
Wenn Sie Ihre DEVK Wohngebäudeversicherung zwischen 2013 und 2017 abgeschlossen oder verändert haben, liegt Ihrem Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit die Bedingungsgeneration VGB 2013 – Wohnfläche zugrunde. Dieser Tarif war zu seiner Zeit solide und branchenüblich. Seit seiner Einführung haben sich jedoch zwei Dinge grundlegend verändert: die Risikolandschaft und die Leistungsstandards in der deutschen Wohngebäudeversicherung.
Der neue DEVK-Tarif 2026 (VGB 2026 – Wohnfläche) bringt in mehreren zentralen Bausteinen Verbesserungen, die über das hinausgehen, was ein klassisches Tarif-Update erwarten ließe. Dieser Artikel zeigt im direkten Vergleich, wo die Unterschiede liegen und welche davon für Sie als Bestandskunde praktisch relevant sind.
Zwischen 2013 und 2026 liegen über zwölf Jahre. In dieser Zeit haben sich drei Realitäten verschoben:
1. Häufung von Elementarschadenereignissen. Starkregenereignisse wie an der Ahr 2021 haben die Branche gezwungen, Elementardeckung differenzierter und belastbarer aufzustellen. Der Tarif 2013 wurde in einer anderen Risikoepoche konzipiert.
2. Verbreitung der Photovoltaik. 2013 war eine private PV-Anlage auf dem Einfamilienhaus eher die Ausnahme. Heute ist sie fast Standard und oft ergänzt durch Wärmepumpe, Speicher und Wallbox. Der alte Tarif behandelt diese Anlagen konsequent als Zusatzvereinbarung, der neue integriert sie in den Gebäudeschutz.
3. Verschärfte Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit. Der Einredeverzicht bei grober Fahrlässigkeit ist in den letzten zehn Jahren zu einem Kernvergleichskriterium geworden. Die Limits im Alttarif liegen deutlich unter dem heutigen Marktstandard.
Wer heute noch einen Vertrag auf Basis der VGB 2013 hält, hat keinen schlechten Vertrag. Aber er hat einen Vertrag, dessen Deckungsphilosophie die Risiken der 2020er Jahre nicht vollständig abbildet.
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Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein auf drei Merkmale:
Wenn mindestens zwei dieser Merkmale zutreffen, liegt Ihrem Vertrag sehr wahrscheinlich die 2013er-Bedingungsgeneration zugrunde. Auch Verträge aus den Jahren 2007 bis 2010 laufen häufig noch auf Vorgängertarifen und profitieren im Umstellungsvergleich tendenziell noch stärker.
Sie haben eine DEVK Gebäudeversicherung mit Vertragsstand um 2013?
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Die folgende Tabelle vergleicht zentrale Leistungsbausteine jeweils in der höchsten Ausbaustufe beider Tarifgenerationen (2013 Premium gegen 2026 Premium).
| Leistungsbaustein | Tarif 2013 (Premium) | Neuer Tarif 2026 (Premium) |
|---|---|---|
| Grobe Fahrlässigkeit (Einredeverzicht) | bis 20.000 € | unbegrenzt |
| Photovoltaik, Wärmepumpe, Speicher | nur als Zusatzvereinbarung (BPV 2013) | automatisch als Gebäudezubehör |
| Starkregen / Überflutung über Kellerschächte, Balkone | nicht ausdrücklich geregelt | bis 10.000 € (Plus-Baustein: 20.000 €) |
| Seng- und Schmorschäden | 5.000 € | 15.000 € |
| Überspannungsschäden | nur durch Blitz | durch Blitz und sonstige atmosphärische Elektrizität |
| Hotelkosten nach Schaden | 100 €/Tag, max. 200 Tage | 150 €/Tag, max. 1 Jahr |
| Mietausfall / Mietwert | 24 Monate | 36 Monate |
| Ableitungsrohre inkl. Wurzeleinwachsungen | Über Zusatzklausel: 3.000 € | 5.000 €, einheitlich geregelt |
| Ladestationen / Wallboxen | nicht explizit geregelt | bis 100.000 € als Grundstücksbestandteil |
| Leistungsupdate-Garantie | nicht enthalten | einschließbar |
Einzelne Leistungen sind an Obliegenheiten (z. B. Rückstausicherungen) und vertragliche Voraussetzungen gebunden. Maßgeblich sind immer die konkreten Vertragsbedingungen.
Eine umfangreiche Leistungsübersicht des neuen Tarifs inklusive aller Bausteine und Tarifstufen finden Sie hier: Überblicksartikel zur DEVK Gebäudeversicherung 2026.
Und in diesem Artikel stellen wir die Vertragsvariante 2018 dem neuen Tarif gegenüber:
DEVK Tarif 2018 vs. 2026 im Vergleich.
Senden Sie uns gerne Ihre Vertragsnummer, wir prüfen und erstellen Ihnen eine schriftliche Gegenüberstellung.
Im Tarif 2013 war die Elementardeckung als Zusatzbaustein vorgesehen, die Abgrenzung folgte den klassischen Definitionen (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). Eine eigenständige Definition für Starkregenereignisse fehlte.
Der Tarif 2026 hat hier deutlich nachgezogen. Neu ist insbesondere:
Besonders die Starkregen-Regelung schließt eine Lücke, die nach der Ahrtalkatastrophe 2021 in vielen Altverträgen sichtbar wurde.
Die vermutlich strukturell wichtigste Änderung. Im Tarif 2013 war die Versicherung von Photovoltaikanlagen eine separate Zusatzvereinbarung (BPV 2013) mit eigenen Bedingungen und eigenem Beitrag. Viele Bestandskunden haben ihre PV-Anlagen erst nach Vertragsabschluss installieren lassen und die Mitversicherung nicht immer konsequent ergänzt.
Im Tarif 2026 sind die folgenden Anlagen als Gebäudezubehör automatisch mitversichert, sofern kein anderer Versicherer einsteht:
Ladestationen und Wallboxen zählen zu den Grundstücksbestandteilen und sind je nach Produktvariante mit bis zu 10.000 Euro (Basis), 50.000 Euro (Komfort) oder 100.000 Euro (Premium) eingeschlossen.
Wer nach 2013 nachträglich investiert hat, hält in vielen Fällen heute einen Vertrag, der diese Technik entweder gar nicht, nur teilweise oder nur über eine heute unscharfe Zusatzvereinbarung abbildet. Das ist der häufigste praktische Grund für eine Umstellung.
Der Einredeverzicht bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist im neuen Tarif deutlich ausgeweitet:
Für einen durchschnittlichen Wohngebäudeschaden im fünf- oder sechsstelligen Bereich (vergessene Kerze, nicht abgedrehter Wasserhahn, unbeaufsichtigte Fritteuse) ist das im Schadensfall der Unterschied zwischen vollständiger Leistung und einer empfindlichen Leistungskürzung nach § 81 VVG.
Der Tarif 2013 deckt Überspannungsschäden nur ab, wenn sie durch Blitz verursacht sind. Der Tarif 2026 erweitert dies um Schäden durch „sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität". In der Praxis betrifft das Überspannungen durch entfernte Gewitter, Netzschwankungen bei Unwettern und vergleichbare Ursachen, die technisch nicht als direkter Blitzschlag einzuordnen sind. Mit zunehmender Elektrifizierung von Haustechnik, Smart-Home-Komponenten und Ladeinfrastruktur ist diese Erweiterung relevanter geworden.
Im Tarif 2013 war dieser Bereich kleinteilig über Einzelklauseln geregelt: Wurzeleinwachsungen in Ableitungsrohren über Klausel 7962 mit 3.000 Euro, Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes über Klausel 7262 mit 4.000 Euro und 300 Euro Selbstbehalt.
Der Tarif 2026 fasst diese Regelungen einheitlicher: Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Grundstücks sind gegen Mehrbeitrag versicherbar, Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen einschließlich Wurzeleinwachsungen sind in Komfort und Premium mit bis zu 5.000 Euro enthalten.
Der Tarif 2026 enthält eine Leistungsupdate-Garantie: Verbessert die DEVK die Bedingungen während der Vertragslaufzeit, ohne einen Mehrbeitrag zu erheben, gelten die verbesserten Leistungen automatisch auch für Ihren Vertrag. Das heißt praktisch: Der Leistungsstand bleibt marktaktuell, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen. Eine vergleichbare Klausel war im Tarif 2013 nicht enthalten.
Ein ehrlicher Vergleich muss auch benennen, wo der Alttarif nicht unterlegen ist. Drei Punkte sind hier relevant:
1. Transparenz der Klauselstruktur. Der Tarif 2013 arbeitet mit einer sehr granularen Klausel-Systematik: Jede Einzelleistung hat eine eindeutig nummerierte Klausel mit explizitem Höchstbetrag. Das macht den Vertrag im Detail nachvollziehbarer. Der Tarif 2026 arbeitet stärker mit einer Produktvarianten-Logik (Basis, Komfort, Premium) und einheitlichen Entschädigungstabellen. Übersichtlicher in der Gesamtstruktur, aber weniger granular im Einzelfall. Im Fazit aber weder pauschal Vor- noch Nachteil.
2. Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Der Tarif 2013 weist für diese Position in allen drei Varianten eine explizite Obergrenze von 100.000 Euro aus. Im Tarif 2026 ist der Technologiefortschritt als Teil des Neubauwerts definiert, damit faktisch ohne festen Höchstbetrag. Inhaltlich ist das meist günstiger. Wer allerdings mit einem fest kalkulierbaren Betrag plant, verliert diese explizite Ausweisung.
3. Seng- und Schmorschäden im Komfort-Niveau. Wer im Tarif 2013 Premium hatte und in den Tarif 2026 Komfort wechselt, verliert bei diesem Baustein: Der 2013er Premium leistete bis 5.000 Euro, der 2026er Komfort nur bis 1.000 Euro. Erst im 2026er Premium ist mit 15.000 Euro eine deutliche Verbesserung erreicht. Relevant also vor allem für die Wahl der passenden Produktvariante in 2026.
Diese Punkte sind keine Gegenargumente gegen die Umstellung. Sie gehören aber in eine saubere Gegenüberstellung, weil sie im konkreten Schadensfall eine Rolle spielen können.
Eine umfangreiche Leistungsübersicht des neuen Tarifs inklusive aller Bausteine und Tarifstufen finden Sie hier: Überblicksartikel zur DEVK Gebäudeversicherung 2026.
Und in diesem Artikel stellen wir die Vertragsvariante 2018 dem neuen Tarif gegenüber:
DEVK Tarif 2018 vs. 2026 im Vergleich.
Senden Sie uns gerne Ihre Vertragsnummer, wir prüfen und erstellen Ihnen eine schriftliche Gegenüberstellung.
Drei Fallprofile dominieren aus unserer Beratungspraxis:
Profil A: Nachträgliche Photovoltaik- oder Wärmepumpeninstallation. Wer seit Vertragsabschluss in regenerative Haustechnik investiert hat, hat die höchste Wahrscheinlichkeit, im Alttarif Deckungslücken oder veraltete Zusatzvereinbarungen zu haben. Für diese Gruppe rechnet sich die Umstellung fast immer.
Profil B: Gebäude in elementarschaden-exponierter Lage. Flussnähe, Hanglage, dokumentierte Starkregenereignisse in der Gemeinde, hoher Grundwasserstand. Die Starkregen-Definition und die Überflutung-über-Kellerschächte-Regelung im neuen Tarif sind hier konkret schadenrelevant.
Profil C: Gebäude mit Sanierungsstau oder laufenden Modernisierungen. Wer in den nächsten Jahren umbaut, saniert oder energetisch modernisiert, profitiert von den zusätzlichen Mehrkostendeckungen (umweltfreundliche Modernisierung, baubiologische Stoffe, alters- und behindertengerechte Umbauten) und der Leistungsupdate-Garantie.
Wenn die Umstellung für Sie sinnvoll erscheint, begleiten wir den gesamten Prozess. Von der Gegenüberstellung über den Antrag bis zur sauberen Überleitung des Alttarifs. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, bundesweit per Telefon, Video oder vor Ort in Heinsberg.
Vier Punkte, die in keinem ernsthaften Beratungsgespräch fehlen sollten:
Beitragsentwicklung. Der neue Tarif ist in den meisten Fällen beitragsseitig höher, weil er objektiv mehr leistet und weil die Versicherungssumme (Wert 1914 bzw. gleitender Neuwert) aktualisiert wird. Die konkrete Differenz hängt von Gebäudetyp, Wohnfläche, Ausstattung und gewählter Produktvariante ab. Eine Abschätzung liefern wir im Rahmen der Gegenüberstellung.
Wartezeit bei Elementarschäden. Für die Bausteine Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch gilt im Tarif 2026 eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn. Wer aus einem Alttarif wechselt, der Elementar bereits eingeschlossen hatte, bekommt diese Vorversicherungszeit in der Regel angerechnet. Dies sollte explizit geprüft werden.
Rückstausicherung als Obliegenheit. Besteht nach der kommunalen Satzung eine Einbaupflicht für Rückstausicherungen, müssen diese fachgerecht eingebaut sein und regelmäßig gewartet werden (bei fehlenden Herstellervorgaben alle drei Jahre durch einen qualifizierten Fachbetrieb). Die Verletzung dieser Obliegenheit kann im Schadensfall zur Leistungsfreiheit führen. Das war im Tarif 2013 in ähnlicher Form geregelt, ist aber im neuen Tarif präziser gefasst und wird häufiger geprüft.
Schadenfreiheit und Kündigungsfrist. Die DEVK erkennt Schadenfreiheit und Vorversicherungszeiten des Alttarifs an. Die saubere Terminierung von Neuvertrag und Aufhebung des Alttarifs erfolgt so, dass zu keinem Zeitpunkt eine Deckungslücke entsteht.
Der Prozess ist standardisiert und dauert in der Regel nur wenige Tage, verbunden mit einem kurzen Telefonat:
Schritt 1: Vertragsnummer einsenden. Per E-Mail, Post oder persönlich in unserer Geschäftsstelle. Wir brauchen ausschließlich den aktuellen Versicherungsschein oder die Vertragsnummer.
Schritt 2: Schriftliche Gegenüberstellung. Wir erstellen einen Leistungsvergleich Alttarif gegen Neutarif mit konkreter Beitragsangabe. Sie erhalten das Dokument per E-Mail oder postalisch.
Schritt 3: Beratungsgespräch. Wenn die Gegenüberstellung für Sie sinnvoll erscheint, besprechen wir die Produktvariante, optionale Bausteine (Plus-Baustein, Ableitungsrohre, Elementarschäden). Telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort.
Schritt 4: Antrag und Überleitung. Wir bereiten den Antrag für den neuen Tarif vor und koordinieren die saubere Aufhebung des Alttarifs. Unterbrechungsfrei, ohne dass Sie zu keinem Zeitpunkt ungedeckt sind.
Fragen zum Tarifwechsel oder zur Umstellung? Wir beraten bundesweit per Telefon, Video oder vor Ort an unseren Standorten in Übach-Palenberg und Heinsberg. Kontakt aufnehmen.
Wird mein Beitrag durch die Umstellung teurer? In den meisten Fällen ja. Der neue Tarif bietet erweiterte Leistungen und arbeitet mit aktualisierten Versicherungssummen. Die konkrete Differenz ergibt sich aus Gebäudetyp, Wohnfläche, gewählter Produktvariante und optionalen Bausteinen. Wir weisen die Beitragsentwicklung in der Gegenüberstellung transparent aus.
Muss mein Gebäude neu besichtigt werden? Im Regelfall nein. Die Umstellung erfolgt auf Basis der vorhandenen Gebäudedaten aus Ihrem bestehenden Vertrag. Bei baulichen Veränderungen (Anbauten, Umnutzung, Photovoltaikinstallation) sind Anpassungen sinnvoll, die wir im Rahmen der Umstellung mitberücksichtigen.
Gibt es Wartezeiten beim neuen Tarif? Für die Elementarschadenbausteine gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn. Wer aus einem Alttarif wechselt, der die jeweilige Deckung bereits enthielt, bekommt die Vorversicherungszeit in der Regel angerechnet. Dies wird bei der Überleitung dokumentiert.
Behalte ich meine Schadenfreiheit? Ja. Die DEVK erkennt die bisherige Schadenfreiheit des Altvertrages an.
Was passiert im Schadensfall während der Umstellung? Die Umstellung wird so terminiert, dass der neue Tarif nahtlos an den Alttarif anschließt. Ein Schadensfall zwischen Antrag und Wirksamkeit des neuen Tarifs wird über den noch laufenden Alttarif reguliert. Eine Deckungslücke entsteht nicht.
Kann ich den Alttarif behalten, wenn der neue in Einzelpunkten ungünstiger wäre? Ja. Die Umstellung ist freiwillig. Wenn die Gegenüberstellung zeigt, dass Ihr Alttarif in den für Sie relevanten Punkten besser ist, beraten wir entsprechend. Der Alttarif bleibt dann regulär bestehen.
Wie lange dauert die Umstellung insgesamt? Vom Eingang des Versicherungsscheins bis zum neuen Vertragsbeginn in der Regel zwei bis drei Wochen, abhängig von Rückfragen und Vertragsdetails.
Kann ich die Umstellung auch bei einem anderen DEVK-Vertreter durchführen lassen? Grundsätzlich ja. Wir beraten als Spezialisten für Gebäudeversicherung bundesweit. Viele unserer Umstellungskunden kommen aus Regionen außerhalb von unserem Sitz in Heinsberg, weil sie eine vertiefte Zweitprüfung ihrer Gebäudeversicherung wünschen.
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Wir wissen, dass Versicherungen komplex sein können. Deshalb helfen wir Ihnen gerne dabei, den Versicherungsdschungel zu durchblicken und beantworten alle Ihre offenen Fragen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns und profitieren Sie von unserer persönlichen und umfassenden Beratung.