Vertragsbedingungen der DEVK Rechtsschutz - Das solltest du wissen

12. Oktober 2022
Jochen Verbeet
DEVK Jochen versichert - Vertragsbedingungen der DEVK Rechtsschutz - Das solltest du wissen

Die DEVK Versicherung bietet eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung für alle Lebenslagen. Neben unbegrenzten Deckungssummen und einer weltweiten Gültigkeit von bis zu einem Jahr, sind auch Kinder mitversichert, die nicht mehr im Haushalt leben.

Im Folgenden sehen wir uns die Bedingungen der DEVK Rechtsschutzversicherung einmal genauer an und klären, wie lange die Vertragslaufzeit und Wartezeiten sind, wann der Selbstbehalt entfällt und wie du im Schadensfall vorgehen musst.

Die Bedingungen der DEVK Rechtsschutz

Im Folgenden behandeln wir einige der wichtigsten Punkte innerhalb der Vertragsbedingungen der DEVK Rechtsschutz. Wir erklären dir, wann deine volljährigen Kinder im Vertrag mitversichert sind, wie der Versicherungsschutz für Versicherungsnehmer im Ausland geregelt ist, welche Wartezeiten gelten und was du im Schadensfall beachten musst:

Versicherungsschutz im Ausland

Der DEVK Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz in Europa, Madeira, den Kanarischen Inseln und den Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Außerhalb des europäischen Raumes besteht eine weltweite Deckung von bis zu einem Jahr Aufenthalt.

Eine Ausnahme besteht für Streitigkeiten im Steuer-Recht, Sozial-Recht, Opfer-Recht und Verwaltungs-Recht, für nicht verkehrsrechtliche Angelegenheiten. In diesen Bereichen und für die Beanspruchung einer Beratung rund um das Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht gilt nur in Deutschland Versicherungsschutz.

Mitversicherung von Kindern – auch außerhalb des Haushalts

Kinder sind nach den Vertragsbedingungen der DEVK Rechtsschutzversicherung nicht nur mitversichert, solange sie im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben. Der Versicherungsschutz im Familientarif erstreckt sich auch auf volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben. Dies gilt so lange, bis sie eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Oder eine auf Dauer ausgelegte berufliche Tätigkeit mit regelmäßigem Einkommen ausüben.

Wartezeiten bei der DEVK Rechtsschutzversicherung

Für einige Leistungsbereiche sieht die DEVK Rechtsschutz in ihren Bedingungen eine Wartezeit vor. Für Leistungen im Bereich Vertrags- und Sachrecht, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, weltweite Deckung und Dolmetscherkosten im Ausland gilt eine Wartezeit von einem Monat nach Vertragsbeginn. Beim Arbeits-Rechtsschutz und für die Aufhebung von Arbeitsverträgen sind drei Monate Karenzzeit vorgesehen.

Bei der DEVK Rechtsschutz besteht kein Versicherungsschutz für Schadenfälle, die während der Wartezeit oder noch vor Vertragsbeginn eingetreten sind. Dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten, die mehrere Ursachen haben und deren erste Ursache nicht innerhalb des versicherten bzw. leistungspflichtigen Zeitraums liegt.

Selbstbehalt

Versicherungsnehmer können bei Vertragsabschluss zwischen einem Selbstbehalt von 150 Euro oder 250 Euro wählen. Der Eigenanteil beziffert die Summe, die du im Leistungsfall selbst bezahlen musst. Du musst keinen Selbstbehalt entrichten, wenn ein Rechtsschutzfall nach einer Beratung erledigt ist.

Darüber hinaus verzichtet der Versicherer in folgenden Bereichen auf die Selbstbeteiligung:

  • Telefonische Rechtsberatung
  • Online-Rechtsberatung
  • Mediation
  • Identitätsschutz
  • Notfallvorsorge-Schutz
  • Datentresor
  • Entfernung von rufschädigenden Inhalten aus dem Internet
  • Psychologische telefonische Hilfe
  • Online-Vertrags-Check
  • Vorsorgliche Prüfung der Mietnebenkostenabrechnung bei Vermietern

Verzicht auf Ratenzuschlag für die Zahlweise

In der Regel verlangen Versicherungen einen Ratenzuschlag, wenn der Beitrag monatlich oder vierteljährlich bezahlt wird. Die DEVK Versicherung verzichtet auf den Zuschlag. Die Prämie kann ohne zusätzliche Gebühren in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Intervallen entrichtet werden.

Kündigungsfrist

Die Mindestvertragslaufzeit gilt bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres. Wird der Rechtsschutz-Vertrag beispielsweise am 01.06. abgeschlossen, läuft dieser bis 31.12. des darauf folgenden Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine Kündigung ausgesprochen wird.

Um die DEVK Rechtsschutzversicherung zu kündigen, muss das Schreiben spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit beim Versicherer eingehen.

So musst du im Schadenfall vorgehen

Tritt ein Versicherungsfall ein und möchtest du die Rechtsschutzversicherung der DEVK in Anspruch nehmen, sehen die Vertragsbedingungen folgende Vorgehensweise vor:

  • Du musst den Versicherer unverzüglich informieren – das ist auch telefonisch möglich
  • Sowohl der Versicherer wie auch der Anwalt müssen über alle Umstände des Falls unterrichtet werden und es sind alle vorhandenen Beweismittel anzugeben
  • Alle Unterlagen sind dem Versicherer auf Verlangen zu überlassen

In den Tarifen Komfort clever, Premium clever und der Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Vermieter (Tarif clever) bist du dazu verpflichtet, die DEVK vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts über den Versicherungsfall zu informieren. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, darf der Versicherer deinen Selbstbehalt für den Fall erhöhen.

Tipp: Die Meldung eines Schadens können wir jederzeit für dich übernehmen!

Die Rechtsschutzversicherung der DEVK: Gut abgesichert in allen Lebenslagen

Die Vertragsbedingungen definieren den Versicherungsschutz der DEVK Rechtsschutz. Sie geben Aufschluss darüber, in welchen Fällen ein Leistungsanspruch besteht, wer zu den mitversicherten Personen zählt und wie der Selbstbehalt geregelt wird. Du musst aber nicht die gesamten Bedingungen studieren, bevor du einen Rechtsschutz abschließt. Ein guter Berater wird dich auf alle wichtigen Vertragsinhalte hinweisen.

Gerne beantworten wir alle deine Fragen zu den Bedingungen des Rechtschutz der DEVK. Und wir beraten dich rund um die Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten. Vereinbare hier einen Termin mit uns.

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