Altersvorsorgedepot für Kinder: 300 Euro Kinderzulage richtig nutzen

Von Jochen Verbeet am 28. Oktober 2026
Bis zu 300 Euro im Jahr je Kind, ohne Einkommensprüfung und unabhängig vom Geburtsjahr: die Kinderzulage ist der lukrativste Teil der Reform für Familien und zugleich der am wenigsten beachtete. Welcher Eigenbeitrag dafür nötig ist, ob Mutter oder Vater sie bekommt, ab wann Jugendliche einen eigenen Vertrag abschließen können und an welchen drei Punkten Zulagen verloren gehen.

Die Kinderzulage ist der Teil der Altersvorsorgereform, der am wenigsten diskutiert wird und für Familien am meisten bringt. Ab 2027 gibt es bis zu 300 Euro im Jahr je kindergeldberechtigtem Kind. Ohne Einkommensprüfung und unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die Zulage bekommen und wo die Stolpersteine liegen.

Was sich gegenüber Riester ändert

Riester bisherAb 2027
Kind geboren vor 2008185 Euro im Jahrbis zu 300 Euro im Jahr
Kind geboren ab 2008300 Euro im Jahrbis zu 300 Euro im Jahr
Voraussetzung4 % des Vorjahresbruttos als Eigenbeitragfester Eigenbeitrag, einkommensunabhängig
Bei Teilzeit oder ElternzeitZulage wurde anteilig gekürztkeine Kürzung, der Beitrag entscheidet

Die beiden unteren Zeilen sind der eigentliche Fortschritt. Bisher hing die volle Zulage an vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos. Wer in Elternzeit war, Teilzeit arbeitete oder eine Weile gar nicht erwerbstätig war, bekam gekürzte Zulagen, also genau in der Lebensphase, in der die Kinderzulage überhaupt relevant ist. Dieser Konstruktionsfehler ist mit der Reform weg.

Die Mechanik: Zulage gibt es nicht geschenkt

Die Kinderzulage wird nicht zusätzlich oben draufgelegt, sondern hängt an Ihrem eigenen Beitrag. Die Logik im neuen Recht lautet: Der Staat verdoppelt Ihren Beitrag für das Kind bis zu einer Obergrenze von 300 Euro im Jahr. Für die volle Kinderzulage ist also ein Eigenbeitrag von rund 25 Euro im Monat je Kind einzuplanen, zusätzlich zu dem Beitrag, mit dem Sie Ihre eigene Grundzulage ausschöpfen.

Ein Rechenbeispiel für eine Familie mit zwei Kindern:

PositionBetrag im Jahr
Eigenbeitrag, 150 Euro im Monat1.800 Euro
Grundzulage540 Euro
Kinderzulage, zwei Kinder600 Euro
Staatliche Förderung gesamt1.140 Euro
Im Vertrag landen2.940 Euro

Die Förderquote liegt damit bei rund 39 Prozent der Gesamteinzahlung. Diese Quote wirkt wie eine Rendite, die bereits am Tag der Einzahlung feststeht, zusätzlich zu dem, was die Fonds erwirtschaften. Das schlägt jeden freien ETF-Sparplan, solange die Zulagen fließen.

Wer bekommt die Zulage, Mutter oder Vater?

Die Kinderzulage steht einem Elternteil zu, nicht beiden gleichzeitig für dasselbe Kind. Bei verheirateten Eltern wird sie grundsätzlich dem Vertrag der Mutter zugeordnet, eine abweichende Zuordnung ist auf Antrag möglich.

Daraus folgt eine praktische Entscheidung, die Sie bewusst treffen sollten: Bei zwei Kindern kann es sinnvoll sein, die Zulagen zu splitten, also je ein Kind einem Elternteil zuzuordnen, damit beide Verträge Förderung ziehen. Es kann aber auch sinnvoll sein, beide Zulagen auf einen Vertrag zu bündeln, etwa wenn nur ein Elternteil den Beitrag dauerhaft tragen kann.

Die Zulage ist an den Kindergeldbezug gekoppelt. Sie entfällt, sobald der Kindergeldanspruch endet, also in der Regel mit 18 Jahren oder mit dem Ende von Ausbildung oder Studium.

Ein eigener Vertrag für das Kind: ab 15 möglich

Die DEVK-DepotRente ist ab einem Eintrittsalter von 15 Jahren abschließbar. Für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, ist das aus einem konkreten Grund interessant: dem Berufseinsteigerbonus.

Wer einen geförderten Altersvorsorgevertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich. Bei einem Mindestbeitrag von 25 Euro im Monat entspricht das zwei Dritteln der Jahreseinzahlung, einmalig, als Startbonus.

Für Kinder unter 15 geht das nicht. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot setzt eigene Förderberechtigung voraus. Die entsteht erst mit eigener Erwerbstätigkeit oder, bei Jugendlichen, mit dem Vertragsabschluss ab 15.

Was für jüngere Kinder bleibt

Wenn Sie für ein sechsjähriges Kind Vermögen aufbauen wollen, ist das Altersvorsorgedepot nicht das richtige Werkzeug. Zwei andere Wege sind dafür vorgesehen:

  • Ihre eigene Kinderzulage nutzen. Das Geld landet in Ihrem Vertrag und dient Ihrer Rente, nicht dem Kind. Es ist trotzdem der förderstärkste Weg, weil kein anderes Produkt eine Verdoppelung des Beitrags bietet.
  • Ein Vertrag auf den Namen des Kindes. Ohne staatliche Zulage, dafür gehört das Kapital dem Kind und ist nicht bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Die DEVK bietet dafür unter anderem SmartInvest Junior an.

Die beiden schließen einander nicht aus. Die Kinderzulage mitzunehmen kostet Sie nichts außer dem Eigenbeitrag, den Sie ohnehin für Ihre eigene Vorsorge leisten sollten.

Drei Punkte, an denen Zulagen verloren gehen

  1. Kein Dauerzulagenantrag. Ohne Antrag fließt keine Zulage. Mit einem Dauerzulagenantrag beantragt Ihr Anbieter die Zulage jedes Jahr automatisch. Das ist ein Häkchen bei Vertragsabschluss und der häufigste Grund für entgangene Förderung.
  2. Änderungen nicht gemeldet. Ein weiteres Kind, eine geänderte Zuordnung der Kinderzulage oder ein Wechsel des Kindergeldbezugs muss gemeldet werden. Sonst wird die Zulage falsch berechnet und später zurückgefordert.
  3. Beitrag unter der Mindestgrenze. Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr entfallen sämtliche Zulagen, auch die Kinderzulage. Wer den Beitrag in einem knappen Jahr aussetzt, verliert die Förderung für dieses Jahr vollständig.

Ihre Konstellation durchrechnen

Bei einem Kind ist die Rechnung einfach. Bei zwei oder drei Kindern, zwei Verträgen und der Frage, wem welche Zulage zugeordnet wird, geht es um vierstellige Beträge pro Jahr. Die Zuordnung lässt sich nicht beliebig oft ändern.

Schildern Sie uns Ihre Konstellation, wir rechnen die Varianten durch und sagen Ihnen, welche Aufteilung über die Jahre am meisten Förderung zieht. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Wir betreuen DEVK-Kundinnen und -Kunden bundesweit per Telefon und Video. Termin buchen oder schreiben Sie an info@jochen-versichert.de.

Den Gesamtüberblick zur Reform und zu den drei DepotRente-Varianten finden Sie im Hauptbeitrag DEVK Altersvorsorgedepot 2027.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?

Bis zu 300 Euro im Jahr je kindergeldberechtigtem Kind. Das Geburtsjahr des Kindes spielt anders als bei Riester keine Rolle mehr. Für die volle Zulage ist ein entsprechender Eigenbeitrag erforderlich.

Bekommen beide Elternteile die Zulage für dasselbe Kind?

Nein. Die Kinderzulage steht je Kind einem Elternteil zu. Bei verheirateten Eltern wird sie grundsätzlich dem Vertrag der Mutter zugeordnet, eine abweichende Zuordnung ist auf Antrag möglich.

Kann ich ein Altersvorsorgedepot für mein Kind abschließen?

Ab einem Alter von 15 Jahren ist ein eigener Vertrag möglich. Für jüngere Kinder nicht, weil die Förderberechtigung fehlt. Für sie kommen ungeförderte Sparverträge auf den Namen des Kindes infrage.

Was ist der Berufseinsteigerbonus?

Einmalig 200 Euro zusätzlich, wenn der geförderte Altersvorsorgevertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird.

Wie lange bekomme ich die Kinderzulage?

Solange für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, in der Regel bis zum 18. Geburtstag und bei Ausbildung oder Studium darüber hinaus.

Was passiert, wenn ich ein Jahr keinen Beitrag zahle?

Unter einem Eigenbeitrag von 120 Euro im Jahr entfallen sämtliche Zulagen für dieses Beitragsjahr, auch die Kinderzulage. Die bereits erhaltenen Zulagen bleiben unberührt.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt den Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die zum Abschluss gültigen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen.

Geschrieben von Jochen Verbeet
Jochen Verbeet ist seit 2009 für die DEVK tätig und führt eine Versicherungsagentur in Heinsberg. Mit seinem Team betreut er Privat- und Gewerbekunden regional vor Ort und bundesweit per Telefon und Video. Seine Schwerpunkte sind Altersvorsorge, die Absicherung historischer und denkmalgeschützter Gebäude sowie die betriebliche Altersvorsorge im Schienensektor.

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