KFZ-Versicherung

Günstige Autoversicherung schon ab 7,75 € im Monat
Bahn-Bonus nutzen und 7% Beitrag sparen
Schnelle und unkomplizierte Hilfe
Langfristiger und persönlicher Ansprechpartner
Kostenfreie Beratung
professionelle Beratung
langfristiger Ansprechpartner
KFZ Versicherung Jochen VerbeetJochen-Versichert - KFZ-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Was versichert die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Als Halter eines Pkw sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz dient der Absicherung von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen. Abgesichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Neben einem Pkw muss jedes zulassungspflichtige Fahrzeug (Motorrad, Lkw, Traktor etc.) über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen.

Versicherungsgesellschaft:

Zahlt einen Schadenersatz an Geschädigte
Wehrt für Sie unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz)
Ist der Anspruch der Geschädigten berechtigt, zahlt die Haftpflichtversicherung zum Beispiel:

Schäden am fremden Fahrzeug:

Reparaturkosten
Gutachterkosten
Wertminderung
Wiederbeschaffung bei Totalschaden
Anwaltskosten
Abschleppkosten
Mietwagenkosten
Nutzungsausfall
An- und Abmeldekosten

Personenschäden:

Schmerzensgeld
Lohnausfall
Rente
Hinterbliebenenleistung
Beerdigungskosten

Übrigens können „die Geschädigten“ auch Krankenkassen, ein Arbeitgeber oder die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung sein. Sind die Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt der Versicherer die Ansprüche (wenn nötig auch vor Gericht) ab.

Bei individuellen Fragen oder dem Wunsch nach einer KFZ-Versicherung stehen wir Ihnen gerne über diese Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Kostenfreie Beratung

Mindestanforderungen:

Der Gesetzgeber regelt in Deutschland die Mindestanforderungen für den Kfz-Haftpflichtschutz. Dies hat zur Folge, dass sich die Basisleistungen der Haftpflichtversicherung bei allen Gesellschaften stark ähneln. Bei einem Schaden zahlt die Versicherung an Geschädigte neben immateriellen Schäden (z. B. Schmerzensgeld) nach den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu:

7,5 Millionen Euro bei Personenschäden
1,22 Millionen Euro bei Sachschäden
50.000 Euro bei Vermögensschäden

Die meisten Versicherer bieten in Deutschland jedoch einen deutlich höheren Versicherungsschutz von bis zu 100 Millionen Euro für Sachschäden an. So auch die DEVK Versicherungen. Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne in unserer Geschäftsstelle in Übach-Palenberg und Heinsberg oder bei Ihnen Zuhause.

Welche Personen sind in der Kfz-Versicherung mitversichert?

Für einen Unfall haften zunächst die verantwortlichen Personen. Die Versicherung bietet die Deckung für den Schaden. Demnach kann der Fahrerkreis und die verantwortlichen Personen nicht ausschließlich auf den Versicherungsnehmer bezogen werden, denn darüber hinaus können auch diese Personen verantwortlich sein:
KFZ Versicherung in Aachen
Versicherungsnehmer
Alle eingetragenen Fahrer
Fahrzeughalter
Der Arbeitgeber bei einem Firmenwagen
Der Leasingnehmer und/oder Leasinggeber bei einem geleasten Fahrzeug
Grundsätzlich sollte man bei der Beantragung des Versicherungsschutz alle Personen angeben, die das Auto bzw. das KFZ regelmäßig fahren. Werden hierbei absichtlich falsche Angaben gemacht, kann dies im Schadensfall zu Problemen führen.

Besondere Fälle zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichern?

Über die Mindestanforderung hinaus, kann die Haftpflichtversicherung weitere Leistungen beinhalten. Ein erweiterter Schutz ist freiwillig und kann bei jedem Versicherer anders ausfallen. Die Beispiele dafür sind vielfältig. Wir verraten Ihnen hier einige der wichtigsten Zusatzbausteine für die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Kostenfreie Beratung

Ausland-Schadenschutz in der Kfz-Versicherung

Der Auslandsschadenschutz kann bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland hilfreich sein. Die im Ausland gültigen Versicherungssummen können oft zum Problem werden. Die Entschädigung für Schäden an Ihrer Person, oder Ihrem Fahrzeug, kann erheblich geringer ausfallen, als wir es aus Deutschland gewohnt sind. Dazu kommen:

Sprachbarrieren
Unbekannte Rechtsverhältnisse
Langwierige und schwierige Auseinandersetzungen wegen Schadensersatzansprüchen
Gerichtsprozesse im Ausland
Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Reisekosten usw.

Mit dem Auslandsschadenschutz der DEVK Versicherung werden bei einem Unfall im Ausland Schadensersatzansprüche nach deutschem Recht und nach deutschem Standard abgewickelt und können dadurch auch direkt bei den DEVK Versicherungen geltend gemacht werden. 
Übrigens kann der DEVK Auslandsschadenschutz auch bei unverschuldeten Unfällen im Inland hilfreich sein. Gerade bei uns in der Grenzregion zu den Niederlanden und Belgien haben wir vor allem aus diesen beiden Ländern viele Verkehrsteilnehmer auf unseren Straßen in Übach-Palenberg und Umgebung. Sind Sie also an einem Unfall beteiligt, der durch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Deutschland verursacht wurde, kann auch hier der DEVK Auslandsschadenschutz Gold wert sein.

Gerne beraten wir Sie zum Auslandsschadenschutz bei uns in Übach-Palenberg.

Autoschutzbrief

Der Autoschutzbrief ist die Erste Hilfe bei einem Unfall, oder einer Panne. Wird er als erweiterter Schutz in die Kfz-Haftpflichtversicherung aufgenommen, gilt er für das versicherte Fahrzeug und ist ein preiswerter Basisschutz und eine Alternative zu einer Mitgliedschaft in einem Automobil-Club.
Übrigens bieten wir mit dem ACV - Automobil-Club Verkehr alternativ auch einen vollwertigen Automobilclub an. Der ACV ist nicht nur sehr leistungsstark, er ist ganz nebenbei auch noch deutlich günstiger als Vergleichsprodukte wie der ADAC, AvD und ACE.
DEVK Vertrag unterschreiben

Die wichtigsten Leistungen des Autoschutzbrief sind:

Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort
Bergen und Abschleppen
Mietwagen bei Fahrzeugausfall
Fahrtkosten für Weiter- oder Rückfahrt (Zugfahrten, Mietwagen, Flugreise)
Krankentransportkosten oder auch der Krankenrücktransport nach Übach-Palenberg, Heinsberg etc.
Übernachtung im Hotel bei Fahrzeugausfall
Abgesichert sind im Autoschutzbrief, neben dem Versicherungsnehmer, alle berechtigten Fahrer und Insassen des Fahrzeuges. Also ist hiermit auch gleichzeitig Ihre Familie, Freunde und andere mitfahrende Personen über den Einschluss des Autoschutzbrief abgesichert.
Kostenfreie Beratung

Mallorca-Police

Die Mallorca Police verbessert den Haftpflichtversicherungsschutz für im In- und Ausland gemietete Pkw und Krafträder. Häufig sind die Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflicht im Ausland viel niedriger als in Deutschland. Gerade beim Mietwagen im Urlaub geht es häufig um jeden Euro. Leider passiert dies dann häufig zu Lasten des Versicherungsschutzes, sodass viele Mietwagen-Anbieter ihre Fahrzeuge nur bis zur gesetzlich geregelten Mindestanforderung versichern. Verursacht man mit einem Miet- oder Leihwagen einen Unfall, muss die Differenz zwischen der versicherten Summe und den tatsächlichen Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden. Gerade bei Personenschäden kann die Schadenhöhe schwindelerregende Höhen erreichen. Die Mallorca-Police schützt davor. Mit ihr gelten die im eigenen Kfz-Vertrag vereinbarten Versicherungssummen auch für die im In- und Ausland angemieteten Autos und so hilft Ihnen auch hierbei die leistungsstarke DEVK Versicherung.
Richtig gelesen: Ihr bei uns beantragter Versicherungsschutz kann auch für fremd versicherte, angemietete PKW gelten. Übrigens ist das Wort Mallorca Police häufig irreführend. Mallorca steht hier stellvertretend für einen Urlaub, aber auch für eine Geschäftsreise im Ausland. Deshalb gilt die Mallorca Police nicht nur auf Mallorca, sondern auch in den meisten anderen Ländern weltweit. Die genauen Versicherungsbedingungen zu unserer DEVK Mallorca Police können wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch bei uns in der DEVK Geschäftsstelle in Übach-Palenberg erläutern.

Habe ich Anspruch auf einen Versicherungsschutz?

Durch den gesetzlich geregelten Kontrahierungszwang ist eine Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, den Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Zwar muss ein Versicherer jeweils nur die bereits erwähnten Mindestsummen anbieten, in der Praxis wird man jedoch den üblichen Tarif, mit den erhöhten Deckungssummen, erhalten. Abgelehnt werden kann ein Vertrag dennoch aus mehreren Gründen:
Der Versicherer agiert nur in örtlich eingeschränkten Regionen
Der Versicherungsnehmer war bereits bei der Versicherung versichert und wurde wegen eines Schadenfalls oder wegen Nichtzahlung des Beitrags gekündigt
Der Versicherungsnehmer war bereits bei der Versicherungsgesellschaft versichert, die Gesellschaft ist jedoch wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurückgetreten
Der Kontrahierungszwang ist, anders ausgedrückt, ein Abschlusszwang. Bei der Autoversicherung basiert er auf dem Pflichtversicherungsgesetz. Gemäß § 5 PfIVG sind alle befugten Versicherungsunternehmen verpflichtet, nach den gesetzlichen Vorschriften, eine Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren. Bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz stehen wir Ihnen gerne als DEVK-Geschäftsstelle in Übach-Palenberg zur Verfügung.
Beim Kaskoversicherungsschutz ist dies anders, hierbei gibt es keinen Kontrahierungszwang. Der Versicherer ist demnach nicht verpflichtet, diesen Versicherungsschutz anzubieten. Selbstverständlich bieten wir Ihnen als DEVK Versicherungen jedoch einen sehr umfangreichen und leistungsstarken Kaskoschutz an.

Welche Schäden werden durch die Kfz-Versicherung nicht reguliert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzliche Schäden. Außerdem sind Schäden, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss entstanden sind, ausgeschlossen. Ein Versicherer muss für einen entstandenen Schaden zwar in Vorleistung gehen, um Dritte zu schützen, kann und wird in diesen Fällen jedoch Regressansprüche geltend machen. Der Versicherer wird den Schaden in diesen Fällen also zahlen, jedoch bis zu einer maximalen Höhe von 5.000 Euro beim Verursacher zurückfordern. Beim vorsätzlich herbeigeführten Schaden kann, neben der Ablehnung der Schadenübernahme, außerdem noch eine Prüfung aufgrund eines Versicherungsbetrugs folgen. Diese Prüfung kann dann zur Anzeige und einem Prozess führen. Besser also, wenn Sie immer einen Profi an Ihrer Seite haben und wir Ihnen im Bedarfsfall in unserer DEVK-Geschäftsstelle in Übach-Palenberg mit bester Beratung zur Verfügung stehen.

Kostenfreie Beratung

Ist noch etwas unklar?

Gerne helfen wir Ihnen dabei, bei dem Thema Versicherungen kühlen Kopf zu bewahren und klären all Ihre offenen Fragen.
Kostenfreie Beratung

Die Kfz-Kaskoversicherung

Teilkaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine zusätzliche Möglichkeit, die neben der Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Dieser Versicherungsschutz dient der Absicherung bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Autos und ist freiwillig. Wir empfehlen Ihnen immer mindestens die Teilkasko in der Kfz-Versicherung einzuschließen. Den Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko klären wir übrigens ebenfalls noch für Sie in diesem Artikel.
In der Kaskoversicherung wird grundsätzlich zwischen einer Teilkasko und einer Vollkasko unterscheiden.
Die Teilkasko übernimmt Schäden, die durch äußere Einflüsse entstehen. Der Grundschutz, den jede Teilkasko beinhaltet, deckt Schäden durch:
Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
Diebstahl und Raub
Glasbruch
Brand / Explosion / Kurzschluss
Zusammenstoß mit Haarwild
Darüber hinaus bieten viele Versicherer über individuelle Tarife einen erweiterten Schutz in der Teilkasko.
Dazu zählen z.B.:
Tierbisse und deren Folgeschäden
Erweiterte Naturgewalten (Schnee- und Dachlawine, Erdrutsch und Erdsenkung)
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Grobe Fahrlässigkeit
Fährrisiko
Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung nach Totalschaden
Gerade der Glasbruch ist sicherlich der häufigste Schadenfall bei der Teilkaskoversicherung. Das vor einem fahrende Fahrzeug schleudert einen kleinen Stein auf, oder ein LKW verliert einen Stein von der Ladefläche und schon ist es passiert. Entweder die Scheibe hat gleich einen großen Riss, oder aber es ist „nur“ ein Steinschlag, der noch keinen Riss ausgebreitet hat. In beiden Fällen hilft die Teilkaskoversicherung. Zum einen sind Reparaturkosten an den Autoscheiben versichert, die für Sie als Versicherungsnehmer übrigens bei der DEVK Versicherung unabhängig einer vereinbarten Selbstbeteiligung, kostenlos sind. Zum anderen ist auch der Riss und der somit notwendige Austausch der Scheibe mitversichert. In beiden Fällen können Sie gerne über unser Büro einen Termin bei Glaspartnern wie Carglass und United Repair vereinbaren. Wir helfen unseren Kunden im Kreis Heinsberg gerne bei der Vermittlung und dem Abschluss der Teilkaskoversicherung weiter.

Auch hierbei gibt es einen „Favorit“ der leider Spitzenreiter bei Schadenfällen im Teilkaskobereich ist. Der Zusammenstoß mit Tieren gehört im Straßenverkehr leider zu den ständigen Gefahren. Viele Versicherer bieten eine Absicherung nur beim Unfall mit Wildtieren wie einem Wildschwein, Reh und Hirsch an. Gerade die günstigen Onlineversicherer haben hier Nachholbedarf. Anders ist es bei uns bei den DEVK Versicherungen: Wir bieten Ihnen einen Versicherungsschutz, bei dem es egal ist, mit welcher Art Tier der Unfall passiert ist. Somit sind bei den DEVK Versicherungen Tiere aller Art mitversichert. Auch hier gilt wie immer. Setzen Sie auf unsere Beratung und lassen Sie sich somit auch im Schadensfall von uns weiterhelfen.

Über uns haben Sie in unseren DEVK Geschäftsstelle in Übach-Palenberg und Heinsberg die Möglichkeit all diese Gefahren des täglichen Autofahrerlebens abzusichern. Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne gleich hier über diese Kontaktmöglichkeiten an.
Kostenfreie Beratung

Vollkaskoversicherung

Über die Teilkaskoversicherung hinaus haben Sie die Möglichkeit auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Übrigens schließen Sie mit einer Vollkasko auch immer gleich die Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ab. Die Leistungen der Vollkaskoversicherung beinhaltet somit immer bereits die Leistungen der Teilkasko.
Zusätzlich abgesichert sind:
Schäden durch selbstverschuldete Unfälle
Selbst verursachte Schäden
Vandalismus (Mut- und böswillige Handlungen Dritter) - Gerade hierbei empfehlen wir dir auch den Abschluss einer DEVK Rechtsschutzversicherung.
Auch bei einem fremdverschuldeten Unfall, bei dem der Unfallgegner nicht ermittelt bzw. nicht haftbar gemacht werden kann, oder Fahrerflucht begeht, übernimmt die Vollkasko den Schaden.

Der häufigste Schadenfall hierbei ist meist der selbstverschuldete Unfall. Eine kurze Unaufmerksamkeit, ein Missverständnis, Stress und Hektik und schon ist es passiert. Bei den selbstverschuldeten Unfällen stammen die meisten aus dem Bereich des Auffahrunfalls und vom Parkvorgang. Gerade das Parken ist häufig unübersichtlich. Parklücken sind eng, viele Personen und Autos um einen herum bewegen sich gleichzeitig und so passiert gerade dieser Unfall auch häufig auf Supermarktplätzen. Beim Auffahrunfall ist es häufig das zu späte Abbremsen an Kreuzungen und Ampeln und schon sind Stoßstangen und leider nicht selten Personen geschädigt.
Bei all diesen Unfällen ist es wichtig, dass Sie einen Profi an Ihrer Seite haben und wir Ihnen bei uns in der DEVK Geschäftsstelle in Übach-Palenberg oder Heinsberg zur Verfügung stehen. Wir beraten unsere Kunden aus dem Kreis Heinsberg zum Bereich KFZ-Versicherung sehr ausführlich und so finden wir gemeinsam für Sie immer den besten und günstigsten Tarif.

Was zahlt die Kfz-Versicherung im Schadensfall?

Der Betrag, der im Schadensfall gezahlt wird, hängt von der Art und der Höhe des Schadens, sowie vom Vertrag ab.
Wird das Auto beschädigt und ist kein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden, werden die für die Reparatur erforderlichen Kosten erstattet. Als Nachweis reicht dabei in der Regel die Rechnung der Werkstatt. 
Wichtig ist, dass der Schaden gemeldet wird, bevor das Auto in die Werkstatt geht. Denn einer Versicherung, egal ob es die DEVK Versicherungen oder eine andere Versicherungsgesellschaft ist, muss immer die Chance der Begutachtung gegeben werden.
In den meisten Fällen kommen wir als DEVK Versicherungen ohne separaten Gutachter aus. So können wir Ihnen mit einem flächendeckenden Werkstättennetz jederzeit eine Werkstatt direkt bei Ihnen vor Ort empfehlen. Natürlich haben Sie aber auch die Möglichkeit, eine von Ihnen bevorzugte Werkstatt zu wählen, sollte diese kein Partnerbetrieb der DEVK Versicherungen sein.
Die Obergrenze bei der Erstattung ist der Wiederbeschaffungswert – also der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen, gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadens bezahlen müssten.
Ist Ihr Fahrzeug also beispielsweise 10.000 Euro wert und Sie verursachen einen Unfall, dann dürfen die Reparaturkosten diesen Betrag nicht überschreiten, um das Auto reparieren zu lassen.

Sind die Reparaturkosten in diesem Beispiel höher als die genannten 10.000 Euro, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden und eine Reparatur wäre wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Ihnen wird dann der sogenannte Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert erstattet. Genaueres können wir Ihnen auch hierbei wieder gerne bei uns in Übach-Palenberg oder Heinsberg erklären. Rufen Sie uns bei Fragen gerne an.
Kostenfreie Beratung

Die Kfz-Versicherung bei Diebstahl

Auch bei einem Diebstahl wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt. Eine bessere Lösung kann hierbei die Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung sein. Damit erhalten Sie beim Totalverlust Ihres Neuwagens den Neupreis und bei einem Gebrauchtwagen den Kaufpreis. Diese Leistung ist zeitlich befristet ab dem Kaufdatum und kann mit über den Tarif Premium der DEVK Versicherung abgesichert werden.

Besondere Fälle - Was kann ich zusätzlich versichern?

GAP-Deckung – Die GAP Deckung (Gap = englisch für „Lücke“) ist ein zusätzlicher Schutz bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen. Kommt es zu einem Diebstahl oder Totalschaden, wird Ihr Leasing- bzw. Kreditvertrag frühzeitig aufgelöst. Was bleibt, ist ein offener Restbetrag, den der Leasinggeber von Ihnen fordert. Oft ist dieser Betrag höher als der von der Versicherung zu erstattende Wiederbeschaffungswert. Die GAP-Deckung schützt Sie vor einem finanziellen Schaden und ersetzt den Differenzbetrag aus dieser GAP-Lücke.

Ein theoretisches Beispiel:

Sie finanzieren oder leasen ein Auto mit einem Wert von 10.000 Euro. Nach einem Jahr verursachen Sie einen Unfall mit Totalschaden oder das Auto wird gestohlen. Der Leasinggeber hat für diesen Pkw noch einen Wert von 9.000 Euro in den Büchern stehen. Von Ihrer Versicherung erhalten Sie jedoch „nur“ den Wiederbeschaffungswert, der durch schwankende Marktpreise nur noch bei 7.000 Euro liegt. Die GAP-Deckung hilft Ihnen in diesem Fall und erstattet auch die Differenz zwischen dem Marktwert von 7.000 Euro und den Forderungen des Leasinggebers von 9.000 Euro. Sie bleiben mit einer GAP-Deckung also nicht auf der Differenz von 2.000 Euro sitzen. Bei weiteren oder detaillierten Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich sowie per Telefon und E-Mail zur Verfügung.

Was ist nicht in der Kfz-Versicherung mitversichert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind wie immer Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden.
Außerdem sind auch Schäden ausgeschlossen, die bei einem (illegalen) Rennen entstanden sind.

Eine Kaskoversicherung ist keine „Pflichtversicherung“. Sie kann, anders als der Haftpflichtschutz, vom Versicherungsnehmer als weiterer Schutz für das Fahrzeug gewählt werden und ergänzt die Haftpflichtversicherung.
Der Versicherer ist übrigens nicht verpflichtet den Antrag auf Kaskoversicherung anzunehmen.

Dafür gibt es mehrere Gründe:
mehrere Schadensfälle oder ein großer Schaden
Verzug oder Nichtzahlung der Prämie
arglistiger Täuschung oder Drohung
sachliche Beschränkungen z.B. der Ausschluss von Oldtimer oder Rennfahrzeugen
örtliche Einschränkungen
der Ausschluss bestimmter Personen- oder Berufsgruppen z.B. Fahrlehrer

Normalerweise können wir Ihnen aber nahezu immer einen Kaskoschutz bei den DEVK Versicherungen anbieten.

Kostenfreie Beratung

Der Kfz-Beitrag

Beitragsberechnung – Wie viel kostet die Kfz-Versicherung?

Der Beitrag für die Kfz-Versicherung setzt sich aus dem Beitrag der Haftpflichtversicherung und, sofern gewünscht, aus dem Beitrag für die Kaskoversicherung zusammen.
Die Beitragsberechnung wird von vielen Faktoren beeinflusst und kann sogar je nach Versicherer abweichen. Überwiegend werden diese Faktoren berücksichtigt:

Jedes Fahrzeug hat eine Typklasse, die durch das Fahrzeugmodell und das Baujahr bestimmt wird und für alle Versicherer identisch eingestuft ist:
Die jährliche Kilometerleistung
Der Fahrerkreis und das Alter der Fahrer
Der Wohnort und somit die Regionalklasse für den Zulassungsbezirk - Also z. B. Heinsberg 
Private oder gewerbliche Nutzung
Individuelle Rabattierungen durch weitere Versicherungssparten (Anbündelungsrabatt)
Einschluss der Teilkasko und Vollkasko und die zugehörige Selbstbeteiligung
Jochen Verbeet - DEVK - KFZ Beitrag
Die Regional- und Typklassen werden jährlich neu festgelegt und dem veränderten Schadenaufkommen angepasst. Demnach kann der Beitrag durch diese beiden Faktoren jährlich steigen oder sinken.

Können wir Ihnen weiterhelfen und für Sie Ihren günstigen Versicherungsbeitrag ausrechnen? Dann melden Sie sich doch gerne gleich hier bei uns über diese Kontaktmöglichkeiten.
Jetzt Termin buchen

Häufige Fragen zum Thema Kfz-Versicherung

Was ist eine Typklasse?

Die Typklasse ist eines von vielen Merkmalen anhand dessen sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung errechnet. Sie ist ein statistischer Wert, der einmal im Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt und zum 01. Oktober jeweils für das Folgejahr veröffentlicht wird. Grundlage dafür ist die Unfall- und Schadenbilanz aller Automodelle in Deutschland.
Werden für ein Fahrzeugmodell viele Schäden gemeldet und sind diese Schäden vielleicht noch zusätzlich meist teurer als der Schadendurchschnitt aller Schäden, resultiert dies in einer hohen (teureren) Typklasse. Eine niedrige Typenklasse steht dementsprechend für eine gute Schadenbilanz eines Fahrzeugmodells.
Dabei kommt es auch auf die Art des Schadens an. Denn die Typklasse in der Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko werden unabhängig voneinander bewertet. Verursacht also ein Fahrzeugmodell häufig Schäden an anderen Autos, ist aber eher selten bzw. nur gering bei diesem Unfall selbst beschädigt worden, so wird dies in einer hohen Typklasse für die Haftpflichtversicherung resultieren und in einer niedrigen für den Vollkaskobereich. Wie Ihr Auto eingestuft ist, können Sie gerne bei uns in Übach-Palenberg bei den DEVK Versicherungen erfahren. Rufen Sie uns hierzu einfach gerne an.
Welches Auto welcher Typklasse zugeordnet ist, wird im Typklassenverzeichnis festgehalten. Herauszufinden ist dies über die Schlüsselnummer des Autos (HSN & TSN / Herstellerschlüsselnummer & Typschlüsselnummer) bzw. das Fahrzeugmodell, Baujahr und die Leistung in kW/PS und dem Hubraum. Aber auch auf Ihrer DEVK Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung ist die Einstufung mit angegeben.

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ergibt sich aus Ihren unfallfreien Jahren. Hinter jeder SF-Klasse steckt ein Prozentsatz (Beitragssatz in %). Deswegen wird die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse auch umgangssprachlich oft „Prozente“ genannt. Je länger Sie ohne Schaden fahren, desto günstiger wird Ihr Vertrag. Sie „erfahren“ sich also einen Schadenfreiheitsrabatt, der mit den Jahren günstiger wird. Denn je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Prozentsatz.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen der Versicherer keinen Rabatt gewährt und eventuell sogar einen Risiko-Aufschlag berechnet.
Zum Beispiel bei Fahranfängern, Erstversicherungen, Schäden.
Dann beginnt man erstmal mit 100% oder mehr. Hier den richtigen und günstigsten Versicherungsschutz zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Gerade hierbei können wir Ihnen in unseren DEVK-Geschäftsstelle behilflich sein. Wir haben sehr günstige Angebote für Fahranfänger und unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Kfz-Versicherung.
Eine Schadenfreiheitsklasse gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko hat keine eigene Schadenfreiheitsklasse. Der jeweilige Beitragssatz einer SF-Klasse wird von jedem Versicherer individuell festgelegt. Kommt es zu einem Versichererwechsel, kann es also sein, dass dieselbe SF-Klasse einen anderen Beitragssatz hat. Grundsätzlich bietet die DEVK Versicherung sehr günstige und niedrige Beitragssätze und Prozentsätze. Für ein Angebot können Sie sich gerne an uns in Übach-Palenberg oder Heinsberg wenden.
Wenn mehrere Fahrzeuge über Sie versichert sind, erhält jedes Fahrzeug eine eigene SF-Klasse. Die erfahrenen schadenfreien Jahre gelten nicht allgemein für alle Fahrzeuge. Allerdings gewähren Versicherungen oft einen Rabatt – eine sogenannte „Sondereinstufung“ – für Zweit- oder Drittwagen. Solche Einstufungen gibt es auch in anderen Situationen, zum Beispiel für Fahranfänger. Gemeinsam mit Ihnen finden wir für Sie das passende Angebot.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass bei einem Versichererwechsel nur die tatsächliche SF-Klasse übernommen wird. Eine Sondereinstufung muss der neue Versicherer nicht übernehmen bzw. der alte Versicherer nicht abgeben.
Bei einem Schadensfall wird die Schadenfreiheitsklasse in eine ungünstigere Klasse zurückgestuft. Wie weit Sie in einem Schadensfall zurückgestuft werden, kann einer Rückstufungstabelle entnommen werden. Diese Tabellen können ebenfalls bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein und sich auch in den verschiedenen Tarifen unterscheiden.
Sicher ist, dass sich bei einer Rückstufung der Beitrag im Folgejahr erhöht. Abhilfe schaffen kann hierbei der Rabattschutz.

Wovor schützt mich der Rabattschutz?

Der Rabattschutz ist einZusatzschutz und kann in Ihren Vertrag aufgenommen werden. Er schützt Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall vor einer Rückstufung in Ihrer Schadenfreiheitsklasse und damit vor steigenden Kosten. Anders gesagt: Sie haben pro Kalenderjahr einen Schaden „frei“. Bei jedem weiteren Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden im selben Kalenderjahr greift der Rabattschutz nicht mehr. Dieser Zusatzschutz wird in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko angeboten. In der Teilkasko ist er überflüssig, da es dort keine SF-Klassen gibt und somit auch keine Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie im Schadenfall.
Durch die Ergänzung dieses Schutzes erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag. Die Kosten einer neuen, höheren SF-Klasse wären allerdings in den meisten Fällen deutlich höher. Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne ins unseren DEVK-Geschäftsstellen in Übach-Palenberg und Heinsberg
Wenn Sie von dem Rabattschutz Gebrauch machen, erfolgt eine Sondereinstufung. Bei einem Versicherungswechsel verfällt dieser Zusatzschutz, und der Vertrag kann möglicherweise zurückgestuft werden, was zu höheren Kosten führt.
Nicht zu verwechseln ist der Rabattschutz mit dem Rabattretter.
Der Rabattretter ist nur noch in älteren Verträgen zu finden. Anders als beim Rabattschutz muss er nicht zusätzlich gezahlt werden. Genau wie beim Rabattschutz haben Sie einen „Freischaden“ pro Kalenderjahr. Zwar werden Sie bei einem Unfall zurückgestuft, aber Ihr Prozentsatz bleibt gleich. Meist kann der Rabattretter erst ab einer SF-Klasse 25 oder höher genutzt werden.
Kommt es zu einem Schaden, der über die Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko läuft, sind Sie mit einem Rabattretter oder -schutz vor hohen Kosten durch eine Rückstufung geschützt. Im Kaskobereich kann es jedoch trotzdem vorkommen, dass Sie einen Teil selbst tragen müssen – und zwar immer dann, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, was üblich ist.

Was ist eine Regionalklasse?

Auch die Klasse der Region ist ein Merkmal, mit dem die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung beeinflusst wird.
So wie die Typklasse, wird auch die Regionalklasse einmal im Jahr vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt und im Herbst für das jeweilige Folgejahr veröffentlicht. Grundlage ist dabei die Schadenstatistik an Ihrem Wohnort bzw. Ihrem zugehörigen Zulassungsbezirk. Also bei uns Heinsberg und Aachen. Hierbei wird das Schadenaufkommen von Aachen und Heinsberg jeweils mit allen anderen Bezirken in Deutschland verglichen.

Betrachtet werden folgende Faktoren in den jeweils letzten fünf Jahren im Zulassungsbezirk (Aachen & Heinsberg):

Für die Haftpflicht:

- Schadenhäufigkeit in der Region im Vergleich zu anderen Zulassungen
- Durchschnittliche Schadenhöhe im Vergleich zu anderen Zulassungen

Für die Kaskoversicherung:

- Wildunfälle
- Autodiebstähle
- Hochwasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden

Auch hierbei jeweils im Vergleich zu anderen Zulassungsbezirken gegenüber Aachen und Heinsberg.

Durch die verschiedenen Faktoren kann sich auch die Einstufung in den drei Versicherungsarten: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko unterscheiden. Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Regionalklasse ist, desto günstiger ist auch der Beitrag. Häufig haben dichter besiedelte Regionen höhere Klassen, da hier statistisch auch mehr Unfälle passieren. Aus diesem Grund ist der Zulassungsbezirk Aachen auch teurer als der Zulassungsbezirk Heinsberg.

Die Regional- und Typenklassen haben somit nicht direkt etwas mit dem eigenen Fahrverhalten zu tun. Vielmehr geht es hierbei um das generelle Schadenaufkommen in der Region und das Schadenaufkommen des eigenen Autos.

Was bedeutet eine Selbstbeteiligung in der KFZ-Versicherung für mich?

Die Selbstbeteiligung regelt die Höhe des Eigenanteils bei einem Teilkasko- oder Vollkaskoschaden. Im Falle eines Schadens zahlt die Versicherung die entstandenen Kosten abzüglich der Selbstbeteiligung. Je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, je günstiger wird der Versicherungsbeitrag. Auf der anderen Seite steigt dafür Ihr Eigenanteil beim Schaden. Hier die richtige Wahl und den Spagat zwischen ausgewogener Selbstbeteiligung im Schadensfall und einem trotzdem günstigen Beitrag zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns doch gerne an.

Fazit

Sie sehen, auch die Kfz-Versicherung ist nicht immer ganz einfach. Die Kfz-Versicherung ist wohl die am häufigsten online abgeschlossene Versicherung. Doch auch hier gibt es viel zu beachten – und wir freuen uns sehr, wenn wir Ihnen bei diesem Thema helfen können. Als DEVK-Geschäftsstelle stehen wir Ihnen sehr gerne in unseren Räumlichkeiten in Übach-Palenberg zur Verfügung. Die meisten unserer Kunden kommen aus dem Kreis Heinsberg. Hierbei vereinbaren wir gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen. Sie allein haben die Wahl, ob wir uns für ein Gespräch bei Ihnen Zuhause treffen, ob Sie lieber zu uns in die Geschäftsstelle nach Übach-Palenberg oder Heinsberg kommen oder ob wir uns ganz bequem digital zu einem Online-Termin verabreden.

Sie haben noch Fragen?

Versicherungen können kompliziert sein - das wissen wir. Wir helfen Ihnen dabei, im Versicherungsdschungel durchzublicken und beantworten all Ihre offenen Fragen.
Kurzes Kontaktformular
In diesem Artikel