Zahlt die DEVK Rechtsschutzversicherung auch die Kosten einer Scheidung?

9. September 2022
Jochen Verbeet
Jochen versichert - Zahlt die DEVK Rechtsschutzversicherung auch die Kosten einer Scheidung?

Eine Scheidung kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven.

2021 wurden 142.800 Ehen geschieden, dabei war die Ehedauer im Durchschnitt 14,5 Jahre. Auch wenn die Scheidungsrate seit einigen Jahren stetig sinkt, wird noch fast jede 3. Ehe aufgelöst.

Der Ehe Beratungsrechtsschutz der DEVK 

Wenn du über eine Scheidung deiner Ehe nachdenkst, wirst du wahrscheinlich viele Fragen haben. Die DEVK zahlt die Kosten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien- und/oder lebenspartnerschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Eine solche „Erstberatung“ bei einem Anwalt hilft bei der Orientierung der rechtlichen und eigenen Situation.

Kosten, die entstehen, wenn der Anwalt über die Erstberatung hinaus tätig wird, übernimmt die DEVK-Rechtsschutzversicherung leider nicht. Die Kosten für eine Scheidung und auch für die sogenannten Scheidungsfolgesachen, also die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Herausforderungen, sind sogar ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Tipp: Informiere deinen Anwalt direkt zu Beginn darüber, dass du einen Rechtsschutz besitzt, der die Kosten für eine Erstberatung übernimmt. So kann der Anwalt das Gespräch als Erstberatung abrechnen und deine DEVK-Rechtsschutzversicherung kann die Rechnung direkt übernehmen, ohne dass es zu Rückfragen und Verzögerungen kommt.

Die telefonische Rechtsberatung zum Thema Eherecht bei der DEVK

Auch nach der Erstberatung lassen wir dich nicht allein. Mit der telefonischen Rechtsberatung der DEVK kannst du dir auch Ratschläge zu nicht versicherten Themen einholen.

Egal ob Sorgerecht, Versorgungsausgleich oder Fragen bezüglich des Unterhalts. Besprich deine Situation telefonisch mit einem unabhängigen Fachanwalt ohne eine Selbstbeteiligung. Die Anwälte der DEVK stehen dir hierbei zur Seite.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten für eine Scheidung setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten. Die Berechnungsgrundlage ist dabei der Verfahrenswert, auch „Streitwert“ genannt. 

Der Verfahrenswert wird ermittelt aus:

·         Nettoeinkommen der Ehegatten, multipliziert mal 3 Monate

·         Anzahl der Kinder (Abzug von 250€ pro Kind)

·         Höhe der Kreditraten

·         Gebühren für die Berechnung oder Prüfung zum Versorgungsausgleich

Bei diesem Verfahren gilt: Jeder Ehegatte trägt seine Kosten selbst.

„Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten des Verfahrens zu tragen, ist der andere Ehegatte verpflichtet, diese Kosten vorzustrecken." (§ 1360a Abs. IV BGB) 

Was ist die Verfahrenskostenhilfe?

Wenn du ein geringes Einkommen hast oder aus anderen Gründen nicht die Möglichkeit hast, die Kosten zu tragen, kannst du Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese ist auch bekannt als Prozesskostenhilfe und kann bei Gericht beantragt werden.

Ab wann ist eine Scheidung gültig?

Nachdem der Richter einen Scheidungsbeschluss verkündet hat, erhältst du und dein/e Ehepartner/in schriftlich das Scheidungsurteil. Ab der Zustellung haben beide eine Frist von einem Monat, um das Urteil anzufechten. Passiert das nicht, wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Unter Umständen kann das Verfahren auch verkürzt werden. Wenn im Anschluss an die mündliche Verkündung beim Scheidungstermin auf weitere Rechtsmittel, also an ein Anfechten des Urteils, verzichtet wird, ist die Scheidung sofort rechtskräftig.

Wann muss ich die Versicherung über die Scheidung informieren?

Eine Scheidung bringt einige Veränderungen mit sich, die du mit deinem DEVK Berater besprechen solltest. Spätestens mit der rechtskräftigen Scheidung endet bei vielen Versicherungen auch der gemeinsame Versicherungsschutz. Aber auch wenn ihr vorher schon getrennt lebt bzw. wohnt, ist es wichtig, den Versicherungsschutz zu prüfen. Bei einem Umzug in eine eigene Wohnung brauchst du zum Beispiel eine eigene DEVK Hausratversicherung. Bei einem Wechsel des Bankkontos muss die Bankverbindung für die Beiträge geändert werden. Sprich also möglichst früh mit der DEVK, damit die Dinge möglichst nahtlos für dich bearbeitet werden können.

Wir empfehlen dir, uns so früh wie möglich anzusprechen. Dann können wir gemeinsam mit dir schauen, was angepasst werden muss und welcher Versicherungsschutz für dich nun wichtig ist.  

Wir sind in jeder Lebenslage für dich da und helfen dir gerne weiter. Vereinbare direkt einen persönlichen Termin mit uns. 

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Wir wissen, dass Versicherungen komplex sein können. Deshalb helfen wir dir gerne dabei, den Versicherungsdschungel zu durchblicken und beantworten alle deine offenen Fragen. Vereinbare jetzt einen Termin mit uns und profitiere von unserer persönlichen und umfassenden Beratung.

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