Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Du musst eine solche Autoversicherung vorweisen, um dein Fahrzeug zulassen zu können. Optional kannst du den Versicherungsschutz um eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ergänzen.
Eine Absicherung für dein Auto oder Motorrad wie die DEVK Kfz-Versicherung kannst du von der Steuer absetzen. Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler. Sondern auch für Privatpersonen.
Die Ausgaben für die Kfz-Versicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Mindestens die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Einige Personen sind abhängig von Berufsgruppe, Einkommen und Fahrzeugnutzung außerdem dazu berechtigt, zusätzlich die Kosten für die Voll- und Teilkasko steuerlich geltend zu machen.
Voraussetzung, um die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend machen zu können, ist ein steuerpflichtiges Einkommen. Außerdem sieht der Gesetzgeber vor, dass die Steuerzahler sowohl Versicherungsnehmer des Vertrages wie auch Halter des Fahrzeugs sein müssen. Wer beispielsweise die Beiträge seines Kindes bezahlt und nicht Halter dessen Pkw ist, kann die Kosten für die Kfz-Versicherung nicht von der Steuer absetzen.
Arbeitnehmer, Rentner und Beamte können die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung in ihrer Steuererklärung angeben. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die das Fahrzeug aus beruflichen Gründen nutzen, können darüber hinaus auch die Aufwendungen für eine Kaskoversicherung steuerlich geltend machen.
Ob es sich lohnt, die Kfz-Versicherung steuerlich zu berücksichtigen, ist von Person zu Person verschieden. Entscheidend dafür ist die Höhe des Einkommens. Aber auch, welche anderen Aufwendungen geltend gemacht werden.
Meist profitieren vor allem Geringverdiener von der Absetzbarkeit ihrer Autoversicherung. Denn die Beiträge werden bei Arbeitnehmern zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen hinzugezählt. Diese lassen sich bis 1.900 Euro im Jahr berücksichtigen. Allerdings fließen auch Kranken- und Pflegeversicherung in diese Sonderausgaben hinein. Daher ist der Betrag bei Gutverdienern häufig schon ausgeschöpft. Ist das Einkommen niedriger und die KV-Beiträge entsprechend geringer, kann die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung eine zusätzliche Ersparnis bringen.
Wo und wie die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angegeben werden muss, hängt von der Art der Nutzung ab. Für die meisten Privatpersonen ist die private oder die privat-berufliche Nutzung des Fahrzeugs relevant.
Arbeitnehmer, Beamte und Rentner tragen die Kfz-Versicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand – Zeile 50 im Rahmen der Sonderausgaben als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" ein. Diese Sonderausgaben werden bis maximal 1.900 Euro berücksichtigt. Für Selbstständige liegt der maximale Betrag bei 2.800 Euro.
Generell lassen sich alle Fahrzeuge, bei denen der Steuerzahler Versicherungsnehmer und Halter ist, eintragen. Allerdings zählen auch die Aufwendungen für Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Daher kann es vorkommen, dass dieser Betrag bereits voll ausgeschöpft ist. Ob dies der Fall ist, lässt sich der Lohnsteuerbescheinigung unter „Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung“ entnehmen.
Wird das Auto rein beruflich genutzt, lässt sich der Beitrag in der Anlage N – Zeile 45 als Werbungskosten geltend machen. Die Werbungskosten sind nicht pauschal gedeckelt. Ob die Versicherungsprämie allerdings berücksichtigt wird, ist von Steuerzahler zu Steuerzahler verschieden. Entscheidend ist, ob und in welcher Höhe bereits andere Vorteile beansprucht wurden. Beispielsweise die Entfernungspauschale.
Selbstständige können, wenn ihr Fahrzeug zu ihrem Betriebsvermögen gehört, die Kfz-Versicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen. Sie tragen also nicht nur die Aufwendungen für die Haftpflichtversicherung in die Steuererklärung ein, sondern auch die Beiträge für Voll- und Teilkasko. Einzutragen sind die Ausgaben in der Anlage EÜR – Zeile 59: Kraftfahrzeugkosten. Fällt das Fahrzeug nicht unter das Betriebsvermögen, können die Kosten anteilig über eine Nutzungseinlage abgesetzt werden.
Häufig wird ein Fahrzeug sowohl privat wie auch beruflich genutzt. In diesem Fall sind die Kosten zu splitten. Die berufliche Nutzung wird über die Werbungskosten abgesetzt, während der private Anteil unter die Sonderausgaben fällt. Um im Falle einer Steuerprüfung alle Fahrten nachweisen zu können, empfiehlt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen. Damit sind Steuerzahler auf der sicheren Seite.
Alternativ zur Berücksichtigung der Kfz-Versicherung kann die Pendlerpauschale gewählt werden. Die Pendlerpauschale dient dazu, Arbeitnehmer mit einem weiten Arbeitsweg über die Senkung der Steuerlast finanziell zu entlasten. Sie kann von jedem Angestellten geltend gemacht werden und ist auf 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg festgelegt. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 Euro bis vorerst 2026. Die Pendlerpauschale wird pro Entfernungskilometer von der Steuer abgesetzt – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Bei folgenden Fahrten lässt sich die Entfernungspauschale ansetzen:
Eine Kfz-Versicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist auch wichtig für dich, da sie dich vor den finanziellen Folgen bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden schützt. Außerdem hast du die Möglichkeit, mit einer Voll- oder Teilkasko auch Eigenschäden an deinem Fahrzeug abzusichern. Damit bist du rundum zuverlässig versichert, während du dein Auto oder Motorrad nutzt.
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