Wie lang ist die Kündigungsfrist bei der DEVK für die Hausratversicherung?

27. April 2022
Jochen Verbeet
Jochen Verbeet - Wie lang ist die Kündigungsfrist bei der DEVK für die Hausratversicherung?

Die Kündigungsfrist für Ihre DEVK-Hausratversicherung beträgt drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. Läuft Ihr Vertrag wie üblich bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. September eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Datum auf Ihrem Schreiben. Daneben gibt es mehrere Situationen, in denen Sie außerhalb dieser Frist kündigen können. Dieser Beitrag erklärt beide Wege und sagt Ihnen, wohin die Kündigung geht.

Kurz vorweg: Wir sind eine DEVK-Agentur mit Büro in Heinsberg und betreuen Kunden in ganz Deutschland digital. Betreuung und Beratung übernehmen wir gern, wenn Sie bei uns abschließen möchten. Haben Sie bei der DEVK keinen persönlichen Betreuer, sind Sie bei uns ebenfalls richtig. Geht es um eine allgemeine Frage oder einen Schaden zu einem Vertrag, der von einer anderen Agentur betreut wird, kommen Sie über die DEVK-Servicenummer 0800 4757757 schneller ans Ziel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ordentliche Kündigung: drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, meist also bis 30. September.
  • Neuer Vertrag: Ein neu abgeschlossener Vertrag läuft zunächst bis zum 31. Dezember und das gesamte folgende Kalenderjahr.
  • Sonderkündigung: nach einem Schaden, nach einer Beitragserhöhung, nach einer Höherstufung beim Elementarschutz und bei einem Umzug ins Ausland.
  • Ein Umzug innerhalb Deutschlands ist kein Kündigungsgrund.
  • Es genügt Textform, also auch eine E-Mail.

Die ordentliche Kündigung

Für die ordentliche Kündigung brauchen Sie keinen Grund. Der Vertrag endet zum Ablauf des Versicherungsjahres, sofern die Kündigung spätestens drei Monate vorher eingegangen ist. Verstreicht die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Das Ende Ihres Versicherungsjahres steht im Versicherungsschein. Bei den meisten Verträgen ist es der 31. Dezember. Achtung bei frisch abgeschlossenen Verträgen: Nach der Verbraucherinformation der DEVK läuft ein neuer Vertrag zunächst bis zum 31. Dezember des Abschlussjahres und danach für das gesamte nächste Kalenderjahr. Wer im März abschließt, kann also frühestens zum Ende des Folgejahres ordentlich kündigen.

Rechtlich geregelt ist das in § 11 VVG. Die Frist darf nicht kürzer als ein Monat und nicht länger als drei Monate sein und muss für beide Seiten gleich gelten.

Wann kann ich außerordentlich kündigen?

In diesen Fällen sind Sie nicht an die Dreimonatsfrist gebunden. Die Fristen stammen aus den Bedingungen der DEVK (VHB 2024) und dem Versicherungsvertragsgesetz.

AnlassIhre FristWirksam ab
Nach einem Schadenfall1 Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigungsofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode
Beitragserhöhung durch Beitragsanpassung1 Monat nach Zugang der MitteilungZeitpunkt, zu dem die Erhöhung greifen würde
Beitragserhöhung durch Umzug1 Monat nach Zugang der Mitteilung1 Monat nach Zugang der Kündigung
Höherstufung der ZÜRS-Zone beim Elementarschutz1 Monat nach Zugang der Mitteilungganzer Vertrag oder nur Elementarschutz
Dauerhafter Umzug ins Ausland1 Monatzum Monatsende
Neu abgeschlossener Vertrag14 Tage Widerruf nach Erhalt der UnterlagenVertrag gilt als nicht geschlossen

Nach einem Schadenfall

Nach einem Versicherungsfall können beide Seiten kündigen, Sie und die DEVK. Ihre Frist beträgt einen Monat ab Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Sie können wählen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirkt, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt die DEVK, wird das einen Monat nach Zugang wirksam.

Nach einer Beitragserhöhung

Passt die DEVK den Beitrag an, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung in Kraft treten würde. Kein Kündigungsrecht entsteht, wenn allein die Versicherungsteuer steigt. Auch die jährliche Anpassung der Versicherungssumme an die Preisentwicklung begründet keine Kündigung. Dieser Anpassung können Sie aber innerhalb eines Monats in Textform widersprechen.

Bei einer Höherstufung beim Elementarschutz

Haben Sie den Elementarbaustein und wird Ihre Adresse in eine höhere Gefährdungsklasse des ZÜRS eingestuft, können Sie innerhalb eines Monats entweder den ganzen Vertrag oder nur den Elementarschutz kündigen. Mehr zum Zonensystem steht im Beitrag Elementarschäden in der DEVK-Hausratversicherung.

Beim Umzug

Ein Umzug innerhalb Deutschlands begründet kein Kündigungsrecht. Versichert ist Ihr Hausrat, nicht die Wohnung, der Vertrag zieht mit um. Steigt durch den Umzug aber der Beitrag oder die Selbstbeteiligung, können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, endet der Schutz für die neue Wohnung ohnehin. Dann können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Einzelheiten unter Hausratversicherung beim Umzug.

Wenn zwei Haushalte zusammenziehen

Ziehen zwei Versicherte zusammen, bestehen zwei Verträge für einen Hausstand. Für diese Mehrfachversicherung sehen die Bedingungen vor, dass Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen können. Kündigen Sie nicht auf Verdacht, sondern prüfen Sie zuerst Abschlussdaten und Leistungen beider Verträge.

Bei einer Gefahrerhöhung

Verändert sich das versicherte Risiko erheblich, etwa durch eine gewerbliche Nutzung der Wohnung, darf der Versicherer den Beitrag anpassen oder das Risiko ausschließen. Erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als zehn Prozent oder wird das Risiko ausgeschlossen, können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Das regelt § 25 VVG.

Beitrag gestiegen und deshalb kündigen? Oft ist ein Tarifwechsel innerhalb der DEVK die bessere Lösung, vor allem bei Verträgen aus 2017 oder früher. Wie viel der Tarif 2024 mehr leistet, steht in unserem Vergleich alter und neuer DEVK-Tarife. Sind Sie Kunde bei uns oder haben Sie keinen persönlichen Betreuer, rechnen wir das für Sie nach. Vertrag prüfen lassen

Welche Form braucht die Kündigung?

Für die Kündigung genügt Textform. Eine E-Mail von Ihrer eigenen Adresse reicht aus, eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Natürlich geht auch ein Brief. Egal welchen Weg Sie wählen: Lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Bei einer Kündigung zum 30. September ist der Nachweis des Zugangs der einzige Punkt, der im Streitfall zählt.

In die Kündigung gehören:

  • vollständiger Name und Anschrift
  • Versicherungsscheinnummer
  • Datum, zu dem gekündigt werden soll
  • bei außerordentlicher Kündigung: der Grund
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Wohin Ihre Kündigung geht

Zuständig ist die Agentur, die Ihren Vertrag betreut, oder die DEVK-Hauptverwaltung. Wer Ihr Betreuer ist, steht mit Namen und Agentur auf Versicherungsschein und Beitragsrechnung. Allgemeine Fragen beantwortet die DEVK-Servicenummer 0800 4757757.

Zwei Situationen sind eher ein Fall für ein Gespräch als für eine Kündigung. Wenn Sie umziehen, ändern sich Versicherungssumme und oft auch der sinnvolle Umfang des Schutzes. Und wenn zwei Haushalte zusammenziehen, entscheidet die Wahl des bleibenden Vertrags darüber, mit welchen Bedingungen Sie die nächsten Jahre leben. Steht auf Ihrem Versicherungsschein nur die Hauptverwaltung und kein Betreuer, sprechen Sie uns an. Wir betreuen DEVK-Kunden bundesweit per Telefon und Video.

Häufige Fragen zur Kündigung

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei der DEVK-Hausratversicherung?

Drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. Endet Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. September eingegangen sein.

Kann ich die DEVK-Hausratversicherung jederzeit kündigen?

Nein. Ohne einen besonderen Anlass wie einen Schaden oder eine Beitragserhöhung ist die Kündigung nur zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.

Reicht eine E-Mail zur Kündigung?

Ja. Textform genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Muss ich kündigen, wenn ich umziehe?

Nein. Der Vertrag geht auf die neue Wohnung über. Melden Sie den Umzug spätestens bei Umzugsbeginn.

Kann ich nach einem Schaden kündigen?

Ja. Innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung. Dieses Recht hat auch die DEVK.

Wann kann ich einen neuen Hausratvertrag frühestens kündigen?

Ein neuer Vertrag läuft zunächst bis zum 31. Dezember und danach das gesamte nächste Kalenderjahr. Ordentlich kündigen können Sie also frühestens zum Ende des Folgejahres, mit drei Monaten Frist.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die nächste Möglichkeit ist dann der Ablauf des folgenden Versicherungsjahres.

Ihr Ansprechpartner

Mein Name ist Jochen Verbeet. Ich bin seit 2009 für die DEVK tätig und führe mit meinem Team eine Agentur in Heinsberg. Wir betreuen Privat- und Gewerbekunden vor Ort und bundesweit digital, von der Hausratversicherung über die Gebäudeversicherung bis zur Haftpflicht. Einen Überblick über alle Tarife der DEVK-Hausratversicherung finden Sie in unserem Tarifvergleich Basis, Komfort und Premium.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die Versicherungsbedingungen der DEVK-Hausratversicherung (VHB 2024, Stand 01.06.2024) und das Versicherungsvertragsgesetz. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

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