Gesundheitsfragen - eine Hürde zur Risikolebensversicherung?

14. Juni 2023
Jochen Verbeet
DEVK Jochen versichert - Gesundheitsfragen - eine Hürde zur Risikolebensversicherung?

Möchtest du deine Familie finanziell absichern, falls dir etwas zustößt? Dann ist die Risikolebensversicherung eine gute Möglichkeit. Denn sie zahlt deinen Hinterbliebenen im Todesfall eine Kapitalleistung, mit der sie den Lebensunterhalt bestreiten oder laufende Kredite decken können.

Doch der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist immer mit Gesundheitsfragen verbunden. Hierbei werden Informationen zu medizinischen Behandlungen und Vorerkrankungen abgefragt, um so das individuelle Risiko einschätzen und die Hinterbliebenenabsicherung zu günstigen Beiträgen anbieten zu können. Doch keine Sorge; Vorerkrankungen führen nicht automatisch zur Ablehnung. Auch wenn du bereits an einer Krankheit leidest, kannst du häufig eine Risikolebensversicherung bei der DEVK abschließen. Denn entscheidend ist, wie hoch das tatsächliche Leistungsrisiko ausgehend von der Vorerkrankung ist.

Wieso gibt es Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung?

Früher gab es Versicherer auf dem Markt, die eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen angeboten haben. Heute ist die Gesundheitsprüfung allerdings bei jedem Anbieter Standard. Und das mit gutem Grund, denn ohne Prüfung wäre die Hinterbliebenenabsicherung für die Versicherten schlichtweg nicht bezahlbar.

Eine Gesundheitsprüfung, ob in der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Unfallversicherung, verfolgt immer einen Zweck: Der Versicherer möchte das Leistungsrisiko eines Antragstellers einschätzen. Zeichnet sich aufgrund seiner Vorerkrankungen bereits ab, dass der Leistungsfall eintritt, lehnt die Versicherung den Antrag ab. Denn würde er zu viele kranke Personen versichern, wären die Ausgaben immens. Dies müsste er wiederum auf die Beiträge seiner Versicherungsnehmer umlegen. Folglich würden die Prämien erheblich steigen und wären nicht mehr bezahlbar.

Die Gesundheitsprüfung kommt somit nicht nur der Gesellschaft zugute, sondern dem gesamten Versicherungskollektiv. Denn durch die Einschätzung des Risikos können die Beiträge besser kalkuliert und niedrig gehalten werden.

Können die Gesundheitsfragen zur Hürde bei der Risikolebensversicherung werden?

Ja und nein. Vorneweg muss gesagt sein, dass nicht jede Vorerkrankung automatisch zu einer Antragsablehnung führt. Es gibt Krankheiten, die haben keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und werden problemlos mitversichert. Dann gibt es Erkrankungen, für die der Versicherer einen Risikozuschlag vereinbart, den Antrag aber dennoch annimmt. In diesem Fall zahlen die Betroffenen etwas mehr für ihre Absicherung, werden aber ohne Einschränkungen versichert.

Es kann auch vorkommen, dass der Versicherer die Krankheit ausschließt. Leidet beispielsweise ein Antragsteller an Bluthochdruck oder einer Schilddrüsenunterfunktion, kann unter Umständen ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Dann besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Leistungsfall aufgrund der Vorerkrankung eintritt. Bei allen anderen Gründen allerdings schon.

Ob die Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung zur Hürde werden, ist also immer von der jeweiligen Vorerkrankung abhängig. Während manche Krankheiten keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz nehmen, können andere zu Risikozuschlägen oder einem Leistungsausschluss führen. Schwere Krankheiten bewirken allerdings, dass der Versicherer den Antrag ablehnt.

Welche Krankheiten wirken sich auf den Versicherungsschutz aus?

Allein die Tatsache, dass du an einer Vorerkrankung leidest oder medizinische Behandlungen hinter dir hast, ist noch kein Grund, die Risikolebensversicherung zu verwerfen. Es gibt zwar einige Erkrankungen, die generell nicht versicherbar sind, viele aber können mitversichert werden.

Meist ohne Einschränkungen versicherbar

Meist mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar

Meist nicht versicherbar

Allergien

Neurodermitis und Psoriasis

Krebs

Leichtes Asthma

Bluthochdruck

Herzinfarkt

Migräne

Schilddrüsenunterfunktion

HIV

Multiple Sklerose

Schwere Depressionen

Hinweis: In jedem Fall ist eine individuelle Prüfung notwendig, da die Schwere der Erkrankung einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers hat. Das Vorliegen einer der genannten Krankheiten ist somit noch keine Garantie für die Antragsannahme bzw. Ablehnung. Gerne helfe ich dir dabei und gemeinsam finden wir heraus, ob du trotz Vorerkrankung versicherbar bist.

Die Gesundheitsprüfung zur Risikolebensversicherung bei der DEVK

Auch bei der DEVK sehen wir Gesundheitsfragen vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung vor. Ich kann allerdings für dich prüfen, inwiefern sich deine Vorerkrankung auf den Antrag auswirkt. Wie bei allen Versicherern führt auch bei der DEVK nicht jede Krankheit sofort zur Ablehnung – selbst „schwere“ Krankheiten lassen sich oftmals mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss versichern. So kannst du deine Familie trotz bestehender Erkrankung für den Ernstfall finanziell absichern.

Eine Alternative zur Risikolebensversicherung kann die Sterbegeldversicherung sein. Bei der DEVK hast du die Möglichkeit, eine Todesfallleistung von bis zu 20.000 Euro ohne Gesundheitsprüfung zu versichern. Auch in eine Altersvorsorge lässt sich eine Hinterbliebenenabsicherung einschließen, um die Familie abzusichern.

Tipp: Die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung nutzen

Die Risikolebensversicherung der DEVK gibt es in zwei Tarifvarianten. Der Premium-Tarif Risiko Plus beinhaltet eine Besonderheit: eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, du kannst den Versicherungsschutz zu besonderen Ereignissen erhöhen, auch wenn du zwischenzeitlich an einer Vorerkrankung leiden solltest, die nicht versicherbar wäre.

Um die Nachversicherungsgarantie zu nutzen, muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse gestellt werden:

  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Kauf oder Bau einer selbst bewohnten Immobilie
  • Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit

Die Risikolebensversicherung der DEVK: Auch mit Gesundheitsfragen die Familie rundum gut absichern

Mit einer Risikolebensversicherung kannst du zu einem geringen monatlichen Beitrag deine Familie rundum zuverlässig absichern. Du kannst dafür sorgen, dass sie im Ernstfall den Lebensunterhalt bestreiten kann oder laufende Kredite, sogar teure Immobilienfinanzierungen, gedeckt werden. Dafür stehen dir zwei Tarife zur Auswahl, die nützliche Zusatzleistungen wie die Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung bieten. Darüber hinaus kannst du zwischen einer konstanten und einer fallenden Versicherungssumme wählen. So wird die Hinterbliebenenabsicherung optimal auf deinen individuellen Bedarf angepasst.

Exkurs: Fallende Versicherung bei einer Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung kann es vorkommen, dass die Versicherungssumme im Laufe der Zeit abnimmt. Dies wird als "fallende Versicherungssumme" bezeichnet. Die Höhe der Versicherungssumme wird zu Beginn des Versicherungsvertrags festgelegt und kann in bestimmten Fällen jährlich oder in festgelegten Intervallen abnehmen. Die fallende Versicherungssumme kann mit den Gesundheitsfragen in Verbindung stehen, da das Risiko für den Versicherer mit zunehmendem Alter oder mit gesundheitlichen Problemen steigen kann. So kann beispielsweise bei Personen, die rauchen oder bestimmte Vorerkrankungen haben, eine fallende Versicherungssumme vereinbart werden.

Eine Risikolebensversicherung ist allerdings nicht ohne Gesundheitsfragen möglich. Doch führt nicht jede Krankheit zur Ablehnung. Gerne berate ich dich dabei und gemeinsam finden wir heraus, wie wir deine Familie im Ernstfall finanziell absichern können. Vereinbare jetzt einen Termin mit mir.

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