Gebäudeversicherung beim Hauskauf: Worauf Käufer achten sollten

Veröffentlicht am 02.10.2024,
zuletzt aktualisiert am 01.11.2026
Jochen Verbeet
Hausschlüssel neben einem Holzhaus mit Schleife als Bild für die Gebäudeversicherung beim Hauskauf

Wer ein Haus kauft, denkt an Finanzierung, Notar und Umzug. Die Gebäudeversicherung kommt meist erst auf den Tisch, wenn die Bank einen Nachweis verlangt. Dabei gibt es beim Hauskauf ein paar Punkte, die man vor dem Notartermin klären sollte: Welcher Vertrag läuft auf das Haus, ab wann tragen Sie das Risiko und wie lange können Sie einen übernommenen Vertrag kündigen? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen.

Kurz vorweg: Wir sind eine DEVK-Agentur mit Büro in Heinsberg und betreuen Kunden in ganz Deutschland digital. Betreuung und Beratung übernehmen wir gern, wenn Sie bei uns abschließen möchten. Haben Sie bei der DEVK keinen persönlichen Betreuer, sind Sie bei uns ebenfalls richtig. Geht es um eine allgemeine Frage oder einen Schaden zu einem Vertrag, der von einer anderen Agentur betreut wird, kommen Sie über die DEVK-Servicenummer 0800 4757757 schneller ans Ziel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäudeversicherung des Verkäufers geht automatisch auf Sie über, sobald Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen.
  • Danach haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Es muss innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt werden.
  • Zwischen Schlüsselübergabe und Grundbucheintrag können Wochen oder Monate liegen. Wer in dieser Zeit das Risiko trägt, regelt der Kaufvertrag.
  • Die finanzierende Bank verlangt in der Regel einen Nachweis, dass das Haus mindestens gegen Feuer versichert ist.
  • Ein übernommener Vertrag ist oft alt. Elementarschutz, grobe Fahrlässigkeit und Photovoltaik sollten Sie gezielt prüfen.

Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Hauskauf?

Eine Gebäudeversicherung hängt am Haus, nicht an der Person. Verkauft der Eigentümer sein Haus, tritt der Käufer kraft Gesetzes in den bestehenden Vertrag ein. Geregelt ist das in § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Eigentum übergeht. Bei Immobilien ist das der Eintrag ins Grundbuch.

Für die Versicherungsperiode, in der der Wechsel stattfindet, haften Verkäufer und Käufer gemeinsam für den Beitrag. Wer den Beitrag am Ende trägt, regeln Sie im Kaufvertrag. Üblich ist eine anteilige Verrechnung ab dem Übergabetag.

Verkäufer oder Käufer müssen dem Versicherer den Verkauf unverzüglich mitteilen. Am einfachsten ist es, wenn beide das gleich nach dem Notartermin erledigen.

Das Sonderkündigungsrecht als Käufer

Sie müssen den Vertrag des Verkäufers nicht behalten. Als Erwerber dürfen Sie ihn kündigen, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Die Frist ist kurz: Das Kündigungsrecht erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausüben. Haben Sie vom Vertrag erst später erfahren, läuft der Monat ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie davon wissen.

Kündigen Sie nicht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Das kann gut sein, muss es aber nicht. Viele Verträge, die Käufer übernehmen, sind zehn oder zwanzig Jahre alt. Bevor Sie kündigen, sollte der neue Vertrag stehen, damit keine Lücke entsteht.

FrageWas gilt
Wann geht der Vertrag über?mit dem Eigentumsübergang, also dem Eintrag ins Grundbuch
Wer zahlt den laufenden Beitrag?Verkäufer und Käufer gemeinsam, Aufteilung laut Kaufvertrag
Bis wann kann ich kündigen?innerhalb eines Monats nach Erwerb oder Kenntnis vom Vertrag
Zu wann kann ich kündigen?sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode
Muss ich den Verkauf melden?ja, unverzüglich

Die Lücke zwischen Schlüsselübergabe und Grundbuch

Zwischen Notartermin und Eintrag ins Grundbuch vergehen oft mehrere Wochen, manchmal Monate. Häufig übergibt der Verkäufer die Schlüssel schon vorher, sobald der Kaufpreis gezahlt ist. Ab diesem Tag trägt nach den meisten Kaufverträgen der Käufer das Risiko, dass das Haus beschädigt wird. Versicherungsnehmer ist aber bis zum Grundbucheintrag noch der Verkäufer.

Sprechen Sie das vor dem Notartermin an. Sinnvoll ist eine Regelung im Kaufvertrag, dass der Verkäufer seinen Vertrag bis zum Eigentumsübergang aufrechterhält und Ansprüche aus einem Schaden in dieser Zeit an Sie abtritt. Im Zweifel klärt der Notar die genaue Formulierung.

Für Verkäufer gilt umgekehrt: Kündigen Sie Ihre Gebäudeversicherung nicht, bevor Sie aus dem Grundbuch ausgetragen sind. Bis dahin sind Sie Eigentümer und haften für das Haus.

Sie kaufen gerade ein Haus? Dann prüfen wir gern den Vertrag, der auf das Haus läuft. Zum Vergleich rechnen wir Ihnen eine DEVK Gebäudeversicherung. Schicken Sie uns Adresse, Wohnfläche, Baujahr und den Termin der Schlüsselübergabe. Das Angebot kommt in der Regel innerhalb eines Werktags. Beratung zur Gebäudeversicherung anfragen oder rufen Sie an unter 02452 978292.

Was die Bank verlangt

Eine Gebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflicht. Wer finanziert, kommt aber kaum daran vorbei. Banken verlangen in der Regel einen Nachweis, dass das Haus mindestens gegen Feuer versichert ist, oft schon vor der Auszahlung des Darlehens. Manche Banken fordern zusätzlich Sturm und Leitungswasser. Fragen Sie früh nach, welche Bestätigung Ihre Bank braucht. Um die Bestätigung kümmern wir uns nach Antragstellung.

Worauf Sie beim übernommenen Vertrag achten sollten

Ein übernommener Vertrag ist nur so gut wie seine Bedingungen. Diese Punkte sollten Sie prüfen:

Elementarschutz. Viele ältere Verträge enthalten keinen Schutz gegen Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch. Starkregen kann jedes Haus treffen, nicht nur am Fluss.

Grobe Fahrlässigkeit. Ältere Tarife begrenzen die Leistung, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, etwa durch eine vergessene Kerze. Im Tarif 2026 der DEVK ist grobe Fahrlässigkeit im Komfort- und Premium-Schutz bis zur Versicherungssumme versichert.

Wohnfläche oder Versicherungssumme. Stimmt der Wert im Vertrag nicht mit dem Haus überein, droht Unterversicherung. Ausgebaute Dach- oder Kellerräume, Anbauten und Garagen gehören in den Vertrag.

Technik. Hat das Haus eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Pool? In älteren Verträgen sind diese Dinge oft nicht oder nur gegen Zuschlag erfasst.

Vorschäden. Fragen Sie den Verkäufer nach Schäden der letzten Jahre. Ein Leitungswasserschaden, der nicht vollständig behoben wurde, wird schnell zu Ihrem Problem.

Altbau, Neubau, Denkmal: die Besonderheiten

Altbau. Leitungen, Elektrik und Dach sind die häufigsten Schadenquellen. Wurden Leitungswasser- und Heizungssystem in den letzten Jahren komplett erneuert, gewährt die DEVK im Tarif 2026 einen Nachlass. Halten Sie Rechnungen der Sanierung bereit.

Neubau. Für Neubauten gibt es bei der DEVK einen gestaffelten Neubaunachlass, in den ersten beiden Jahren 55 Prozent. Während der Bauphase kann das Gebäude bis zu 24 Monate beitragsfrei gegen Feuer versichert werden.

Denkmal und besondere Bauweise. Fachwerk, Reetdach oder denkmalgeschützte Fassaden brauchen eine genaue Bewertung. Hier ist meist der Summentarif der richtige Weg. Mehr dazu im Beitrag zum denkmalgeschützten Haus.

Neuer Vertrag bei der DEVK

Entscheiden Sie sich für einen eigenen Vertrag, schließen Sie ihn zum Tag der Schlüsselübergabe oder spätestens zum Eigentumsübergang ab und kündigen den übernommenen Vertrag danach. Die DEVK Gebäudeversicherung 2026 gibt es in den Varianten Basis, Komfort und Premium. Wechseln Sie von einem anderen Versicherer, schützt die Differenzdeckung im Komfort-Schutz bis 6 Monate und im Premium-Schutz bis 15 Monate: Leistet der alte Vertrag in dieser Zeit weniger, zahlt die DEVK den Unterschied. Was die Varianten im Einzelnen leisten, steht im Überblick zur DEVK Gebäudeversicherung 2026. Auch an die Hausratversicherung für das neue Zuhause sollten Sie denken.

Notartermin steht schon fest? Dann lohnt es sich, die Versicherung vorher zu klären. Wir beraten Sie bundesweit per Telefon oder Video, kümmern uns um die Bestätigung für Ihre Bank und Sie unterschreiben den Antrag digital. Jetzt Angebot anfragen oder anrufen unter 02452 978292. Mehr zur DEVK Gebäudeversicherung finden Sie auf unserer Produktseite.

Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung beim Hauskauf

Geht die Gebäudeversicherung beim Hauskauf automatisch auf den Käufer über?

Ja. Mit dem Eigentumsübergang, also dem Eintrag ins Grundbuch, tritt der Käufer kraft Gesetzes in den bestehenden Vertrag des Verkäufers ein.

Wie lange kann ich als Käufer die übernommene Gebäudeversicherung kündigen?

Innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Wussten Sie nichts vom Vertrag, läuft der Monat ab Kenntnis.

Wer ist zwischen Schlüsselübergabe und Grundbucheintrag versichert?

Versicherungsnehmer bleibt bis zum Grundbucheintrag der Verkäufer. Das Risiko trägt nach vielen Kaufverträgen aber schon ab Übergabe der Käufer. Regeln Sie das im Kaufvertrag.

Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich nicht. Wer ein Haus finanziert, braucht aber in der Regel einen Nachweis für die Bank, mindestens gegen Feuer.

Muss der Verkauf dem Versicherer gemeldet werden?

Ja, unverzüglich. Das können Verkäufer oder Käufer übernehmen, am besten direkt nach dem Notartermin.

Wer zahlt den Beitrag im Jahr des Hauskaufs?

Für die laufende Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam. Die Aufteilung regelt der Kaufvertrag, üblich ist eine Verrechnung ab Übergabe.

Ihr Ansprechpartner

Mein Name ist Jochen Verbeet. Ich bin seit 2009 für die DEVK tätig und führe mit meinem Team eine Agentur in Heinsberg. Wir betreuen Privat- und Gewerbekunden vor Ort und bundesweit digital, von der Gebäudeversicherung über die Hausratversicherung bis zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind §§ 95 bis 97 Versicherungsvertragsgesetz, die Versicherungsbedingungen VGB 2026 (41025/02/2026) und die Produktinformation der DEVK (08507-401/07/2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die zum Abschluss gültigen Versicherungsbedingungen und Ihr Kaufvertrag.

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