Gebäudeversicherung bei Automatenkiosken: Worauf du als Eigentümer achten solltest

25. Juni 2025
Jochen Verbeet
Gebäudeversicherung mit Automatenkiosk: Worauf Eigentümer achten sollten.

Snackautomaten, Süßwarenautomaten und sogenannte 24/7 Kioske sind auf dem Vormarsch. Immer mehr Gewerbeflächen in Wohn- und Geschäftsgebäuden werden mit solchen Automatenkiosken ausgestattet. Entweder vom Eigentümer selbst oder durch eine gewerbliche Vermietung. Was viele dabei nicht wissen: Diese modernen Selbstbedienungskonzepte können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Gebäudeversicherung haben.

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Was ist ein Automatenkiosk überhaupt?

Ein Automatenkiosk ist ein unbemannter Verkaufsraum, in dem Snacks, Süßigkeiten, Getränke und andere Kleinigkeiten rund um die Uhr angeboten werden. Bezahlt wird direkt am Snackautomaten oder über ein digitales Terminal. Häufig sind diese 24/7 Kioske mit einer Schiebetür ausgestattet, teilweise auch mit Videoüberwachung. Ein Betreiber ist nicht vor Ort und die Kunden bedienen sich selbst.

Solche Konzepte sind vor allem in Wohngebieten, auf dem Land oder in gemischt genutzten Gebäuden beliebt, weil sie ohne Personal auskommen und trotzdem Umsatz generieren. Doch aus Sicht der Gebäudeversicherung handelt es sich dabei um eine relevante Nutzungsänderung mit teils drastischen Folgen.

Warum Automatenkioske die Gebäudeversicherung beeinflussen

Versicherungsgesellschaften bewerten Risiken nach verschiedenen Faktoren. Ein Süßwarenautomat im Haus verändert die Risikostruktur eines Gebäudes. Zwar mag der Vandalismus oder Einbruch beim Automaten selbst stattfinden und somit keine direkte Gebäudeschädigung darstellen, dennoch ergibt sich durch den ständigen Publikumsverkehr und die offene Zugänglichkeit ein erhöhtes Gefahrenpotenzial:

  • Höheres Risiko für Vandalismus oder Einbruchschäden
  • Verstärkte Brandlast durch elektrische Geräte im Eingangsbereich
  • Eventuell unzureichende bauliche Trennung zwischen Kioskbereich und restlichem Gebäude
  • Zusätzlicher Energieverbrauch, ggf. Brandschutzrelevanz

Viele Gebäudeversicherer reagieren darauf mit Ablehnung oder stark erhöhten Beiträgen. Gerade, wenn solche Automaten nachträglich eingebaut wurden, ohne dass die Versicherung informiert wurde.

Wichtig: Automatenkioske müssen der Versicherung gemeldet werden

Ein weit verbreiteter Irrtum: „Es ist ja nur ein Automat, das wird schon kein Problem sein.“ Doch genau das kann teuer werden. Denn aus versicherungsrechtlicher Sicht stellt der Betrieb eines Automatenkiosks in einem Gebäude eine relevante Nutzungsänderung dar und muss dem Versicherer vorab gemeldet werden.

Wer dies unterlässt, riskiert nicht nur eine Beitragserhöhung, sondern im Ernstfall Leistungskürzungen oder sogar den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Eine sogenannte Gefahrerhöhung nach § 23 VVG liegt vor und diese ist meldepflichtig.

Unser Tipp: Melde uns frühzeitig deine Pläne – so sicherst du dich rechtlich ab und vermeidest spätere Probleme.

Wann es kritisch wird – und wann nicht

Wir haben mit unserer Risikoabteilung genau hingeschaut. Die Risikobewertung hängt von mehreren Faktoren ab:

Gibt es eine Videoüberwachung des Automatenkiosks?
Ist der Zugang zum Kiosk rund um die Uhr geöffnet oder auf bestimmte Zeiten beschränkt?
Wie sieht die Schutztechnik des Gebäudes aus (z. B. Alarmanlage, Brandschutz)?
Gab es Vorschäden am Gebäude oder im früheren Vertrag?

Ein einfach zugänglicher Süßwarenautomat mit 24/7-Öffnung direkt an der Straße wird anders bewertet als ein abgeschlossener Kioskbereich mit Kameraüberwachung und geregelten Öffnungszeiten. Doch auch mit hohem Risiko: Es gibt Lösungen.

Wir kennen die richtige Lösung! Riskiere beim Versicherungsschutz keine Lücke und melde dich bei uns - persönlich, telefonisch oder digital.
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Vergleich: Gebäude mit und ohne Automatenkiosk im Risikoprofil

MerkmalOhne AutomatenkioskMit Automatenkiosk
Risiko für Vandalismusgeringdeutlich erhöht
Zugang zum Gebäudemeist kontrollierthäufig öffentlich
Brandlast durch Technikgeringhöher
Versicherbarkeitunproblematischoft eingeschränkt
Beitrag zur GebäudeversicherungStandardtarif möglichhäufig Zuschläge
Kündigungsrisiko durch Versicherersehr geringerhöht bei Nichtmeldung

Diese Übersicht zeigt: Ein Süßwarenautomat im Gebäude verändert nicht nur die Nutzung, sondern auch die Wahrnehmung durch den Versicherer und sollte frühzeitig berücksichtigt werden.

Wir prüfen individuell und bieten Versicherungsschutz, wenn andere ablehnen

Viele unserer Kunden melden sich erst bei uns, wenn der bisherige Versicherer kündigt oder eine Beitragserhöhung androht. In solchen Fällen prüfen wir im Detail:

  • Welche Art von Automaten betrieben wird
  • Ob das Kiosk selbst oder fremd betrieben wird (für uns: kein Unterschied)
  • Wie der bauliche Zustand und die Nutzung des Gebäudes insgesamt aussieht

Wir können oft individuelle Lösungen anbieten, auch wenn andere Versicherer ablehnen. Unser Ziel ist, dir schnell, verständlich und rechtssicher ein Angebot zur Gebäudeversicherung zu erstellen – auch mit Automatenkiosk im Haus.

🤔 Noch unsicher, ob dein Gebäude mit Automatenkiosk richtig abgesichert ist? Dann lass uns gemeinsam drüber schauen!
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Beispiel aus der Praxis:
Wie ein 24/7 Kiosk die Versicherung plötzlich verändert hat

Familie Müller besitzt ein Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Lage. Im Erdgeschoss stand lange eine leerstehende Gewerbefläche. Auf Empfehlung eines Bekannten entschied sich die Familie, dort einen 24/7 Automatenkiosk einzurichten. Eine vielversprechende Einnahmequelle, ganz ohne Personal.

Doch nach der Einrichtung meldete sich der bisherige Gebäudeversicherer: Die Vertragsbedingungen seien nicht mehr erfüllt, da sich durch den Snackautomaten und den permanenten Publikumsverkehr eine Gefahrerhöhung ergeben habe. Die Folge: Kündigung der Police.

Erst durch unsere individuelle Prüfung konnten wir eine passende Lösung finden, mit angepasstem Schutz, aber weiterhin bezahlbar. So wurde der Betrieb nicht nur möglich, sondern auch rechtssicher abgesichert.

Fazit: Rechtzeitig handeln und Beratung nutzen

Wenn du planst, einen Automatenkiosk oder Snackautomaten in deinem Gebäude zu betreiben, oder bereits einen 24/7 Kiosk im Haus hast, nimm frühzeitig Kontakt mit uns auf. So vermeidest du spätere Überraschungen bei der Versicherung und stellst sicher, dass dein Gebäude durchgehend abgesichert ist.

FAQ: Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung bei Automatenkiosken

1. Muss ich den Betrieb eines Automatenkiosks der Versicherung melden?
Ja, unbedingt. Es handelt sich um eine relevante Nutzungsänderung mit Einfluss auf das Risikoprofil des Gebäudes. Bei unterlassener Meldung droht im Schadenfall eine Leistungsverweigerung.

2. Gilt das auch, wenn ich das Kiosk vermietet habe und selbst nicht betreibe?
Ja. Aus Sicht des Versicherers ist entscheidend, welche Nutzung im Gebäude stattfindet – unabhängig davon, wer sie betreibt. Die Verantwortung zur Meldung liegt beim Eigentümer.

3. Welche Versicherung brauche ich zusätzlich zur Gebäudeversicherung?
Das hängt von der Konstruktion ab. In vielen Fällen ist eine gewerbliche Haftpflicht oder ggf. eine Inhaltsversicherung für die Automatenbetreiber sinnvoll. Wir beraten dich gerne dazu oder stellen den Kontakt zu passenden Partnern her.

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