Die DEVK Rechtsschutzversicherung kündigen – Darauf solltest du achten

11. August 2022
Jochen Verbeet
DEVK Jochen Verbeet - Die DEVK Rechtsschutzversicherung kündigen – Darauf solltest du achten

Streitfälle können langwierig und sehr kostenintensiv werden. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachter, Sachverständige, Reisekosten und vieles mehr, da kommt einiges zusammen. Um dich gegen diese unüberschaubaren Kosten zu schützen, macht eine Rechtsschutzversicherung Sinn. Eine Kündigung sollte also gut überlegt sein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du als Versicherungsnehmer der DEVK Rechtsschutzversicherung deinen Vertrag kündigen kannst. Was du jeweils beachten musst, wenn du deine Versicherung bei der DEVK kündigen möchtest, schauen wir uns in diesem Artikel an.

Die ordentliche Kündigung der DEVK-Rechtsschutzversicherung

Möchtest du deine DEVK-Rechtsschutzversicherung kündigen, kannst du das innerhalb der Kündigungsfrist von 3. Monaten zum Vertragsablauf ohne Angabe von Gründen tun. Die Laufzeit der Rechtsschutzversicherung beträgt ein Jahr: Vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Beginnt deine Versicherung nicht zum 01. Januar, sondern zu einem anderen Datum im Jahr, wird die Versicherung jeweils bis zum 31. Dezember des Folgejahres abgeschlossen.

Kündigst du deinen Vertrag nicht, verlängert er sich jeweils automatisch (stillschweigend) um weitere 12. Monate.

Um deine Versicherung wirksam zu kündigen, muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. September in Schriftform, also per E-Mail, Brief, Fax oder Online, bei der DEVK Rechtsschutzversicherung eingehen, damit sie zum 31.12. wirksam wird.

Die außerordentliche Kündigung der DEVK-Rechtsschutzversicherung

Eine andere Möglichkeit ist eine außerordentliche Kündigung der Versicherung. Das ist aber nur in bestimmten Situationen möglich. Wann Versicherungsnehmer ihren Vertrag außerordentlich kündigen können, schauen wir uns hier genauer an.

Außerordentliche Kündigung nach Versicherungsfall

Wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist, hast du anschließend ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kannst du deine DEVK-Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Monats, nachdem du entweder die Bestätigung unserer Leistungspflicht, oder auch die Ablehnung erhalten hast, in Textform kündigen. Dabei kannst du entscheiden, ob die Kündigung deines Vertrags bereits mit dem Zugang bei uns, oder zu einem anderen Zeitpunkt wirksam werden soll. Spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres.

Übrigens hat auch die DEVK im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht, wenn mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten eingetreten sind und die DEVK für beide Fälle die Leistung bestätigt hat. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistungsbestätigung für den 2. Fall bei dir eingehen und wird einen Monat später wirksam.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht sich der Versicherungsbeitrag, ohne dass sich der Umfang der Versicherung ändert, kannst du die Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung kündigen. Wirksam wird die Kündigung des Vertrags dann aber frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Beitragserhöhung wirksam werden würde.

Kündigung bei Gefahrenerhöhung

Erhöht sich der Beitrag nach Vertragsabschluss durch eine höhere Gefahr (z. B. wenn du dein Auto bei uns versichert hast und dir dann noch ein Motorrad anschaffst) um mehr als 10%, hast du auch ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch, wenn die DEVK die Absicherung der höheren Gefahr ablehnt. Die Rechtsschutzversicherung kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Kündigung beim Wegfall der versicherten Gefahr

Natürlich kannst du deinen Rechtsschutz auch kündigen, wenn du ihn nicht mehr benötigst, weil ein versichertes Risiko wegfällt. Wenn du z. B. in Rente gehst und deshalb deinen Berufsrechtsschutz nicht mehr benötigst, oder einen Mieter-Rechtsschutz hast, aber mittlerweile nicht mehr zur Miete, sondern im Eigenheim wohnst, kannst du diesen Rechtsschutz ohne eine Kündigungsfrist kündigen. Der Vertrag endet, sobald wir von dir erfahren haben, dass das versicherte Interesse weggefallen ist.

In „Schriftform“ kündigen – was bedeutet das?

Deine Kündigung der Rechtsschutzversicherung, egal ob ordentlich oder außerordentlich, muss „in Schriftform“ bei der DEVK eingehen.

Aber keine Sorge – Es muss kein klassischer Brief sein. Als schriftliches Kündigungsschreiben gilt auch:

- Eine E-Mail von der eigenen E-Mail Adresse

- Online über die Website der DEVK

Und natürlich kann die Kündigung des Vertrags auch immer an den Versicherer vor Ort und auch gerne hier an uns geschickt werden. Von dort bzw. von uns wird sie an die richtige Stelle weitergeleitet.

Kündigung wegen Wechsel des Versicherers

Wenn du deine Rechtsschutzversicherung kündigst, um den Versicherer zu wechseln, solltest du auf einen nahtlosen Übergang achten, um eine zeitliche Lücke und eine dadurch, möglicherweise neu entstehende Wartezeit im Versicherungsschutz zu vermeiden.

Warum ist ein lückenloser Rechtsschutz wichtig?

1. Grundsätzlich gilt: Eine Streitigkeit ist nur versichert, wenn die Ursache nach dem Versicherungsbeginn liegt.

Entsteht eine Versicherungslücke beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung zu einem anderen Versicherer und gerade in dieser Zeit passiert etwas, was im Nachgang zu Ärger führt, ist der Versicherungsnehmer nicht versichert.

2. Bei einem nahtlosen Übergang, ohne zeitliche Lücke, entfällt die erneute Wartezeit.

In der Rechtsschutzversicherung gibt es Wartezeiten. Dadurch beginnt der Versicherungsschutz nicht direkt mit Vertragsbeginn, sondern erst nach der im Vertrag vereinbarten Wartezeit. Diese beträgt bei der DEVK üblicherweise einen Monat. Viele Mitbewerber legen hierbei sogar drei Monate Wartezeit an.

Solltest du deinen Rechtsschutz gekündigt haben und bei einem anderen Versicherer neu abschließen, solltest du auf einen nahtlosen Übergang achten, denn dann entfällt eine erneute Wartezeit. Zumindest in den Bereichen, in denen du vorher auch bereits beim vorigen Versicherer versichert warst.

Die DEVK-Rechtsschutzversicherung – noch offene Fragen?

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