Die Kinderzulage ist der Teil der Altersvorsorgereform, der am wenigsten diskutiert wird und für Familien am meisten bringt. Ab 2027 gibt es bis zu 300 Euro im Jahr je kindergeldberechtigtem Kind. Ohne Einkommensprüfung und unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die Zulage bekommen und wo die Stolpersteine liegen.
| Riester bisher | Ab 2027 | |
|---|---|---|
| Kind geboren vor 2008 | 185 Euro im Jahr | bis zu 300 Euro im Jahr |
| Kind geboren ab 2008 | 300 Euro im Jahr | bis zu 300 Euro im Jahr |
| Voraussetzung | 4 % des Vorjahresbruttos als Eigenbeitrag | fester Eigenbeitrag, einkommensunabhängig |
| Bei Teilzeit oder Elternzeit | Zulage wurde anteilig gekürzt | keine Kürzung, der Beitrag entscheidet |
Die beiden unteren Zeilen sind der eigentliche Fortschritt. Bisher hing die volle Zulage an vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos. Wer in Elternzeit war, Teilzeit arbeitete oder eine Weile gar nicht erwerbstätig war, bekam gekürzte Zulagen, also genau in der Lebensphase, in der die Kinderzulage überhaupt relevant ist. Dieser Konstruktionsfehler ist mit der Reform weg.
Die Kinderzulage wird nicht zusätzlich oben draufgelegt, sondern hängt an Ihrem eigenen Beitrag. Die Logik im neuen Recht lautet: Der Staat verdoppelt Ihren Beitrag für das Kind bis zu einer Obergrenze von 300 Euro im Jahr. Für die volle Kinderzulage ist also ein Eigenbeitrag von rund 25 Euro im Monat je Kind einzuplanen, zusätzlich zu dem Beitrag, mit dem Sie Ihre eigene Grundzulage ausschöpfen.
Ein Rechenbeispiel für eine Familie mit zwei Kindern:
| Position | Betrag im Jahr |
|---|---|
| Eigenbeitrag, 150 Euro im Monat | 1.800 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro |
| Kinderzulage, zwei Kinder | 600 Euro |
| Staatliche Förderung gesamt | 1.140 Euro |
| Im Vertrag landen | 2.940 Euro |
Die Förderquote liegt damit bei rund 39 Prozent der Gesamteinzahlung. Diese Quote wirkt wie eine Rendite, die bereits am Tag der Einzahlung feststeht, zusätzlich zu dem, was die Fonds erwirtschaften. Das schlägt jeden freien ETF-Sparplan, solange die Zulagen fließen.
Die Kinderzulage steht einem Elternteil zu, nicht beiden gleichzeitig für dasselbe Kind. Bei verheirateten Eltern wird sie grundsätzlich dem Vertrag der Mutter zugeordnet, eine abweichende Zuordnung ist auf Antrag möglich.
Daraus folgt eine praktische Entscheidung, die Sie bewusst treffen sollten: Bei zwei Kindern kann es sinnvoll sein, die Zulagen zu splitten, also je ein Kind einem Elternteil zuzuordnen, damit beide Verträge Förderung ziehen. Es kann aber auch sinnvoll sein, beide Zulagen auf einen Vertrag zu bündeln, etwa wenn nur ein Elternteil den Beitrag dauerhaft tragen kann.
Die Zulage ist an den Kindergeldbezug gekoppelt. Sie entfällt, sobald der Kindergeldanspruch endet, also in der Regel mit 18 Jahren oder mit dem Ende von Ausbildung oder Studium.
Die DEVK-DepotRente ist ab einem Eintrittsalter von 15 Jahren abschließbar. Für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, ist das aus einem konkreten Grund interessant: dem Berufseinsteigerbonus.
Wer einen geförderten Altersvorsorgevertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich. Bei einem Mindestbeitrag von 25 Euro im Monat entspricht das zwei Dritteln der Jahreseinzahlung, einmalig, als Startbonus.
Für Kinder unter 15 geht das nicht. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot setzt eigene Förderberechtigung voraus. Die entsteht erst mit eigener Erwerbstätigkeit oder, bei Jugendlichen, mit dem Vertragsabschluss ab 15.
Wenn Sie für ein sechsjähriges Kind Vermögen aufbauen wollen, ist das Altersvorsorgedepot nicht das richtige Werkzeug. Zwei andere Wege sind dafür vorgesehen:
Die beiden schließen einander nicht aus. Die Kinderzulage mitzunehmen kostet Sie nichts außer dem Eigenbeitrag, den Sie ohnehin für Ihre eigene Vorsorge leisten sollten.
Bei einem Kind ist die Rechnung einfach. Bei zwei oder drei Kindern, zwei Verträgen und der Frage, wem welche Zulage zugeordnet wird, geht es um vierstellige Beträge pro Jahr. Die Zuordnung lässt sich nicht beliebig oft ändern.
Schildern Sie uns Ihre Konstellation, wir rechnen die Varianten durch und sagen Ihnen, welche Aufteilung über die Jahre am meisten Förderung zieht. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Wir betreuen DEVK-Kundinnen und -Kunden bundesweit per Telefon und Video. Termin buchen oder schreiben Sie an info@jochen-versichert.de.
Den Gesamtüberblick zur Reform und zu den drei DepotRente-Varianten finden Sie im Hauptbeitrag DEVK Altersvorsorgedepot 2027.
Bis zu 300 Euro im Jahr je kindergeldberechtigtem Kind. Das Geburtsjahr des Kindes spielt anders als bei Riester keine Rolle mehr. Für die volle Zulage ist ein entsprechender Eigenbeitrag erforderlich.
Nein. Die Kinderzulage steht je Kind einem Elternteil zu. Bei verheirateten Eltern wird sie grundsätzlich dem Vertrag der Mutter zugeordnet, eine abweichende Zuordnung ist auf Antrag möglich.
Ab einem Alter von 15 Jahren ist ein eigener Vertrag möglich. Für jüngere Kinder nicht, weil die Förderberechtigung fehlt. Für sie kommen ungeförderte Sparverträge auf den Namen des Kindes infrage.
Einmalig 200 Euro zusätzlich, wenn der geförderte Altersvorsorgevertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird.
Solange für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, in der Regel bis zum 18. Geburtstag und bei Ausbildung oder Studium darüber hinaus.
Unter einem Eigenbeitrag von 120 Euro im Jahr entfallen sämtliche Zulagen für dieses Beitragsjahr, auch die Kinderzulage. Die bereits erhaltenen Zulagen bleiben unberührt.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt den Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die zum Abschluss gültigen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen.
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