Von der Doppelkarte über die Deckungskarte zur eVB-Nummer.
Was früher die Doppel- oder später die Deckungskarte war, ist heute die eVB-Nummer:
Der Nachweis über den vorhandenen Versicherungsschutz für die Zulassung eines Fahrzeugs.
Mit der 2008 eingeführten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist die Abwicklung der Zulassung deutlich schneller geworden. Alle in Deutschland tätigen Zulassungsbehörden arbeiten mit dem System der elektronischen Versicherungsbestätigung und können diese online über ein Portal abrufen.
Eine eVB-Nummer brauchst du bei der Anmeldung und der Ummeldung eines Fahrzeugs. Dabei ist es egal, ob es ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen ist. Sie bestätigt dem Straßenverkehrsamt die vorläufige Deckungszusage für deinen Haftpflichtschutz. Denn dieser ist in Deutschland Pflicht für die Zulassung.
Hier ist eine Übersicht mit den Fällen, in denen du eine eVB-Nummer benötigst:
Nein. Die DEVK informiert das Kraftfahrt-Bundesamt selber über den Wechsel und übermittelt elektronisch eine Versicherungsbestätigung.
Die elektronische Versicherungsbestätigung stellt der Versicherer aus, bei dem du auch dein Fahrzeug versichern möchtest. Denn er bestätigt mit der eVB-Nummer bereits, dass er dir den nötigen Versicherungsschutz gewährt.
Lass uns einfach eine Nachricht hier und wir melden uns für eine passende eVB-Nummer bei dir.
Wie lange die eVB-Nummer gültig und damit für eine Zulassung verwendbar ist, entscheidet der Versicherer. Jedoch sind es mindestens 3 Monate. Die eVB-Nummer der DEVK ist sogar 15 Monate gültig.
Nein, eine eVB-Nummer kannst du nur einmal verwenden. Wenn du mehrere Fahrzeuge zulassen möchtest, braucht du zu jedem Fahrzeug eine separate eVB-Nummer.
Sprich uns einfach an, dann stellen wir dir die richtige Bestätigung für deine Zulassung aus.
Nein. Für eine An- oder Ummeldung beim Straßenverkehrsamt benötigst du noch weitere Unterlagen als nur die eVB-Nummer. Was du genau brauchst, findest du auf der Website des zuständigen Straßenverkehrsamtes.
Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung, die du für die Zulassung eines Fahrzeugs brauchst. Du erhältst sie von deinem Versicherer, der damit bestätigt, dass er dir einen Haftpflichtschutz gewährt, der in Deutschland Pflicht ist. Die eVB-Nummer alleine ist noch keine Kfz-Versicherung. Dafür ist ein Antrag notwendig.
Von uns erhältst du die richtige Versicherungsbestätigung und die passende Kfz-Versicherung. Schicke uns eine kurze Nachricht oder melde dich telefonisch bei uns. Wir helfen dir dabei, dein Fahrzeug nach deinem Wunsch zu versichern.
Wir wissen, dass Versicherungen komplex sein können. Deshalb helfen wir dir gerne dabei, den Versicherungsdschungel zu durchblicken und beantworten alle deine offenen Fragen. Vereinbare jetzt einen Termin mit uns und profitiere von unserer persönlichen und umfassenden Beratung.