
Bei einem Umzug zieht Ihre DEVK-Hausratversicherung mit. Sie müssen weder kündigen noch neu abschließen. Für eine Übergangszeit ist Ihr Hausrat in der alten und in der neuen Wohnung versichert. Damit das so bleibt, müssen Sie den Umzug aber rechtzeitig melden und die Versicherungssumme prüfen lassen. Dieser Beitrag zeigt, was wann zu tun ist, was beim Zusammenziehen gilt und warum der Umzug ins Ausland ein Sonderfall ist.
Kurz vorweg: Wir sind eine DEVK-Agentur mit Büro in Heinsberg und betreuen Kunden in ganz Deutschland digital. Betreuung und Beratung übernehmen wir gern, wenn Sie bei uns abschließen möchten. Haben Sie bei der DEVK keinen persönlichen Betreuer, sind Sie bei uns ebenfalls richtig. Geht es um eine allgemeine Frage oder einen Schaden zu einem Vertrag, der von einer anderen Agentur betreut wird, kommen Sie über die DEVK-Servicenummer 0800 4757757 schneller ans Ziel.
Versichert ist Ihr Hausrat, nicht eine bestimmte Adresse. Deshalb wandert der Vertrag mit Ihnen in die neue Wohnung. Das regeln die Bedingungen der DEVK ausdrücklich: Mit dem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Einen neuen Antrag brauchen Sie dafür nicht.
Was sich ändert, sind die Grundlagen für den Beitrag. Ab Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen, die für den Ort der neuen Wohnung gültig sind. Eine größere Wohnung, ein anderes Einbruchrisiko in der neuen Gegend oder eine andere Lage für Elementarschäden wirken sich auf den Beitrag aus, nach oben wie nach unten.
Kaum ein Umzug passiert an einem einzigen Tag. Deshalb versichert die DEVK beide Wohnungen für eine Übergangszeit von zwei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Umzugsbeginn. Das ist der Tag, an dem Sie zum ersten Mal versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen. Der erste Karton mit Geschirr zählt also, die Besichtigung mit dem Zollstock nicht.
Spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn erlischt der Schutz in der alten Wohnung. Was dann noch dort steht, ist nicht mehr versichert. Planen Sie eine längere Übergabe, etwa weil die alte Wohnung erst renoviert wird, sprechen Sie uns vorher an.
| Zeitpunkt | Was gilt | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Vor dem Umzug | Schutz nur in der alten Wohnung | neue Adresse, Wohnfläche und Umzugsdatum melden |
| Umzugsbeginn | beide Wohnungen versichert, neue Tarifbestimmungen gelten | spätestens jetzt melden |
| Bis 2 Monate danach | beide Wohnungen versichert | Versicherungssumme prüfen, Sicherungen in der neuen Wohnung angeben |
| Nach 2 Monaten | nur noch die neue Wohnung versichert | alte Wohnung leer übergeben |
Die Bedingungen sind hier eindeutig: Sie müssen den Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn anzeigen. Folgende Angaben werden gebraucht:
Die meisten Angaben finden Sie im Miet- oder Kaufvertrag. Sie können den Umzug auch schon Wochen vorher melden und das Datum nennen, ab dem die Änderung gelten soll.
Steht ein Umzug an und sind Sie Kunde bei uns oder haben keinen persönlichen Betreuer? Schicken Sie uns neue Adresse, Wohnfläche und Umzugsdatum per E-Mail an info@jochen-versichert.de. Wir passen den Vertrag an, prüfen die Versicherungssumme und melden uns, wenn sich am Beitrag etwas ändert. Wird Ihr Vertrag von einer anderen Agentur betreut, melden Sie den Umzug dort oder bei der DEVK-Servicenummer 0800 4757757.
Mit dem Umzug ändert sich oft mehr als die Adresse. Die Wohnung ist größer, neue Möbel kommen dazu, die alte Couch bleibt beim Sperrmüll. Stimmt die Versicherungssumme danach nicht mehr, droht im Schadenfall eine Unterversicherung. Dann zahlt der Versicherer nur anteilig.
Ein Detail aus den Bedingungen macht das beim Umzug besonders wichtig: Viele Verträge haben einen Unterversicherungsverzicht, der an die Wohnfläche gekoppelt ist. Ziehen Sie in eine größere Wohnung, gilt dieser Verzicht nur noch für längstens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Wird die Versicherungssumme bis dahin nicht an die neue Fläche angepasst, entfällt der Schutz vor dem Abzug. Bei Schäden bis 2.000 Euro verzichtet die DEVK im Tarif 2024 ohnehin auf den Abzug, bei allem darüber kommt es auf die richtige Summe an.
Wie Sie die passende Versicherungssumme ermitteln, steht im Beitrag Was kostet eine Hausratversicherung bei der DEVK?.
Nicht wegen des Umzugs selbst. Der Umzug ist kein Sonderkündigungsgrund, der Vertrag läuft einfach weiter. Es gibt aber eine Ausnahme: Erhöht sich durch den Umzug der Beitrag oder die Selbstbeteiligung, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform kündigen. Die Kündigung wird dann einen Monat nach Zugang wirksam. Alle anderen Fristen stehen im Beitrag Kündigungsfrist der DEVK-Hausratversicherung.
Für die Hausratversicherung gilt beim Hauskauf dasselbe wie bei jedem anderen Umzug: melden, Fläche angeben, Summe prüfen. Ein Haus hat aber meist mehr Fläche, einen Keller, einen Dachboden, einen Garten. Damit wird die Frage interessant, ob der bisherige Tarif noch passt. Garteninventar ist im Basis-Schutz nur bis 500 Euro versichert, im Premium-Schutz bis 10.000 Euro. Schäden durch Marder oder Waschbären gibt es nur im Premium-Schutz.
Neu dazu kommt die Gebäudeversicherung. Sie zahlt für Wände, Dach, Fenster und fest eingebaute Teile, die Hausratversicherung für alles, was beweglich ist. Wer beides bei der DEVK hat, muss bei einem Leitungswasserschaden nicht zwischen zwei Versicherern vermitteln.
Ziehen Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen und hat jeder eine eigene Hausratversicherung, besteht für denselben Hausrat plötzlich doppelter Schutz. Das ist eine Mehrfachversicherung. Sie zahlen zweimal, bekommen im Schaden aber nicht doppelt. Die Bedingungen der DEVK sehen für diesen Fall vor, dass Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen können.
Welcher Vertrag bleibt, sollte nicht nach dem Zufall entschieden werden. Oft ist der ältere Vertrag der mit den schlechteren Bedingungen. Dann kann es sinnvoller sein, einen Vertrag auf den aktuellen Tarif umzustellen und die Summe für den gemeinsamen Haushalt neu festzulegen.
Zieht bei einer Trennung einer der Partner aus, sind nach den Bedingungen beide Wohnungen weiter versichert, längstens bis drei Monate nach der nächsten Beitragsfälligkeit. Das gilt für Ehepaare ebenso wie für eheähnliche Gemeinschaften und Lebenspartnerschaften, wenn beide am Versicherungsort gemeldet waren. In dieser Zeit sollte der Ausziehende eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Liegt die neue Wohnung nicht in Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf sie über. Die alte Wohnung bleibt für längstens zwei Monate nach Umzugsbeginn versichert, damit der Auszug abgesichert ist. Ziehen Sie dauerhaft weg, können Sie und die DEVK den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Neue Wohnung, neue Fragen? Ob die Versicherungssumme passt, ob sich der Tarif nach dem Umzug noch rechnet und wie zwei Verträge zu einem werden: Das klären wir in einem kurzen Gespräch per Telefon oder Video. Beratung anfragen oder anrufen unter 02452 978292.
Zwei Monate ab Umzugsbeginn. Der Umzugsbeginn ist der Tag, an dem Sie zum ersten Mal versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Nein. Der Vertrag geht auf die neue Wohnung über. Sie müssen den Umzug nur spätestens bei Umzugsbeginn melden.
Nur wenn sich durch den Umzug der Beitrag oder die Selbstbeteiligung erhöht. Dann können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Über Ihren Betreuer oder die DEVK-Servicenummer 0800 4757757. Sind Sie Kunde unserer Agentur oder haben Sie keinen persönlichen Betreuer, schicken Sie uns neue Adresse, Wohnfläche und Umzugsdatum per E-Mail.
Ja. Melden Sie die neue Wohnfläche und prüfen Sie die Versicherungssumme. Bei einem Haus mit Garten und Keller lohnt außerdem ein Blick darauf, ob der bisherige Tarif noch passt.
Es besteht eine Mehrfachversicherung. Sie können verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme herabgesetzt wird.
Nein. Der Schutz geht nicht auf eine Wohnung außerhalb Deutschlands über. Die alte Wohnung bleibt höchstens zwei Monate nach Umzugsbeginn versichert.
Mein Name ist Jochen Verbeet. Ich bin seit 2009 für die DEVK tätig und führe mit meinem Team eine Agentur in Heinsberg. Wir betreuen Privat- und Gewerbekunden vor Ort und bundesweit digital, von der Hausratversicherung über die Gebäudeversicherung bis zur Haftpflicht. Einen Überblick über alle Tarife der DEVK-Hausratversicherung finden Sie in unserem Tarifvergleich Basis, Komfort und Premium.
Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die Versicherungsbedingungen der DEVK-Hausratversicherung (VHB 2024, Stand 01.06.2024) und die Produktinformation 08507-400/04/2024. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Versicherungen sind erklärungsbedürftig. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und erklären die Punkte, die für Ihre Situation wirklich zählen. Rufen Sie uns an unter 02452 978292 oder schreiben Sie uns über das Formular. Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr sind wir für Sie da.
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