können ebenfalls mit über die Eltern versichert werden, insofern sie nicht verheiratet sind und sich noch in der Schul- oder unmittelbar anschließende Berufsausbildung befinden. Weitere im Haushalt lebende oder in Pflegeeinrichtung untergebrachte Familienangehörige können auch über eine Familien-Haftpflicht mitversichert werden.
Und auch darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Personen wie Austauschschüler, Tagesmütter, Enkelkinder und den Partner mitzuversichern. Die Privat-Haftpflichtversicherung ist also ein Multitalent.
Versichert ist immer die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens. Dabei wird unterschieden zwischen:

Sachschäden

Bei einem gemütlichen Abend mit Freunden stoßt du versehentlich dein Glas um.
Dein Getränk läuft über das Handy deines Freundes und muss repariert oder ausgetauscht werden.
Wir übernehmen: 
Kosten, wenn du das Eigentum einer anderen Person beschädigst oder zerstörst
Auch größere Schäden
Schäden des Nachbarn, wenn bei dir bspw. ein Brand entsteht, der auf die Nachbarwohnung übergreift

Personenschäden

Du willst als Fußgänger eine Straße überqueren. Dabei übersiehst du den auf der Straße fahrenden Fahrradfahrer. Dieser muss dir ausweichen, stürzt und bricht sich dabei den Fuß.
Wir übernehmen:
Behandlungskosten des Unfallopfers, wenn durch dein Handeln ein Mensch verletzt oder in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird
Beerdigungskosten oder lebenslange Rente, wenn der Unfall zum Tod oder einer lebenslangen Beeinträchtigung führt

Vermögensschäden

Du parkst mit deinem Auto unbedacht vor einer Einfahrt. Der Anwohner kann wegen dir nicht mit seinem Auto zu einem wichtigen Geschäftstermin fahren und muss das Taxi nehmen. Er verlangt von dir die Kosten dafür zurück.
Wir begleichen:
die Ansprüche, wenn ein Dritter durch dein Verhalten einen finanziellen Verlust erleidet

Mietsachschäden

Auch sogenannte Mietsachschäden sind über die Private-Haftpflichtversicherung versichert.
Das bedeutet, es sind auch Schäden an gemieteten Räumen, Gebäuden und Einrichtungsgegenständen, versichert, die du verursachst. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn du in deiner Wohnung oder deinem Haus zur Miete wohnst.
Denn auch hier ist schnell ein Missgeschick passiert.
Wenn dir z.B. beim Haare trocknen der Föhn aus der Hand fällt und dabei der Waschtisch beschädigt wird, sprechen wir von einem Mietsachschaden und die Kosten für die Reparatur werden von uns übernommen.
Oder du hast dir für das Wochenende ein kleines Ferienhaus am Meer gemietet und verschüttest versehentlich den Rotwein auf die Polstergarnitur. Auch hier übernehmen wir die Kosten der Reinigung.

Schutz im Ausland

Damit du dir auch keine Sorgen machen musst, wenn du mal länger im Ausland bleibst, gibt es in vielen Verträgen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auszudehnen. Damit bist du auch über Deutschland hinaus Haftpflicht versichert. Allerdings ist der Schutz oft auf verschiedene Länder oder zeitlich begrenzt.
Sprich uns einfach an und wir finden mit dir die passende Lösung.
Kostenfreie Beratung

Ist noch etwas unklar?

Gerne helfen wir dir dabei, bei dem Thema Versicherungen kühlen Kopf zu bewahren und klären all deine offenen Fragen.
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Besondere Fälle - Was kann die Haftpflichtversicherung noch abdecken?

Drohnen Haftpflichtversicherung

Die kleinen unbemannten Flugobjekte werden auch im privaten Bereich immer beliebter und so sieht man immer mehr von ihnen durch die Lüfte schweben. Da es mittlerweile auch häufiger zu Unfällen und Schäden durch und mit Dohnen kommt, ist eine Haftpflichtversicherung seit einiger Zeit Pflicht. Als Pilot haftest du für die Schäden, die deine Drohne anrichtet. Bei einem Absturz kann es schnell zu hohen Sach- und Personenschäden kommen.
Mit deiner Privat-Haftpflichtversicherung kannst du dich vor den finanziellen Folgen schützen.

Mitversicherung von Schlüsselverlust

Jochen Verbeet Schlüsselverlust
Beim Schlüsselverlust unterscheiden wir grundsätzlich zwei Arten von Schlüsseln. Zum einen sind es die privat überlassenen Schlüssel, die wir vom Nachbarn oder auch vom Vermieter erhalten. Zum anderen handelt es sich um beruflich genutzte Schlüssel oder Chipkarten, die wir vom Arbeitgeber erhalten.

Der Verlust eines solchen Schlüssels kann fatale Folgen haben. Muss infolgedessen die komplette Schließanlage erneuert werden, kann es schnell teuer werden. Hier schützt uns der Zusatzbaustein des Schlüsselverlusts in der privaten Haftpflichtversicherung und kommt für genau solche Schäden auf.

Verleihen wir unsere eigenen Schlüssel, greift unsere Haftpflichtversicherung nicht. Diese dient schließlich nur zum Schutz von Forderungen gegenüber Dritten.

Tierhalterhaftpflicht

Während die private Haftpflicht bereits die sogenannten Kleintiere wie z.B. Katze, Hamster oder auch Vögel vollständig mitversichert, schützt die Tierhalterhaftpflichtversicherung unserer größeren (Haus-)Tiere. Als Hunde- oder Pferdebesitzer schützen wir uns somit vor den Folgen der Schäden, die von unseren treuen Begleitern verursacht wurden.

„Mein Hund ist so klein, der tut nichts und beißt nicht“ – Natürlich ist bei kleineren Hunden das Risiko sehr gering, dass andere Personen durch einen Biss direkt geschädigt werden. Doch auch dann ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll. Denn als Tierhaltern können wir auch haftbar gemacht werden, wenn eine Person sich verletzt, weil sie dem Hund ausweichen muss. Oder erschrickt und sich entsprechend verletzt. Gleiches gilt für PKWs, die ausweichen müssen, sollte der Hund plötzlich auf die Straße laufen und hierdurch einen Schaden verursachen. In den meisten Städten und Gemeinden kann diese Versicherung freiwillig abgeschlossen werden. Einige Ordnungsämter verlangen jedoch auch (sinnvollerweise) einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.

Durch die Tierhalterhaftpflicht schützen wir auch Familie und Freunde vor den finanziellen Folgen eines Schadens, wenn dieser während der Zeit passiert, in denen du auf das Tier aufpasst. Denn auch Schäden, die beim vorübergehenden Hüten entstehen, sind mitversichert. Ausgenommen sind die Schäden, die dem jeweiligen Hüter entstehen können. Als Pferdebesitzer sollten wir somit unbedingt darauf achten, dass wir auch diejenigen Personen mitversichern, die das Pferd (gelegentlich) reiten.

Dienst- und Berufshaftpflicht

Als Beamter oder auch Angestellter im öffentlichen Dienst gibt es eine Besonderheit zu beachten. Ebenso wie in der freien Wirtschaft versuchen auch diese Personen stets gewissenhaft und möglichst fehlerfrei zu arbeiten. Doch jedem von uns unterläuft einmal ein Missgeschick – gerade wenn es hektisch wird und wir viele Dinge gleichzeitig erledigen müssen. Hier schützt uns die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung.

Der Dienstherr, Arbeitskollege oder auch Mitbürger können durch unsere Entscheidung geschädigt werden und somit Schadenersatzansprüche gegen uns erheben. Die Dienst- und Berufshaftpflicht prüft zunächst, wie alle anderen Haftpflichtversicherungen, ob der Anspruch uns gegenüber überhaupt gerechtfertigt ist und ob wir ggf. sogar als Privatperson haften müssen.

Sie leistet für jegliche Unachtsamkeit wie z.B. die Folgen einer Fehlinformation, Kassenfehlbeträge, aber auch die verursachten Schäden durch Missachtung des Datenschutzes. Ob als Lehrer, Polizist, Soldat, oder auch Angestellter im öffentlichen Dienst in der Verwaltung, eine Dienst- und Berufshaftpflicht schützt bei Haftpflichtansprüchen, die von diesen Tätigkeiten ausgehen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Jochen Verbeet über die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Gefahr gegenüber Dritten von unserem Grundstück bzw. der Immobilie ausgeht.

Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht spielen zwei Begriffe eine zentrale Rolle: Die „Verkehrssicherungspflicht“ und die „Instandhaltungspflicht“. So sind wir als Eigentümer dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Die Haftpflichtversicherung schützt uns somit beispielsweise, wenn unser Mieter oder auch eine fremde Person auf dem Gehweg ausrutscht, weil wir nicht gestreut haben, obwohl es friert oder Glatteis besteht.

Durch die Instandhaltungspflicht werden wir verpflichtet, das gesamte Grundstück einschließlich des Gebäudes von jeglichen Mängeln zu beseitigen. Diese Pflicht wird bereits verletzt, wenn beispielsweise ein loser Dachziegel nicht erkannt wird und auf ein geparktes Auto oder gar eine Person herabfällt und diese verletzt.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstbewohntes Ein- bzw. Zweifamilienhaus ist meist bereits in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Doch auch hier gilt: Besser den Experten / die Expertin seines Vertrauens nach dem Umfang der Versicherung fragen und auf Nummer sichergehen! Für vermietete Objekte oder Mehrfamilienhäuser sollte diese Absicherung immer separat gemacht werden.

Bauherrenhaftpflicht

Jochen Verbeet über die Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflicht ist eine der vielen Formen der Haftpflichtversicherung. Sie schützt uns als Bauherr vor finanziellen Schäden an Dritten, die mit unserer Baustelle oder unserem Grundstück zusammenhängen. Hier ist es egal, ob sich spielende Kinder oder die Handwerker selbst beim Hausbau verletzten.
Dabei ist es nicht entscheidend, ob wir ein komplett neues Haus bauen oder bloß unser Eigenheim modernisieren. Die Unfall- und Verletzungsgefahr für alle Beteiligten ist immer gegeben und sollte richtig abgesichert sein. Denn auch die der Modernisierung tragen wir als Bauherr das Risiko für unsere Baustelle und haften für die finanziellen Folgen, wie z.B. Zahlung eines Schmerzensgeldes, Arzt- und Krankenhauskosten, oder Lohnausfall für Arbeitnehmer. In extremen Fällen geht dies bis hin zur lebenslangen Rentenzahlung an Geschädigten.

Gut zu wissen: „Eltern hafte für ihre Kinder“ – Dieses Schild sehen wir an nahezu jeder Baustelle. Doch auch das Anbringen eines solchen Schildes überträgt die Haftung nicht automatisch an die Eltern. Grundsätzlich haben Eltern eine Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Da Eltern ab einem gewissen Alter jedoch auch nicht dauerhaft neben ihren Kindern stehen und aufpassen können, wird auch nicht immer gleich die Aufsichtspflicht verletzt. Verschafft sich ein Kind Zugang zu deiner Baustelle, müssen wir als Bauherr nachweisen, dass wir unserer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, um nicht haften zu müssen. So oder so, in jedem Fall ist es sinnvoll, dieses Risiko mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gänzlich abzusichern.

Gewässerschaden-Haftpflicht

Als Hauseigentümer mit Öltank solltest du diesen Zusatz auf jeden Fall versichert haben.
Ein Tropfen Öl reicht aus, um 600 bis 1.000 Liter Wasser zu verunreinigen. Da reicht schon eine poröse Leitung oder ein undichter Tank. Das verschmutzte Wasser und der kontaminierte Boden müssen dann aufwendig gereinigt und abgetragen werden, das geht schnell ins Geld. Die Gewässerschaden-Haftpflicht schützt dich von den finanziellen folgen.

Was ist nicht in der Haftpflichtversicherung enthalten?

Grundsätzlich ausgeschlossen in einer privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden, die vorsätzlich und wissentlich herbeigeführt wurden oder die du selber erleidest.
Ebenfalls ausgeschlossen ist es, wenn wir einer Person einen Schaden zugefügt haben, die mit über unseren Vertrag versichert ist oder mit uns zusammenwohnt, z.B. unsere Familie, oder unser/e Partner/in.

Wohnt unser Sohn z.B. noch zu Hause und uns fällt beim Putzen sein Tablet vom Schrank, der daraufhin repariert werden muss, ist dies kein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlten. Richtig ist, dass du nicht bezahlen musst, weil dazu keine Verpflichtung besteht.

Wichtig zu wissen!

Die genannten Haftpflichtversicherungen ersetzen keine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Alle Fahrzeuge, die eine Zulassung und/oder ein Kennzeichen benötigen, müssen auch eigens eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Schäden, die mit diesen Fahrzeugen verursacht werden, sind über die Kfz-Haftpflicht versichert, nicht aber über die Privat-Haftpflicht oder andere Haftpflichtversicherungen.

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