Wer schon einen ETF-Sparplan bei einem Neobroker laufen hat, stellt beim Altersvorsorgedepot eine berechtigte Frage: Warum sollte ich Geld bis 65 wegsperren, wenn ich dasselbe selbst machen kann, jederzeit verfügbar und mit 0,2 Prozent Gesamtkosten? Dieser Beitrag beantwortet sie mit Zahlen, auch dort, wo die Antwort gegen das geförderte Produkt ausfällt.
Die Förderquote. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr kommen 540 Euro Grundzulage dazu. Das sind 30 Prozent Aufschlag auf jeden eingezahlten Euro, sofort, unabhängig von der Börse. Mit zwei Kindern kommen 600 Euro hinzu, die Quote steigt auf rund 39 Prozent der Gesamteinzahlung.
Dazu der Sonderausgabenabzug: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen lassen sich steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist. Bei höheren Einkommen kommt hier noch einmal spürbar etwas dazu.
Ein freier ETF-Sparplan kann diese Quote nicht aufholen. Um 30 Prozent Sofortrendite durch Marktrendite auszugleichen, bräuchten Sie bei sieben Prozent Jahresrendite gut vier Jahre Vorsprung. Pro Einzahlung. Jedes Jahr neu.
Das Kapital im geförderten Depot ist zweckgebunden. Sie kommen vor dem 65. Lebensjahr nicht heran, jedenfalls nicht ohne die Förderung zurückzuzahlen. Zum Rentenbeginn sind maximal 30 Prozent als Kapital entnehmbar und auch die voll zu versteuern. Der Rest läuft als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens Alter 85.
Ein freier ETF-Sparplan ist am nächsten Werktag auf Ihrem Konto. Wer mit 45 ein Haus kaufen will, kommt an das geförderte Kapital nicht heran.
Das ist der Punkt, den die Werbung regelmäßig unterschlägt. Beim geförderten Depot ist die Ansparphase steuerfrei, dafür wird die spätere Rente voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Nicht nur der Ertrag, sondern die komplette Auszahlung.
Beim freien ETF-Sparplan zahlen Sie Abgeltungsteuer auf die Erträge, bei Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung. Die effektive Steuerlast auf den Gewinn liegt damit bei rund 18,5 Prozent zuzüglich Soli.
| Altersvorsorgedepot | Freier ETF-Sparplan | |
|---|---|---|
| Zulage | bis 540 Euro plus 300 Euro je Kind | keine |
| Steuer während der Ansparphase | keine | Vorabpauschale, Freibetrag 1.000 Euro |
| Steuer bei Auszahlung | voll, persönlicher Steuersatz | rund 18,5 % auf den Gewinn |
| Verfügbarkeit | ab 65, max. 30 % als Kapital | jederzeit |
| Lebenslange Rente | wählbar | nicht vorgesehen |
| Anrechnung bei Bürgergeld | nicht als verwertbares Vermögen | verwertbares Vermögen |
| Vererbbarkeit | eingeschränkt | uneingeschränkt |
Entscheidend ist Ihr Steuersatz im Ruhestand gegenüber heute. Liegt er deutlich niedriger, gewinnt die nachgelagerte Besteuerung. Haben Sie im Alter hohe Einkünfte aus Mieten, Betriebsrenten und gesetzlicher Rente, schrumpft der Vorteil. Bei sehr hohen Alterseinkünften kann er sich umkehren.
Der Höchstbeitrag liegt bei 6.840 Euro im Jahr, gefördert sind davon 1.800 Euro. Alles darüber wächst zwar steuerfrei mit, löst aber keine Zulage aus und unterliegt trotzdem der vollen nachgelagerten Besteuerung. Für Beträge oberhalb von 1.800 Euro im Jahr ist das geförderte Depot deshalb in aller Regel das schlechtere Gefäß.
Die lebenslange Rente. Ein Bankdepot zahlt Ihnen irgendwann Ihr Guthaben aus. Dann sind Sie 67 und müssen selbst schätzen, wie lange das Geld reichen muss. Liegen Sie daneben, weil Sie 95 werden, ist das kein akademisches Problem. Die DepotRente läuft weiter, solange Sie leben. Diese Absicherung gegen das eigene lange Leben kann ein Broker nicht liefern.
Die Anrechnung bei Bürgergeld. Geförderte Altersvorsorge zählt nicht als verwertbares Vermögen. Ein freies Depot schon und muss im Bedarfsfall aufgebraucht werden, bevor Leistungen fließen. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist das ein Argument, das deutlich mehr wiegt als ein halber Prozentpunkt Kosten.
Die Frage lautet nicht entweder oder, sondern in welcher Reihenfolge. Die sinnvolle Staffelung sieht so aus:
Diese Reihenfolge ist in fast jeder Konstellation richtig. Sie hat zwei Ausnahmen.
Ob die Rechnung bei Ihnen aufgeht, hängt an drei Größen: Ihrem heutigen Grenzsteuersatz, Ihrem erwarteten Steuersatz im Ruhestand und der Frage, ob Sie vor 65 an das Geld müssen. Die erste kennen wir aus Ihrer Steuererklärung, die zweite lässt sich seriös schätzen, die dritte wissen nur Sie.
Wir rechnen Ihnen beide Wege schriftlich gegenüber, mit Ihren Beträgen. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Wenn die Rechnung gegen das geförderte Produkt ausfällt, sagen wir Ihnen das auch.
Wir betreuen DEVK-Kundinnen und -Kunden bundesweit per Telefon und Video. Termin buchen oder schreiben Sie an info@jochen-versichert.de.
Den Gesamtüberblick zur Reform, zur Förderhöhe und zu den drei DepotRente-Varianten finden Sie im Hauptbeitrag DEVK Altersvorsorgedepot 2027.
Bis zur Förderobergrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr ja, weil die Zulage von bis zu 540 Euro einem Sofortaufschlag von rund 30 Prozent entspricht. Oberhalb dieser Grenze ist ein freier Sparplan in der Regel besser, weil keine zusätzliche Förderung mehr fließt, die Auszahlung aber trotzdem voll besteuert wird.
Die Auszahlung wird vollständig mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, nicht nur der Ertrag. Im Gegenzug fallen in der Ansparphase keine Steuern auf Kursgewinne und Dividenden an.
Nicht ohne Förderrückzahlung. Das Kapital ist zweckgebunden, die Auszahlung beginnt frühestens mit 65. Zum Rentenbeginn sind maximal 30 Prozent als Kapitalabfindung möglich, voll zu versteuern.
Nein. Geförderte Altersvorsorge gilt nicht als verwertbares Vermögen. Ein freies Wertpapierdepot dagegen schon.
Ja. In den meisten Fällen ist das die richtige Lösung. Zuerst die Förderung ausschöpfen, darüber hinaus frei sparen.
Ein reiner ETF-Sparplan ist günstiger. Beim Standarddepot deckelt das Gesetz die Effektivkosten auf 1,0 Prozent pro Jahr, die DEVK liegt nach eigenen Angaben darunter. Die Zulage von rund 30 Prozent gleicht diese Differenz um ein Vielfaches aus, solange Sie innerhalb der Förderobergrenze bleiben.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt den Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zu steuerlichen Fragen beraten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. Maßgeblich sind die zum Abschluss gültigen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen