Über die Elektronikversicherung oder auch Elektroschutzbrief der DEVK Versicherung, kannst du die Garantie von Elektrogeräten auf bis zu fünf Jahre verlängern. Von einem Hersteller erhältst du für zwei Jahre ab Kauf die sogenannte Gewährleistung. Funktioniert ein Produkt nicht wie versprochen, muss der Hersteller innerhalb dieses Zeitraums nachbessern oder für Ersatz sorgen. Darüber hinaus kann häufig gegen eine teure Gebühr eine Garantieverlängerung gekauft werden, wodurch der Hersteller auch länger „gewährleistet“, dass das Gerät einwandfrei funktioniert.
Anstatt für jedes Gerät einzeln einen Beitrag zu zahlen, lohnt es sich in die DEVK Hausratversicherung den Elektroschutzbrief miteinzuschließen. Diese DEVK Elektronikversicherung kann Abhilfe schaffen und Versicherungsschutz für sehr viele Elektrogeräte bieten. Mit einem Einschluss in die Hausratversicherung der DEVK können Geräte aus deinem Haushalt für bis zu fünf Jahre versichert werden. So kannst du eine Garantieverlängerung für die versicherten Geräte mit einem einzigen Beitrag erreichen und musst nicht für jedes Gerät separat eine Garantieverlängerung kaufen.
Im Schadensfall sorgen wir für Wiederinstandsetzung oder Erneuerung des Gerätes. So werden diese Kosten übernommen:
Ist eine Reparatur nicht möglich, wird folgende Staffel für eine Neukaufbeteiligung angewendet:
Monate ab Kauf |
Restwert |
0 - 12 |
100% |
13 -24 |
88% |
25 -36 |
76% |
37 - 48 |
64% |
49 - 60 |
52% |
Du kannst mit einem Beitrag von monatlich 4,50 € die Geräte pauschal mitversichern. Hierbei müssen nicht alle Neuanschaffungen und einzelnen Geräte gemeldet werden. Es reicht aus, wenn im Schadenfall mit einer Rechnung das Anschaffungsdatum nachgewiesen werden kann. Über den Beitrag von 4,50 € monatlich sind die Geräte dann pauschal über den DEVK Elektroschutzbrief mitversichert und du musst nicht mehr für jedes einzelne Gerät eine Garantieverlängerung kaufen.
Geräte mit einem Wert zwischen 150 € und 5.000 € sind über den DEVK Elektroschutzbrief mitversichert. Geräte, die unter 150 € Anschaffungspreis als Neuwert liegen, können leider nicht mitversichert werden. Ebenso sind Einzelgeräte, deren Wert über 5.000 € Neuwert liegt, nicht mitversichert.
Es gibt drei Möglichkeiten:
In diesem Fall ist es sehr einfach und wir können bereits zum Folgetag einen Antrag stellen, mit dem der Versicherungsschutz beantragt und dann meist sehr kurzfristig durch die DEVK bestätigt wird. Hierfür reicht ein Anruf oder eine Nachricht an uns bereits aus. Teile uns gerne deinen Wunsch mit und wir nehmen den Elektroschutzbrief mit in die Hausratversicherung auf. Wichtig, wir benötigen dann bitte deine DEVK Hausratversicherungsnummer.
Wenn du generell noch keine Hausratversicherung haben solltest, kümmern wir uns gerne um eine Beratung zu diesem Thema und wir klären gerne noch mal allgemeine Fragen zur Hausratversicherung der DEVK, genauso wie explizite Fragen zum Einschluss des Elektronikschutzbriefs. Hierfür reicht ein Anruf oder eine Mail mit einer kurzen Anfrage bereits aus.
In diesem Fall bieten wir dir gerne eine Beratung an und kümmern uns erst mal um ein grundsätzliches Angebot und den möglichen Wechsel der Hausratversicherung zur DEVK. Wir prüfen gerne gemeinsam zu wann dein Vertrag gewechselt werden kann, unterstützen dann bei der Kündigung der Vorversicherung und um die Beantragung des neuen Schutzes inklusive der DEVK Elektronikversicherung.
Schreibe uns am besten einfach kurz eine Nachricht, oder melde dich telefonisch bei uns.
Kein Versicherungsschutz besteht für Handys und Smartphones.
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für Kamera- bzw. Wechselobjektive.
Wie so häufig gibt es auch beim DEVK Elektronikschutzbrief ein paar Ausschlüsse.
Wie im einleitenden Satz bereits erwähnt, ist die Gewährleistung eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit von zwei Jahren, in denen der Hersteller verpflichtet ist, ein ordnungsgemäß funktionierendes Produkt zur Verfügung zu stellen. Funktioniert das Gerät nicht einwandfrei oder geht innerhalb dieser Zeit bei ordnungsgemäßer Nutzung kaputt, muss der Hersteller nachbessern (reparieren) oder für Austausch sorgen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. So kann ein Hersteller beispielsweise eine fünfjährige Garantie geben. Hierdurch verlängert sich die zweijährige gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung um weitere drei Jahre und ein Hersteller muss dann auch in dieser Zeit „garantieren“, dass das Produkt einwandfrei funktioniert und bei einem Defekt für Abhilfe schaffen. Eine Garantie kann sich anders als die Gewährleistung auch auf einzelne Teile bspw. den Motor eines Autos beziehen.
Du hast noch weitere Fragen zur Elektronikversicherung der DEVK oder möchtest diese gerne abschließen? Dann melde dich gerne bei uns oder buch dir direkt dein kostenloses Beratungsgespräch. Wir stehen dir bei Fragen bezüglich deiner Hausratversicherung sowie bei weiteren Versicherungsangelegenheiten zur Verfügung.
Wir wissen, dass Versicherungen komplex sein können. Deshalb helfen wir dir gerne dabei, den Versicherungsdschungel zu durchblicken und beantworten alle deine offenen Fragen. Vereinbare jetzt einen Termin mit uns und profitiere von unserer persönlichen und umfassenden Beratung.