Auto richtig abmelden: Wer informiert Kfz-Versicherung und Finanzamt?

23. November 2022
Jochen Verbeet
DEVK Jochen versichert - Auto richtig abmelden: Wer informiert Kfz-Versicherung und Finanzamt?

Wer sein Auto stilllegt, verkauft oder verschrottet, muss das Fahrzeug abmelden. Das kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland erfolgen. Für Autos, die nach 2015 zugelassen wurden, kann die Abmeldung online durchgeführt werden.

Nach der Abmeldung informiert die Zulassungsstelle sowohl den Kfz-Versicherer wie auch das Finanzamt. Dadurch fallen keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr für das abgemeldete Fahrzeug an. Und zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Möglich ist aber auch, dass der Vertrag ruht, wenn es sich um eine vorübergehende Stilllegung handelt. Bei der DEVK Kfz-Versicherung kannst du, wenn du ein anderes Fahrzeug kaufst, deinen bestehenden Vertrag fortführen oder einen neuen Tarif abschließen.

Auto abgemeldet: Wer informiert die Versicherung?

Wird ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet, darf es nicht mehr auf den Straßen gefahren werden. Somit muss keine Weiterversicherung erfolgen. Die Zulassungsstelle informiert sowohl das Finanzamt wie auch die Kfz-Versicherung automatisch. Als Versicherungsnehmer müssen keine weiteren Schritte unternommen werden.

Da es einige Tage in Anspruch nimmt, bis der Versicherer informiert und der Vertrag stillgelegt wird, kann es zu einer Überschneidung mit der Abbuchung kommen. Dann wird die Prämie abgebucht, obwohl das Fahrzeug bereits abgemeldet ist. Zu viel gezahlte Beiträge werden jedoch rückwirkend zum Tag der Abmeldung erstattet.

Du möchtest dein altes Auto abmelden, weil du ein neues Fahrzeug hast?

Du möchtest dein Auto nur abmelden? Achte bitte darauf, wo du es abstellst und dass eventuelle Schäden in der Umgebung (z.B. Ölaustritt) entstehen könnten.

Melde dich bei uns und wir finden gemeinsam die Lösung für dein Anliegen: Sei es eine Kfz-Versicherung für dein neues Fahrzeug oder eine Rundum-Absicherung für dein Haus und Grund!

Im Regelfall wartet die Versicherung zwei Wochen nach der Abmeldung mit der Vertragsstilllegung, ob ein neues Fahrzeug angemeldet wurde. Dieses kann dann mit den vorhandenen Konditionen weiterversichert werden. Mit einem neuen Kfz besteht aber auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung und eines Anbieterwechsels.

Was passiert, wenn die Kfz-Versicherung trotz abgemeldetem Auto nicht gekündigt wird?

Auf diesem Weg kann es in seltenen Fällen passieren, dass die Mitteilung an den Kfz-Versicherer nicht erfolgt. Sollten nach der Abmeldung weiterhin regelmäßig Beiträge abgebucht werden, sollten die Versicherten den Anbieter selbst über die Stilllegung in Kenntnis setzen. Zu viel gezahlte Prämien werden dann erstattet. Auch wenn es sich um eine vorübergehende Stilllegung handelt, ist es sinnvoll, mit dem Versicherer in Kontakt zu treten. Dann kann die Kfz-Versicherung kurzzeitig ruhend gestellt werden, bis die neue Fahrzeuganmeldung erfolgt.

Kfz-Versicherung gekündigt, aber Auto nicht abgemeldet?

Anders verhält es sich, wenn du deine Kfz-Versicherung gekündigt, aber das Auto nicht abgemeldet hast. Dabei liegt ein simpler Anbieterwechsel vor. Du musst umgehend einen neuen Versicherer finden, der ab dem Zeitpunkt der Kündigung einen nahtlosen Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.

Hast du die Kfz-Versicherung gekündigt und soll das Auto nicht abgemeldet werden, bist du zu einer Weiterversicherung verpflichtet. Da die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, muss zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens eine Haftpflichtversicherung bestehen. Gibt es keinen neuen Versicherer, darf dein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen! Dies hat zur Folge, dass eine Zwangsabmeldung durch die Zulassungsstelle erfolgt.

Wer seine Kfz-Versicherung gekündigt, aber das Auto nicht abgemeldet hat, muss sich um eine nahtlose Weiterversicherung kümmern. Wenn kein Versicherungsschutz besteht, droht eine teure Zwangsabmeldung und das Auto darf nicht weitergenutzt werden. Die DEVK Kfz-Versicherung bietet verschiedene Tarife, mit denen du dich im Straßenverkehr rundum zuverlässig absicherst. Kontaktiere uns jetzt unverbindlich!

Auto abmelden: Diese Unterlagen sind notwendig

Das Auto kann an jeder beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland abgemeldet werden. Bist du umgezogen, kannst du die Abmeldung an deinem neuen Wohnort vornehmen. Bei Fahrzeugen, die nach 2015 zugelassen wurden, ist auch online eine Fahrzeugabmeldung möglich.

Um das Auto abmelden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Verwertungsnachweis (nur bei Verschrottung des Fahrzeugs)

Mit den vollständigen Unterlagen kann jeder das Fahrzeug abmelden. Erfolgt dies nicht durch den Halter selbst, ist keine Vollmacht notwendig.

Was kostet die Fahrzeugabmeldung?

Es gibt keine einheitliche Regelung zu den Gebühren einer Fahrzeugabmeldung. Meist liegen die Kosten zwischen sieben und zehn Euro. Erfolgt die Abmeldung in einem anderen Landkreis als die Anmeldung, können die Gebühren etwas teurer ausfallen. Die exakten Kosten lassen sich bei der jeweiligen Zulassungsstelle erfragen.

Darf das Fahrzeug nach der Abmeldung gefahren werden?

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf grundsätzlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Nach einer Abmeldung sind Fahrten erlaubt, die im Zusammenhang mit einer Ab- oder Anmeldung stehen. Der Halter darf nach § 10 Abs. 4 FZV mit einem ungestempelten Kennzeichen zwischen Zulassungsstelle und Wohnort sein Auto nutzen. Er muss jedoch den direkten und kürzesten Weg nehmen. Und die Fahrt darf nur durch den Zulassungsbezirk und maximal in einen angrenzenden Bezirk erfolgen. Fahrten, die nicht zu Zulassungs- oder Abmeldungszwecken dienen, sind nicht erlaubt.

Jetzt beraten lassen

Wenn du dein Auto abgemeldet hast, wird deine Versicherung automatisch informiert. Du kannst innerhalb von zwei Wochen dein neues Fahrzeug mit den vorhandenen Konditionen versichern. Oder du schließt einen neuen Vertrag ab oder wechselst sogar den Anbieter. Benötigst du keine weitere Kfz-Versicherung, werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Dies gilt auch für die Kfz-Steuer.

Als Versicherungsexperten helfen wir dir gerne und beantworten alle deine Fragen rund um die Kfz-Versicherung, die Fahrzeugabmeldung und zur Absicherung eines Neufahrzeugs. Vereinbare hier einen Termin mit uns und lass dich beraten.

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