Drohnen Haftpflichtversicherung
Die kleinen unbemannten Flugobjekte werden auch im privaten Bereich immer beliebter und so sieht man immer mehr von ihnen durch die Lüfte schweben. Da es mittlerweile auch häufiger zu Unfällen und Schäden durch und mit Dohnen kommt, ist eine Haftpflichtversicherung seit einiger Zeit Pflicht. Als Pilot haftest du für die Schäden, die deine Drohne anrichtet. Bei einem Absturz kann es schnell zu hohen Sach- und Personenschäden kommen.
Mit deiner Privat-Haftpflichtversicherung kannst du dich vor den finanziellen Folgen schützen.
Mitversicherung von Schlüsselverlust
Beim Schlüsselverlust unterscheiden wir grundsätzlich zwei Arten von Schlüsseln. Zum einen sind es die privat überlassenen Schlüssel, die wir vom Nachbarn oder auch vom Vermieter erhalten. Zum anderen handelt es sich um beruflich genutzte Schlüssel oder Chipkarten, die wir vom Arbeitgeber erhalten.
Der Verlust eines solchen Schlüssels kann fatale Folgen haben. Muss infolgedessen die komplette Schließanlage erneuert werden, kann es schnell teuer werden. Hier schützt uns der Zusatzbaustein des Schlüsselverlusts in der privaten Haftpflichtversicherung und kommt für genau solche Schäden auf.
Verleihen wir unsere eigenen Schlüssel, greift unsere Haftpflichtversicherung nicht. Diese dient schließlich nur zum Schutz von Forderungen gegenüber Dritten.
Während die private Haftpflicht bereits die sogenannten Kleintiere wie z.B. Katze, Hamster oder auch Vögel vollständig mitversichert, schützt die Tierhalterhaftpflichtversicherung unserer größeren (Haus-)Tiere. Als Hunde- oder Pferdebesitzer schützen wir uns somit vor den Folgen der Schäden, die von unseren treuen Begleitern verursacht wurden.
„Mein Hund ist so klein, der tut nichts und beißt nicht“ – Natürlich ist bei kleineren Hunden das Risiko sehr gering, dass andere Personen durch einen Biss direkt geschädigt werden. Doch auch dann ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll. Denn als Tierhaltern können wir auch haftbar gemacht werden, wenn eine Person sich verletzt, weil sie dem Hund ausweichen muss. Oder erschrickt und sich entsprechend verletzt. Gleiches gilt für PKWs, die ausweichen müssen, sollte der Hund plötzlich auf die Straße laufen und hierdurch einen Schaden verursachen. In den meisten Städten und Gemeinden kann diese Versicherung freiwillig abgeschlossen werden. Einige Ordnungsämter verlangen jedoch auch (sinnvollerweise) einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
Durch die Tierhalterhaftpflicht schützen wir auch Familie und Freunde vor den finanziellen Folgen eines Schadens, wenn dieser während der Zeit passiert, in denen du auf das Tier aufpasst. Denn auch Schäden, die beim vorübergehenden Hüten entstehen, sind mitversichert. Ausgenommen sind die Schäden, die dem jeweiligen Hüter entstehen können. Als Pferdebesitzer sollten wir somit unbedingt darauf achten, dass wir auch diejenigen Personen mitversichern, die das Pferd (gelegentlich) reiten.
Dienst- und Berufshaftpflicht
Als Beamter oder auch Angestellter im öffentlichen Dienst gibt es eine Besonderheit zu beachten. Ebenso wie in der freien Wirtschaft versuchen auch diese Personen stets gewissenhaft und möglichst fehlerfrei zu arbeiten. Doch jedem von uns unterläuft einmal ein Missgeschick – gerade wenn es hektisch wird und wir viele Dinge gleichzeitig erledigen müssen. Hier schützt uns die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung.
Der Dienstherr, Arbeitskollege oder auch Mitbürger können durch unsere Entscheidung geschädigt werden und somit Schadenersatzansprüche gegen uns erheben. Die Dienst- und Berufshaftpflicht prüft zunächst, wie alle anderen Haftpflichtversicherungen, ob der Anspruch uns gegenüber überhaupt gerechtfertigt ist und ob wir ggf. sogar als Privatperson haften müssen.
Sie leistet für jegliche Unachtsamkeit wie z.B. die Folgen einer Fehlinformation, Kassenfehlbeträge, aber auch die verursachten Schäden durch Missachtung des Datenschutzes. Ob als Lehrer, Polizist, Soldat, oder auch Angestellter im öffentlichen Dienst in der Verwaltung, eine Dienst- und Berufshaftpflicht schützt bei Haftpflichtansprüchen, die von diesen Tätigkeiten ausgehen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Gefahr gegenüber Dritten von unserem Grundstück bzw. der Immobilie ausgeht.
Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht spielen zwei Begriffe eine zentrale Rolle: Die „Verkehrssicherungspflicht“ und die „Instandhaltungspflicht“. So sind wir als Eigentümer dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Die Haftpflichtversicherung schützt uns somit beispielsweise, wenn unser Mieter oder auch eine fremde Person auf dem Gehweg ausrutscht, weil wir nicht gestreut haben, obwohl es friert oder Glatteis besteht.
Durch die Instandhaltungspflicht werden wir verpflichtet, das gesamte Grundstück einschließlich des Gebäudes von jeglichen Mängeln zu beseitigen. Diese Pflicht wird bereits verletzt, wenn beispielsweise ein loser Dachziegel nicht erkannt wird und auf ein geparktes Auto oder gar eine Person herabfällt und diese verletzt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstbewohntes Ein- bzw. Zweifamilienhaus ist meist bereits in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Doch auch hier gilt: Besser den Experten / die Expertin seines Vertrauens nach dem Umfang der Versicherung fragen und auf Nummer sichergehen! Für vermietete Objekte oder Mehrfamilienhäuser sollte diese Absicherung immer separat gemacht werden.
Die Bauherrenhaftpflicht ist eine der vielen Formen der Haftpflichtversicherung. Sie schützt uns als Bauherr vor finanziellen Schäden an Dritten, die mit unserer Baustelle oder unserem Grundstück zusammenhängen. Hier ist es egal, ob sich spielende Kinder oder die Handwerker selbst beim Hausbau verletzten.
Dabei ist es nicht entscheidend, ob wir ein komplett neues Haus bauen oder bloß unser Eigenheim modernisieren. Die Unfall- und Verletzungsgefahr für alle Beteiligten ist immer gegeben und sollte richtig abgesichert sein. Denn auch die der Modernisierung tragen wir als Bauherr das Risiko für unsere Baustelle und haften für die finanziellen Folgen, wie z.B. Zahlung eines Schmerzensgeldes, Arzt- und Krankenhauskosten, oder Lohnausfall für Arbeitnehmer. In extremen Fällen geht dies bis hin zur lebenslangen Rentenzahlung an Geschädigten.
Gut zu wissen: „Eltern hafte für ihre Kinder“ – Dieses Schild sehen wir an nahezu jeder Baustelle. Doch auch das Anbringen eines solchen Schildes überträgt die Haftung nicht automatisch an die Eltern. Grundsätzlich haben Eltern eine Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Da Eltern ab einem gewissen Alter jedoch auch nicht dauerhaft neben ihren Kindern stehen und aufpassen können, wird auch nicht immer gleich die Aufsichtspflicht verletzt. Verschafft sich ein Kind Zugang zu deiner Baustelle, müssen wir als Bauherr nachweisen, dass wir unserer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, um nicht haften zu müssen. So oder so, in jedem Fall ist es sinnvoll, dieses Risiko mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gänzlich abzusichern.
Gewässerschaden-Haftpflicht
Als Hauseigentümer mit Öltank solltest du diesen Zusatz auf jeden Fall versichert haben.
Ein Tropfen Öl reicht aus, um 600 bis 1.000 Liter Wasser zu verunreinigen. Da reicht schon eine poröse Leitung oder ein undichter Tank. Das verschmutzte Wasser und der kontaminierte Boden müssen dann aufwendig gereinigt und abgetragen werden, das geht schnell ins Geld. Die Gewässerschaden-Haftpflicht schützt dich von den finanziellen folgen.