Außerordentliches Kündigungsrecht: Wann kann ich die Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen?

26. Oktober 2022
Jochen Verbeet
DEVK Jochen versichert - Außerordentliches Kündigungsrecht: Wann kann ich die Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen?

Ein außerordentliches Kündigungsrecht in der Kfz-Versicherung bedeutet, den Vertrag vorzeitig kündigen zu können. Also außerhalb der vertraglichen Laufzeit. Bis zum 30. November haben die meisten Versicherten für die Kündigung ihres Vertrages Zeit. Wurde der Termin verpasst, besteht in einigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

Möchtest du deinen Anbieter wechseln und bei der DEVK eine Kfz-Versicherung abschließen, hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn dein Versicherer den Beitrag erhöht, ein Schadensfall eintritt oder du ein neues Fahrzeug kaufst.

Außerordentliches Kündigungsrecht in der Kfz-Versicherung: In diesen Fällen kannst du vorzeitig kündigen

Die reguläre Kündigung einer Kfz-Versicherung muss einen Monat vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Die meisten Versicherer legen die Hauptfälligkeit auf den 01. Januar des Folgejahres. Somit muss die Autoversicherung zum 30. November gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Wer den Termin verpasst hat, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei handelt es sich um Gründe, die eine Kündigung des Vertrages außerhalb der Laufzeit ermöglichen. In folgenden Fällen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kfz-Versicherung:

Der Versicherer erhöht die Beiträge

Erhöht der Versicherer nach einer Anpassung den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Oftmals ist eine Beitragserhöhung auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Denn nach einem unfallfreien Jahr werden die Versicherten in eine höhere SF-Klasse eingestuft, wodurch ihr Beitrag sinkt. Sie zahlen also weniger, auch wenn die Prämie durch eine Tariferhöhung eigentlich teurer geworden ist.

Diese verdeckte Beitragserhöhung wird in der Mitteilung des Versicherers ersichtlich. In der Regel weist der Versicherer dort aus, wie hoch die Prämie mit dem neuen Schadenfreiheitsrabatt ausgefallen wäre. Ist dieser Vergleichsbeitrag niedriger als die zukünftige Prämie, liegt eine Tariferhöhung vor und es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Nach einem Schadensfall

Nach Eintritt eines Schadensfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das außerordentliche Kündigungsrecht der Kfz-Versicherung greift, sobald der finale Bescheid zur Schadensregulierung vorliegt. Häufig machen Versicherte davon Gebrauch, wenn sie mit der Regulierung unzufrieden waren. Etwa, weil sich die Bearbeitung lange hingezogen hat oder nicht der komplette Schaden erstattet wurde. Die Versicherungsnehmer verlieren das Vertrauen in ihren Versicherer und kündigen den Versicherungsvertrag.

Doch Vorsicht: Bei einer Schadensregulierung hast nicht nur du, sondern auch dein Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Er darf deinen Vertrag kündigen, wenn du ein außerordentlich hohes Schadenaufkommen hast. Oder auch bei grober Fahrlässigkeit. Aufgrund des dadurch erhöhten Schadenrisikos macht sich die Gesellschaft ihr Sonderkündigungsrecht zunutze und hebt den Versicherungsvertrag auf. Kündigt der Versicherer den Vertrag, darf der neue Anbieter den Antrag ablehnen! Entscheidend dafür ist die Annahmepolitik der jeweiligen Gesellschaft.

Du hast ein neues Fahrzeug gekauft

Wenn du dir ein neues Auto kaufst, kannst du frei wählen, wo du die Kfz-Versicherung abschließen möchtest.  

Die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers erlischt automatisch mit dem Tag, an dem das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt Ab- oder auf deinen Namen umgemeldet wurde. Eine Kündigung ist nicht nötig.  

Bei einer Stilllegung des Fahrzeugs muss keine Sonderkündigung ausgesprochen werden. Denn bei einer Außerbetriebsetzung fällt das zu versichernde Risiko weg und der Versicherungsschutz erlischt. Die Kfz-Zulassung informiert die Versicherung im Regelfall über die Stilllegung. Zu viel gezahlte Beiträge werden dem Kunden erstattet. Wird das Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt, wandelt sich die Haftpflichtversicherung in eine Ruheversicherung um.

Wann besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht?

In einigen Situationen erhöht der Versicherer die Prämie oder es gibt vertragliche Änderungen, die jedoch kein Sonderkündigungsrecht auslösen. In folgenden Fällen besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht der Kfz-Versicherung:

  • Dein Beitrag erhöht sich, weil sich deine jährliche Kilometerleistung erhöht
  • Der Versicherer passt den Beitrag an, weil du in eine Region mit höherem Unfallaufkommen umgezogen bist
  • Der Versicherer erhöht die Prämie, bietet dafür aber zusätzliche Leistungen
  • Die Versicherungssteuer ist gestiegen
  • Die Prämie sinkt, weil die Regional- oder Typklasse besser eingestuft wurde

Fristen für das außerordentliche Kündigungsrecht der Kfz-Versicherung

Die Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung belaufen sich immer auf einen Monat. Möchtest du deinen Vertrag aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen, gilt die Kündigungsfrist von 30 Tagen ab Mitteilung der Prämienerhöhung. Bei einer Kündigung infolge eines Schadens muss der Vertrag spätestens einen Monat nachdem die Mitteilung zur Beitragsregulierung vorliegt, gekündigt werden.

Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, gelten keine Kündigungsfristen. Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer automatisch über die Stilllegung. Und dieser wird dich schriftlich über eine mögliche Beitragsrückerstattung in Kenntnis setzen.

Tipp: Kündige den Vertrag erst, wenn du einen neuen Anbieter gefunden hast und der Antrag angenommen wurde.

Das ist bei einer außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung zu beachten

Nach Mitteilung zur Beitragserhöhung, der Schadenregulierung oder der Neuanschaffung eines Fahrzeugs besteht einen Monat Zeit, um sich einen neuen Anbieter zu suchen. Bei der DEVK bieten wir dir eine Kfz-Versicherung, die Sachschäden über die gesetzliche Mindestdeckung hinaus bis 100 Millionen Euro erstattet. Außerdem kannst du einen Autoschutzbrief einschließen und dein Fahrzeug mit einer umfangreichen Kaskoversicherung absichern. Für junge Fahrer bieten wir außerdem eine spezielle „Junge Leute Regelung“ mit günstigeren Einstiegsprämien.

Sobald du einen neuen Anbieter gefunden hast und dieser deinen Antrag ohne Einschränkungen angenommen hat, kündigst du deine bestehende Versicherung. Dies muss schriftlich erfolgen und von dem Versicherungsnehmer unterschrieben sein. Achte darauf, dich in dem Schreiben auf dein Sonderkündigungsrecht zu berufen und versende das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben.

Gut versichert im Straßenverkehr: Jetzt beraten lassen

Wer die Frist für die reguläre Kündigung der Kfz-Versicherung verpasst hat, kann unter Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ob ein solcher Fall vorliegt und du dein Sonderkündigungsrecht beanspruchen kannst, prüfen wir gerne für dich. Wir sind dir auch dabei behilflich, dein Fahrzeug wie dich selbst zuverlässig und bedarfsgerecht zu versichern. Vereinbare jetzt hier einen Termin mit uns und lass dich von unseren Experten beraten.

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